Ich kann grad noch ein drauf setzten: der Eigentümer in der Gleditsch hat seine Modernisierungsankündigung zurückgezogen. Versammlung ist die ganze Woche angemeldet. Am Samstag um 14Uhr großes Finale! LG, Mi

Von meinem… gesendet Aco.de> schrieb:
>Liebe Anja und Mitlesende,
>allerherzlichste Glückwünsche auch von unserzwei! Das Berliner VG hat mal im Sinne der Umweltverbände, BürgerInnen und der Stadtnatur gehandelt, aber noch ist natürlich nichts entschieden.
> >Über diesen gleichwohl wunderbaren Etappensieg freuen wir uns aus Leibeskräften! Die Erfolge der Bübe sind derzeit besonders dünn gesät. Wir konnten aus Kapazitätsgründen an Eurem hervorragenden Einsatz weder teilnehmen noch auch nur darüber bloggen (der Görli hatte uns wg. des Symbolgehalts voll im Beschlag), haben aber fleißig getwittert, womit wir potentiell sogar mehr Leute erreichen…
>>Baumfreundliche Grüßevon A&B

> > > d.heam.de> schrieb am 19:28 Montag, 23.Februar 2015:

> > > Ich gratuliere allen! Soviel Energie, soviel Einsatz, soviel Koordination, soviel Kooperation und vieles mehr gibt`s nur sehr selten! Wo sind die Medaillen?!? Liebe Grüße, Dagmar

>From: lianaluna@freenet.de Sent: Monday, February 23, 2015 6:21 PMTo: armx.de Subject: FROHE BOTSCHAFT!!!

>Frisch aus dem Ausschuss für Verkehr und Grünflächen – Bezirksamt rudert zurück: Es wird bis Oktober keine Fällungen geben!!! Kommt am Samstag, 14.00 Uhr zur Langenscheidtbrücke – wir feiern dann mit einem Umtrunk :-))

Liebe Grüße, Anja

Sehr geehrte Frau Görlitz,

im Folgenden finden Sie die Erklärung der Antragsteller in fett, wie sie ans Protokoll angehängt werden möchte. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ickes

——– Weitergeleitete Nachricht ——–

Betreff: Erklärung [waz: Re: FW: Re: BVV-Beschlüsse zu den Drucksachen 1319 und 1391 am 18.02.2015]

Datum: Mon, 23 Feb 2015 16:04:35 +0100 Von: Michael Ickes <michael_ickes@hotmail.com> An: lianaluna@freenet.de Kopie (CC): d.hem>

Smirk! …für umso wichtiger halte ich es, vorbereitet zum Ausschuss zu erscheinen und darauf hinzuwirken, den Einwohnerantrag zu behandeln. Dafür sollten zwei Antragssteller anwesend sein, die folgende (verbindliche) Erklärung abgeben:

  1. Die Antragssteller erkennen die Abstimmung über den Einwohnerantrag in der letzten BVV sowie den von der Zählgemeinschaft herbeigeführten Beschluss nicht an und suchen Rechtsbehelf.

  2. Die Antragssteller fordern den vereinbarten Weg der Behandlung des Einwohnerantrags in den Ausschüssen und am Runden Tisch wieder aufzunehmen.

  3. Die Antragssteller merken an, dass die Deutsche Bahn unzureichende Auskünfte erteilt hat und fordert von ihr eine transparente Prüfung und nachvollziehbare Darlegung, ob nicht bzw. warum nicht der Bauweg genutzt werden kann, wenn dieser als gemeinsamer Fahrrad- und Fußweg auf eine kleinere Breite verschmälert wird und wenn und wie der Kabelkanal separat gesichert wird.

Bitte um kurze Bekräftigung an die Antragssteller.

LG, Mi

Am 23.02.2015 15:30 schrieb lianaluna@freenet.de:

Heute schon herzhaft gekichert??

