Vom Ist zum Soll:Verfahrensfehler

      1. Es wird festgestellt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, der geheilt wird.
      2. Der Verfahrensfehler liegt darin, dass die Vereinbarung, den Einwohnerantrag in den Ausschüssen nicht zu behandeln, einseitig aufgekündigt wurde.
        • Er besteht (erst einmal) nicht in der falschen Anwendung des §44BezVG. – Das würde voraussetzen, dass eine Ausführungsverordnung vorhanden wäre.
      3. Der Weg zur Heilung vollzieht sich auf drei Bahnen, nämlich:
        • über den Eingabe und Beschwerde,
        • über den Rechtsweg, und
        • über annährende Gespräche („Third Track“)
      4. Die Heilung ist bedingt durch den Weg.
        • Zunächst einmal besteht sie in einem „Re-run“: Der Einwohnerantrag wird in den Ausschüssen aufgerufen und erneut in der BVV ab- bzw. niedergestimmt.
        • In der Zeit des Beschreitens des Wegs vom Ist zum Soll ändern sich die Umstände – wir befinden uns nun in der Vegetationsperiode, die eine Fällung weiter erschwert.
        • Somit kann das Anliegen des Anwohnerantrags beispielsweise am Runden Tisch neu bewertet werden.
      5. … Und:
        • die Bahn gestattet,
        • das Bezirksamt setzt einen schmaleren Weg um,
        • gewährt das Bauen eines Baumhaus / Tipi…
        • und pflanzt drei mächtige Linden.

Verfahrensfehler


Kommentare

Eine Antwort zu „Eine emisch-systemische Analyse der Crelle-Situation“

  1. […] Der partizipative Beobachter des virtuellen Paradigmenwandels… der Emergenz einer Community of Practice. Alles echt konstruiert.sytEMISCH […]