Kommentar Einwohnerversammlung Ponte Rosa

Kommentar zu BVV Vorsteher Stefan Böltes auf Gleisdreieck Blog

Ja, danke schön für die Info. Ähnliches sollte ebenso für die Einwohnerversammlung zum Milieuschutz in den Grazer Gärten öffentlich gemacht werden. Oder besser noch: Tatsächlich standardmäßig als Pressemitteilung durch das Bezirksamt. Für die angegebene Email-Adresse des Vorstehers scheint die Trennung des Bezirksamts zur BVV schließlich auch aufgehoben. Außerdem wäre es sinnvoll (gewesen), die „Gegenliebe… bei den Antragstellern“ nicht nur anzunehmen, sondern vorab abzufragen.

Das BauGB regelt nicht ausschließlich „die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im B-Plan-Verfahren“, wie der BVV-Vorsteher Glauben machen möchte. Selbstverständlich ist es möglich, sowohl Einwohnerversammlungen zur frühzeitigen (§3.1 BauGB) Bürgerbeteiligung abzuhalten als auch die verbindliche Bürgerbeteiligung (§3.2 BauGB) damit zu flankieren.

Dabei kann es bei der Einwohnerversammlung zur Ponte Rosa erst einmal gar nicht um das formale B-Plan Verfahren gehen, denn das Bezirksamt hat ja schon eine Baugenehmigung nach §34BauGB in Aussicht gestellt, welche ein solches Verfahren umgeht (umgehen würde). Die Einwohnerversammlung ist in gewisser Weise also als Ersatz zu sehen, für die umgangene Bürgerbeteiligung, die in einem B-Plan Verfahren notwendig (gewesen) wäre.

Es handelt sich bei Einwohnerversammlungen auch nicht notwendiger Weise „lediglich“ um „Informationsveranstaltungen“, wie der BVV-Vorsteher schreibt. Vielmehr misst sich an ihnen der konkrete politische Wille, in der Verantwortung eines und einer jeden Bezirksverordneten, Bürgerbeteiligung von reiner Information auf eine Ebene der Kommunikation und Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu heben.

Bezirk Tempelhof-Schöneberg verschweigt beschlossene Einwohnerversammlung zur Bebauung im Flaschenhals/Ponte Rosa


Kommentare

4 Antworten zu „Kommentar Einwohnerversammlung Ponte Rosa“

  1. Zur
    Einwohnerversammlung „Ponte Rosa“ – Kompetenz und Beharrlichkeit

    Wie von Kurt Tucholsky so trefflich beschrieben, fallen einem die besten Ideen erst später ein. So mir, auf dem Weg vom Rathaus, im frühherbstlichen Sprühregen. Den Vorsteher, einen gewissen Herrn Böltes (SPD), hätte ich fragen sollen: „Wieso bist du so stolz auf einen Thron gesetzt, wenn du wie Holz dich anfühlst?“ Eine Randbemerkung zu seiner autoritär-unflexiblen Veranstaltungs- und Diskussionsleitung. Ein Zitat, das man François Villon zuschreibt. Dessen Lyrik Paul Zech mit seinen „Nachdichtungen“ Esprit gab. Zech lebte einige Jahre in unserem Bezirk, eine Gedenktafel am Haus Naumannstraße 78 weist darauf hin.

    Des Weiteren konnte man erneut den Eindruck gewinnen, dass die Vertreter aus BA und BVV einmal mehr meinten, sich schützend vor die Verwaltung werfen zu müssen. Dies ist beim Bezirksamtsvertreter noch nachvollziehbar, schließlich hat er es als eine Art Mediator einerseits mit der Administration, andererseits mit dem Aufsichtsrat dieser Behörde, der BVV zu tun. Wie schon in der letzten Wahlperiode zu beobachten, wird die Kontrollfunktion seitens der Verordneten nur ungern und unzureichend wahrgenommen. Dabei gehört diese nach § 12 Bezirksverwaltungsgesetz zu den Kernaufgaben der BVV. Neben der Fraktionsdisziplin, die dem eigenen Stadtrat das Wort redet, herrscht weitgehend eine Art Korpsgeist vor. Das führt zur Verschleierung dessen, welche „Spielräume“ bei der Erteilung von Baugenehmigungen seitens der Verwaltung genutzt wurden und, vor allem, in wessen Interesse dies geschah, und geschieht.