Liebe Grüße, Anja

—–weitergeleitete Nachricht—–

Von: „Peter Rimmler“ [p.rimmler@freenet.de <mailto:p.rimmler@freenet.de>]

Gesendet: Mo. 23.02.2015 14:16 An: „CDU-Fraktion Tempelhof-Schöneberg Tempelhof-Schöneberg“ [fraktion@cdu-tempelhof-schoeneberg.de <mailto:fraktion@cdu-tempelhof-schoeneberg.de>]

Betreff: Re: BVV-Beschlüsse zu den Drucksachen 1319 und 1391 am 18.02.2015

Liebe Freunde, die unterschiedlichen Positionen sind mir bekannt! Für mich ist allerdings der Beschluss der BVV bindend, wonach die Überweisung des Antrages rückgängig gemacht wurde. Unabhängig davon kann natürlich unter „Verschiedenes“ das Thema aufgerufen werden. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass auch im Ausschuss für Verkehr und Grünflächen die Mehrheit der Zählgemeinschaft kaum zu brechen ist. Unabhängig von diesen Tatsachen gehe ich aber davon aus, dass eine Fällung in dieser Woche höchst unwahrscheinlich ist und daher alles andere ins Leere gelaufen ist. Die Beratung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt weitergehen.

Freundliche Grüße

Peter Rimmler

Am 23.02.2015 um 13:05 schrieb CDU-Fraktion Tempelhof-Schöneberg <fraktion@cdu-tempelhof-schoeneberg.de <#>>:

Hier ein längeres Schreiben in Sachen Wannseebahngraben. Hier dürfte es einen Konflikt mit der TO des heutigen Verkehrsausschusses geben, da die Einwohner davon ausgehen, dass der Einwohnerantrag heute beraten wird und vor allem die Grünen das natürlich strikt ablehnen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Zander,

Geschäftsstelle CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg Rathaus Schöneberg,

Raum 3054

10820 Berlin

Tel.: 784 83 96

Fax: 7870 33 25

—– Original Message —–

*From:* lianaluna@freenet.de <#> *To:* Daniel Krueger <#> ;

*Sent:* Friday, February 20, 2015 10:55 AM *Subject:* BVV-Beschlüsse zu den Drucksachen 1319 und 1391 am 18.02.2015 An das Bezirksamt Berlin Tempelhof-Schöneberg

*Rücknahme der Beschlüsse der BVV zu den Drucksachen 1319 und 1391 vom 18.02.2015*

