Vom Ist zum Soll:
- Es wird festgestellt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, der geheilt wird.
- Der Verfahrensfehler liegt darin, dass die Vereinbarung, den Einwohnerantrag in den Ausschüssen nicht zu behandeln, einseitig aufgekündigt wurde.
- Er besteht (erst einmal) nicht in der falschen Anwendung des §44BezVG. – Das würde voraussetzen, dass eine Ausführungsverordnung vorhanden wäre.
- Der Weg zur Heilung vollzieht sich auf drei Bahnen, nämlich:
- über den Eingabe und Beschwerde,
- über den Rechtsweg, und
- über annährende Gespräche („Third Track“)
- Die Heilung ist bedingt durch den Weg.
- Zunächst einmal besteht sie in einem „Re-run“: Der Einwohnerantrag wird in den Ausschüssen aufgerufen und erneut in der BVV ab- bzw. niedergestimmt.
- In der Zeit des Beschreitens des Wegs vom Ist zum Soll ändern sich die Umstände – wir befinden uns nun in der Vegetationsperiode, die eine Fällung weiter erschwert.
- Somit kann das Anliegen des Anwohnerantrags beispielsweise am Runden Tisch neu bewertet werden.
- … Und:
- die Bahn gestattet,
- das Bezirksamt setzt einen schmaleren Weg um,
- gewährt das Bauen eines Baumhaus / Tipi…
- und pflanzt drei mächtige Linden.
Kommentare
Eine Antwort zu „Eine emisch-systemische Analyse der Crelle-Situation“
[…] Der partizipative Beobachter des virtuellen Paradigmenwandels… der Emergenz einer Community of Practice. Alles echt konstruiert.sytEMISCH […]