Di, 21.Feb, 18:00 Aula Robert-Blum-Schule, Kolonnenstr.21

Grüne Bezirksstadträtin deckt Bauhaie

  • in klimatologisch wichtigem Korridor
  • gegen den Widerstand der Anwohnerschaft
  • in unrechtmäßigem Verfahren
  • ohne Naturschutzprüfung
  • durch Verheimlichung und Vertuschung

“Mir waren die Hände gebunden,” sagte Bezirksstadträtin Dr Sybill Klotz noch in der gemeinsamen Sitzung der Stadtentwicklungsausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen von Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg am 8.Februar (http://www.taz.de/!87416/).

Hände gebunden, my ass!
Ihr waren die Hände gebunden.
Bindet Eure Hände – Bindet Eure Hände los
BINDET IHR DIE HÄNDE LOS!

Die Bebauungsplanaufstellung auf Schöneberger Seite hinter der Eylauer und zwischen Monumenten und Kolonnenstrasse ist höchst umstritten. Die Bezirksverordnetenversammlung hat ihm nie so zugestimmt; äußerte vielmehr wiederholt größere Bedenken; die Investoren und Entwickler (jetzt UTB) wechselte wiederholt; der Plan wird so voraussichtlich nie festgestellt werden.

Trotzdem erteilt Frau Dr Klotz als eine ihrer ersten Amtshandlungen im Oktober 2011 die Baugenehmigung für drei Eckbauten.

Das soll Fakten schaffen
Und Bürgerbeteiligung aushebeln!

Ihr Amtsleiter Kroll zitiert §34 BauBG: “Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.”

“Die Eigenart der näheren Umgebung” aber ist eine Stadtbrache, in die sich überhaupt keine Bebauung einfügen kann, schon gar keine flachdachigen Betonklötze neben den neoklassizistischen Bauten der Eylauer Strasse.

Des weiteren unterschlägt Kroll den Nachsatz in dem erwähnten Paragraphen, der klar sagt:

“Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;
das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.”

Dabei ist die Anwendung von §34 BauBG sowieso falsch. Aus CDU Kreisen ist zu verlauten, dass §33 BauBG “Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung” zur Anwendung hätte kommen müssen; und wenn, dann schon §35 Bauen im Außenbereich, welcher Bauvorhaben generell ausschliesst. Denn der “Innenbereich” von §34 BauBG endet grundsätzlich an der Bezirksgrenze: der Häuserkante der Eylauer Strasse. So hat sich die Bezirksversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg eben auch gegen diese Bebauung ausgesprochen.

Die Piratenfraktion in der BVV Tempelhof-Schöneberg wies die grüne Bezirksstädträtin darauf hin, dass die lokale Fledermauspopulation durch die anstehenden Bauvorbereitungsmaßnahmen in Gefahr sein könnten. Die Richtigkeit ihres Antrag http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=3888&options=4 wurde mit der Überweisung in den Fachausschuss durch die BVV am 15.Februar bestätigt. Nun ist es an der Bezirksstadträtin den Aufschrei der Bürger zu hören:

Setzen Sie die Baugenehmigung aus!