Berlin, den 20.02.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordern wir Sie – in Vertretung der 1162 Unterzeichner des Einwohnerantrags zum Wannseebahngraben – auf, die am 18.02.2015 gefassten Beschlüsse der BVV zu den Drucksachen 1319 (Einwohnerantrag gemäß §44 Bezirksverwaltungsgesetz – Grünzug „Wannseebahngraben/B 7-69“) und 1391 („Planung zum Grünzug Wannseebahngraben zügig umsetzen“) unverzüglich zurück zu nehmen und für ungültig zu erklären.
*Begründung: Die Beschlüsse sind rechtswidrig und verstoßen gegen das Gesetz.*
So heißt es im §44 Absatz 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes: „/*Die Vertrauenspersonen der Antragsteller haben das Recht auf Anhörung in der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen“*
/ Und in §44, Absatz 2:
„/*Erklärungen von Vertrauenspersonen sind nur verbindlich, wenn sie von mindestens zwei Vertrauenspersonen abgegeben werden“
*/ Ergänzend aus den Kommentaren zu § 44: In Absatz 5, Punkt 26: „/Vor einer Beschlussfassung in der BVV über einen zulässigen Einwohnerantrag ist nach Satz eine mündliche Beteiligung (Anhörung) der Vertrauenspersonen dann zwingend vorgesehen, wenn dafür Bedarf signalisiert wird. //Die Regelung ist insoweit eine spezielle Norm zum Rederecht von Personen, die nicht Mitglieder der BVV sind (ausführlich §8). Eine Anhörung aller Antragstellerist dagegen nicht (ohne Weiteres) zulässig. //Das Rederecht der Vertrauenspersonen darf nicht übertragen werden.// Es istvielmehr Teil der rechtsgeschäftlichen Vertretung der Antragsteller.“/
In Absatz 5, Punkt 28: „/Für einen demokratischen Diskurs zwischen Einwohnerschaft und BVV muss ein gewisses Maß an Zeit eingeräumt werden, über das //alle// Beteiligten nicht unbegrenzt verfügen. Die Norm räumt ein //Anhörungsrecht in der BVV und ihren Ausschüssen //ein. Es ist zwar davon auszugehen, dass nicht in jedem Fall alle eingerichteten Ausschüsse (ausführlich §9) Allerdings kann sich die Zuständigkeit für die Behandlung eines Einwohnerantrages durchaus auf mehrere Ausschüsse erstrecken. //Eine Anhörung entweder in der BVV //oder// einem Ausschuss würde dem Wortlaut widersprechen. Der Gesetzgeber hat in dieser Hinsicht keine Alternative, sondern eine Aufzählung mehrerer Möglichkeiten, die sich jeweils nach dem Willen der Vertrauenspersonen richten, geschaffen.// Das gesamte Verfahren ist nicht ohne gewissen Zeitumfang zu realisieren. Schließlich ist den Mitgliedern der BVV nach der durchgeführten Anhörung durchaus einzuräumen, nicht unmittelbar im Anschluss sondern nach vorheriger Beratung (in der jeweiligen Fraktion) über den Einwohnerantrag zu entscheiden. Das Recht der demokratisch legitimierten Vertretung, eine kommunalpolitische Angelegenheit nicht ohne hinreichenden Austausch der Argumente zu regeln (ausführlich §12) oder zumindest meinungsbildend zu kommentieren (ausführlich §13) darf nicht beschnitten werden. Sinn und Zweck der Vorschrift schließt jedoch eine willkürliche Verzögerung der Befassung mit Initiativen der Einwohnerschaft unstreitig aus.“ /
In Absatz 2, Punkt 9: „/Satz 2 stellt klar, dass im Antrags- und Abstimmungsprozess über Art und Inhalt des Einwohnerantrags zwischen den Vertrauenspersonen und der BVV bzw. der Verwaltungsbehörde //die Verbindlichkeit der einzelnen Verfahrensschritte zu gewährleisten ist. Sie wird durch das Erfordernis einer jeweiligen Mehrheit der (zwei von drei) Vertrauenspersonen erreicht.“/ In Absatz 2, Punkt 9: „/Entscheidet die BVV über den Einwohnerantrag ohne die Einräumung einer vorherigen Anhörung ist der Beschluss in formeller Hinsicht rechtswidrig und müsste vom BA beanstandet werden (ausführlich §18).“/ Hierzu stellen wir folgendes klar: Zwischen den Vertrauenspersonen der Antragsteller und Bezirksamt/BVV war einvernehmlich abgesprochen, den Einwohnerantrag im Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.02.2013 sowie im Ausschuss für Verkehr und Grünflächen am 23.02.2015 zu behandeln, eine Abstimmung über den Antrag wäre also frühestens in der Sitzung der BVV im März 2015 möglich gewesen. Die Vertrauenspersonen hatten angekündigt, in beiden Ausschüssen ihr Recht auf Anhörung in Anspruch nehmen zu wollen.