    Die Kontrollaufgabe ist in unserem Bezirk zunehmend den Bürgern und Bürgerinitiativen zugefallen. Eine der offensichtlichsten Formen ist die Einwohnerversammlung nach § 42 Bezirksverwaltungsgesetz. Die Veranstaltung vom Freitag, den 8. September 2017, war eine Werbung für dieses Instrument. Nicht weil Verwaltung und BVV sich mit Ruhm und Sachverstand bekleckert hätten. Hier war, wie oben angedeutet, eher mauern, bemänteln und abwiegeln angesagt. Sehr erfreulich waren dagegen Kompetenz und Beharrlichkeit der Fragen und Anmerkungen seitens der Bürger_innen zu konstatieren.

    Wenn man sich die Reihe der umstrittenen Immobilienprojekte ansieht, kommt man beinahe immer zu dem Schluss, dass sie auf eine Seite geschoben wurden, die der sogenannten Investoren. Die neue Amtsleiterin bemühte dazu mit dem Grundgesetz juristische Fundamente. Allerdings nicht besonders souverän, als sie ausführte, dass der Besitz, bzw. das Eigentum an einem Grundstück, dazu berechtigt damit machen zu können was man will. Wenn sie dieser Auffassung ist, dann hätte die neue „Frau Kroll“ besser zuhause in Pankow bleiben sollen. Apropos Kroll, und wer Kroll sagt, muss auch Baldow sagen. In quasi allen Immobilien-Fällen, die ins Gerede kamen, hatten Plisch und Plum ihre Finger im Spiel. Herr Plum womöglich mehr als Herr Plisch. Wobei Herr Plum mutmaßlich der schlimmere Finger war. Man denke an die Vorgänge um die Kleingartenkolonie Säntisstraße, wo ein Beschluss der BVV drei Jahre in einer Schublade verschwand und nicht wie vorgesehen an die Senatsverwaltung weitergeleitet wurde. Oder, vorher, die ominösen Abläufe zur Aufstellung und Verabschiedung des B-Plans 7-29 (Gasometergelände), wonach Herr P. seinen Sitz in der BVV nicht nur mit einem gut dotierten in der Verwaltung wechselte sondern sein Parteibuch auch von rot auf schwarz tauschte. Der Farbe seines neuen Chefs, dem damaligen Baustadtrat Krömer. Was vorgelagert zu den Immobilienprojekten der Crelle 22A, der Bautzener Brache, oder Am Lokdepot geschah ist nur noch schwer zu erhellen, wäre aber lohnenswert.

    Schade, dass mit Herrn P. nicht auch Herr P. geht. Schade auch, dass der – von den Grünen geäußerte Vorschlag die ehemaligen Eisenbahnflächen – warum eigentlich nur die? – auf die bezirklichen Verwertungsstrategien zu durchleuchten, und nicht auch einen Untersuchungsausschuss zu den besagten Immobilienpro- und objekten einzusetzen. Und nicht nur einen, der wieder nur intern besetzt wird, wo einmal mehr nur das rauskommt, was rauskommen soll. Überfällig ist einer der paritätisch mit Vertreter_innen der Zivilgesellschaft, also mit dir und mir, besetzt ist. Nur so lässt sich Licht in das Dunkel bringen, was den Bereich Bauen in diesem Bezirk umhüllt. Eine Forderung, die unsererseits aufzustellen wäre.

    Eine Forderung übrigens, die auch dem grünen Abgeordneten Notker S. gefallen müsste: „Ein weiterer politischer Schwerpunkt liegt für mich beim Bürgerschaftlichen Engagement. Dieses Thema zählt für mich zu den wichtigsten überhaupt. Denn ohne die vielen Engagierten, die sich für ihre Mitmenschen, ihre Kieze oder ihnen wichtige Themen einsetzen, würde unser Zusammenleben nicht funktionieren. Ich setze mich deshalb für die Einführung einer neuen Ehrenamtskarte ein, die „unbezahlbares“ Engagement mit unbezahlbaren Belohnungen würdigt. (…)“ Notker Schweikhardt (MdA)
    Auf eine Ehrenamtskarte könnte man verzichten, aber ein bisschen mehr als unbezahlbare Belohnungen müssten es schon sein.

    R. Bruening
    9.9.2017

    1. Avatar von Michael Ickes
      Michael Ickes

      Wieder also eine Einwohnerversammlung nach Paragraph 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes, der Antwort auf die Frage nach Bürgerbeteiligung, Bürgerhaushalt und dem ganzen Rest – frei nach Douglas Adams. Der ließ einen Supercomputer so auf die Frage aller Fragen antworten und bastelte im Anschluss die irdische Zivilisation, um zu spezifizieren. – Die Frage oder die Antwort?