Vereinbarungsgemäß erschienen am 23.02 die Vertrauenspersonen mit einer vorbereiteten Präsentation im Ausschuss für Stadtentwicklung. Auf Antrag von SPD und Grünen – und gegen den ausdrücklichen Protest der Vertrauenspersonen und zahlreicher Antragsteller – wurde der Einwohnerantrag kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen und in den Ausschuss für Verkehr und Grünflächen am 23.02.2015 verschoben.
Am Abend des 17.02.2013 wurde *nur einer* von vier Vertrauenspersonen per Email kurzfristig mitgeteilt, dass der Einwohnerantrag nun plötzlich in der Sitzung der BVV am 18.02.2015 auf die Tagesordnung gesetzt worden sei und dort dann auch gleich darüber entschieden werden solle. Die anderen Vertrauenspersonen wurden darüber *gar nicht* informiert.
Erstens wäre mit diesem Vorgehen den Vertrauenspersonen das Recht auf Anhörung in der BVV *und* deren Ausschüssen genommen worden.

Zweitens war es den Antragstellern in weniger als 24 verbliebenen Stunden weder möglich, die Präsentation zu aktualisieren, noch überhaupt alle Vertrauenspersonen zu erreichen und darüber zu informieren, noch terminlich zu realisieren, dass mindestens die erforderlichen zwei Vertrauenspersonen anwesend sein könnten.
Dies wurde dem BVV-Büro von einer Vertrauensperson am 18.02.2015 schriftlich mitgeteilt, samt Aufforderung den Einwohnerantrag wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Dieser Aufforderung wurde in der BVV nicht nachgekommen, stattdessen wurde der Einwohnerantrag ohne Anhörung der Vertrauenspersonen abgelehnt. Gleichzeitig wurde der Einwohnerantrag von der Tagesordnung des kommenden Ausschusses für Verkehr und Grünflächen gestrichen.
Die Tatsache, dass die Vertrauenspersonen ihr Rederecht in der BVV so kurzfristig nicht wahrnehmen konnten,
*kommt keinesfalls einem Verzicht auf das Recht auf Anhörung gleich
* Vielmehr liegt hierfür das alleinige Verschulden bei der BVV, die eine Anhörung am 11.02.2015 verhinderte und dann lediglich eine Vertrauensperson weniger als 24 Stunden vor der Sitzung am 18.02. darüber informierte, dass dort eine Anhörung stattfinden solle. De facto wurde den Vertrauenspersonen auf diese Weise ihr Recht auf Anhörung genommen. Demzufolge ist dieser Beschluss rechtswidrig und muss vom Bezirksamt beanstandet werden.
Dasselbe gilt infolge auch für den Beschluss zur Drucksache 1391. Ein positiver Beschluss zu dieser Drucksache kommt einer Ablehnung des Einwohnerantrags gleich, auch hier gilt: Damit wäre der Einwohnerantrag ohne vorherige Anhörung der Antragsteller abgelehnt worden. Demzufolge muss auch dieser Beschluss vom Bezirksamt beanstandet werden.
Sollten die Antragsteller SPD und Grüne eine plötzliche Dringlichkeit wegen angeblich verstreichender Fristen erkannt haben, so liegt dies weder im Verschulden der Bürger, die den Einwohnerantrag einreichten, noch darf es diesen zum Nachteil gereichen. Dies enthebt die BVV nicht der Verpflichtung, die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags anzuhören. Die geplanten zeitlichen Abläufe des Projekts Wannseebahngraben dürften o.g. Fraktionen hinlänglich bekannt gewesen sein und der Einwohnerantrag lag seit Oktober 2014 vor. Wir fordern Sie daher auf, beide Beschlüsse umgehend zu beanstanden und für ungültig zu erklären und uns dies binnen 24 Stunden, spätestens jedoch bis zum 23.02.2015 um 12.00 Uhr schriftlich mitzuteilen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalten wir uns vor, die Angelegenheit auf dem Rechtsweg zu klären.
Des Weiteren gehen wir davon aus, dass uns am Montag, den 23.02.2015 im Ausschuss für Verkehr und Grünflächen das Rederecht eingeräumt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Anja Jochum
Angelika Brandt
Peter Haumann
Peter Lind