      Nachdem dieses Instrument der Einwohnerversammlung, 2006 vom rot-roten Abgeordnetenhaus legisliert – nach meiner Großen Anfrage im Juni 2012 und der darauf folgenden ersten dieser Einwohnerversammlungen zum Hellweg Baumarkt im Frühjahr 2013 – in der letzten Wahlperiode Einzug in die Bezirkspolitik von Tempelhof-Schöneberg gehalten hat, gab es am Freitag, den 8.September nun die erste Einwohnerversammlung unter der Leitung des Bezirkvorstehers Stefan Böltes (SPD), Eine weitere zum Milieuschutzgebiet Grazer Gärten soll am 18.Oktober statt finden und eine Einwohnerversammlung zur „Neuen Mitte Tempelhof“ ist in der Mache.

      Im Vorfeld schon kam es zu gewissen Unmut, alldieweil Stefan Böltes, in der traurigen bezirklichen Tradition der sozialdemokratischen Verleugnung von Bürgerbeteiligung, die nötige Sammlung von 19 Bezirksverordneten-Unterschriften für den Antrag auf Einwohnerversammlung, von der BVV entkoppelte. Das bedingte eine intensive Lobbyarbeit der Antragssteller_innen und verschloss ihnen die Publicity der BVV. Andererseits konnten die Antragssteller_innen auf die prinzipielle Unterstützung der „Opposition“-Fraktionen in der BVV, der CDU und der Linken, bauen. Und wenn es auch zu keiner wünschenswerten Einbindung der Antragssteller_innen in die Organisation der Einwohnerversammlung kam, so ließ sich Stefan Böltes doch darauf ein, in sozialen Medien eine gewisse Kommunikation aufzubauen. Außerdem bediente er sich des Pressedienstes des Bezirksamts, um die Einwohnerversammlung bekannt zu geben.

      Das wiederum war mit – hoffentlich Kinder-Krankheiten behaftet, alldieweil die Pressemitteilung lieblos und fahrlässig verwirrend formuliert wurde:
      • Was ist denn bitte eine „ergebnisoffene Moderation“? Als ob es der Moderation obliegt, ein Ergebnis herbeizuführen oder nicht.
      • „Anwohner_innen [seien] empört, dass der Biergarten Wohnungsbau weichen soll“ mag vielleicht tatsächlich der Anlass der Antrsgsteller gewesen sein, als Thema der Einwohnerversammlung taugt „Empörung“ jedoch wenig.

      So kamen am Freitag auch eher weniger Menschen als zu den Einwohnerversammlungen der letzten Wahlperiode, obwohl der Einladungsflyer anscheinend zuverlässiger in Briefkästen verteilt worden war. Schätzungsweise 70 Teilnehmer kamen in den BVV Saal des Rathaus Schöneberg, eine Örtlichkeit, deren Tradition von routinierter Selbstdarstellung und anachronistischer Frontalbeschallung suboptimal für eine Erörterung auf Augenhöhe ist und so manchen Interessierten ferngehalten hat.

      Regine W. war die Möglichkeit gegeben, die Einwohnerversammlung vorzustellen. Dann war es insbesondere Tillman Heuser vom BUND sowie ein bislang unbekannter Einwohner, die Ansätze einer Zielverfolgung erkennen ließen. Ersterer identifizierte sowohl die Partizipation in der Bauplanung als defizitär als auch die Bauplanung als solche; letzterer versuchte, die Bereichsentwicklungsplanung als Lösungsweg zu propagieren.

      Denn über die routinemäßige Empörung hinaus, war gegeben, dass das Bezirksamt schon 2012 das Gebiet nicht als „Außenbereich im Innenbereich“ nach §35 des Baugesetzbuchs beurteilte – was ein ordentliches B-Plan-Verfahren ernötigt hätte, sondern als „unbeplanten Innenbereich.“ Deshalb hat die Eigentümergemeinschaft Baurecht, ohne dass Prüfungen auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Verträglichkeit oder auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt finden muss. Auch wenn diese Prüfungen und Beteiligungsverfahren oftmals Makulatur sind und von der bauwilligen Verwaltung oder deren teuer Beauftragten aus der Bauwirtschaft weggewogen werden, so stellen sie doch ein gewisses Korrektiv dar, schaffen (Recht)Sicherheit und Öffentlichkeit in der Stadtentwicklung.

      Die Verwaltung, die Bürokratie, das „Kollegial“-(im Gegensatz zu einem politischen) Organ des Bezirksamt und sein verlängerter Arm, die BVV haben selbstverständlich ein systemisches Interesse, die Planungshoheit für sich zu behalten. So obliegt es alleinig dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt – und darin wohl maßgeblich der Stadtplanung unter Baldow, ein Gebiet nach §34 oder §35 des Baugesetzbuchs zu beurteilen. Nach der Prämisse der letzten Wahlperiode „bauen, dass es kracht“ ist somit nicht verwunderlich, dass an dieser Einschätzung nicht gerüttelt wurde, obwohl die Pläne einer extensiven Blockrandschließung 2015 verworfen wurden. Doch dass Verhandlungen über die jetzigen Baupläne schon seit über einem Jahr, also auch weit in die letzte Wahlperiode hinein, geführt wurden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, das ist ein Unding,

      ein Betrug an den Bürger_innen des Bezirks, deren Souveränität in der Stadtentwicklung mit diesem hinterlistigen Verfahren mit Füßen getreten wird.

      Die konkrete Bauplanung weißt entsprechend der mangelnden Beteiligung gravierende Fehler auf und eröffnet Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit Tür und Tor.

      So mag sich die allenthalben besungene Notwendigkeit des Wohnungsbaus langsam in die Köpfe aller Bürger_innen festgefahren haben. Aber über die Art der Bebauung wurde sich anscheinend noch weniger Kopf gemacht. Denn bei dem genehmigten Bauvorhaben handelt es sich um eine exklusive Bebauung, die der Notwenigkeit des „günstigen“ Wohnraums, der Gentrifizierung und den steigenden Mieten in keinster Weise Rechnung trägt. Im Gegenteil: die Eigentümergemeinschaft – anscheinend, wenn auch unausgesprochen auf Betreiben des windigen Stadtplaners Baldow – entkoppelt sich von den Ziel- und Umsetzungen der kooperativen Baulandentwicklung;

      die Exklusivität der Bebauung stellt einen Aufwertungsdruck in der Nachbarschaft dar, setzt neue Standards für das Aufwertungspotential und erhöht damit das Verdrängungspotential – die drei Kriterien der sozialen Erhaltungsverordnung.

      Was im Sinne der Allgemeinheit und der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung das Ziel sein müsste, ist die zu überbauende Fläche zu minimieren um so Platz zu schaffen für Ausgleich, der diesen Namen verdient. Dazu müsste auf die ursprüngliche Pläne einer siebenstöckigen Bebauung zurück gegriffen werden, die Platz schafft für
      (a) eine öffentliche (kommunaler Träger) sozialen Einrichtung
      (b) Mietswohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein und
      (c) Unterkunft für Geflüchtete gemäß §1.6.13BauGB.
      Dafür würde die übrige Fläche explizit von weiterer Bebauung frei gehalten werden.

      Die Einwohnerversammlung, wenn sie denn irgend eine Bedeutung haben möchte, kann als Wendepunkt dienen, den Weg einer solchen Zielverfolgung einzuschlagen. Denn die Bereichsentwicklungsplanung bleibt übrig als das vornehmliche Instrument um die Bedarfe an Wohnraum einvernehmlich mit der Bevölkerung zu bedienen. Dieses Instrument der bezirklichen Einflussnahme auf die Landes-Flächennutzungsplanung wurde in den letzten zwei Jahrzehnten zugunsten der zentralistischen Stadtentwicklungsplanung vernachlässigt und übergangen. Für „den Osthang des ehemaligen Bahngeländes an der Kreuzbergstrasse“ kann es sowohl die planerischen Mängeln als auch die fehlende Partizipation beheben. Mit der Einwohnerversammlung zum Milieuschutz in den Grazer Gärten (vorraussichtlich am 19.Okober) und dem Planungsbedarf zur „Neuen Mitte Tempelhof“ stehen zwei weitere Anlässe an, diesen Weg weiter zu verfolgen. Zum einen bietet der finanz- und personalstarke Milieuschutz eine zweckmäßige Plattform für die Bereichsentwicklungsplanung, andererseits besteht für die „Neue Mitte“ explizit Bedarf an koordinierter Planung – für Transparenz, Verantwortlichkeit und Legitimität.

      Ob die BVV ihrer normativen Aufgabe gerecht wird, und diesen Weg von sich aus einschlägt, oder ob sie doch darauf wartet, dass sich das Bewusstsein dafür in der Einwohnerschaft (im Bilde von Douglas Adams: der irdischen Zivilisation) noch mehr entwickelt und verfestigt, bleibt tatsächlich abzuwarten. Die Pläne für die Ponte Rosa, der Kreuzbergstraße 42 – a – dürfen jetzt schon als legendär gelten.