nachtrag (von fb, schöneberg hilft)

…bei einer Notunterbringung von 200 Menschen kann im willkommens/Rat/KulturhAUs FriedenAU

für die nötige Alphabetisierung / Grundbildung sowie berufsbildende / qualifizierende Maßnahmen von insgesamt 1000 Geflüchteten gesorgt werden:

  • 200 aus Eigenbetrieb,
  • 400 aus dezentraler, Friedenauer Unterbringung,
  • 400 aus Schöneberg (inklusive Teske)

für das Tempelhofer Feld könnte ich unter Vorbehalt eines Vetorechts de BUND die Aufstellung von Schulkontainern an der Neuköllner Oderstrasse tolerieren, wo lokale Bedarfe bestehen. Das tempelhof-schöneberger Fachvermögen Schule wirft dafür die Kontainer der Gustav-Heinemann-Schule auf den Markt, die bei Neubau nicht mehr benötigt werden.

Der Schulweg der geflüchteten Kinder wird von der für den Draisinen-Eigenbau wieder nutzbar zu machenden Gleisanlagen über das Feld vereinfacht.


Kommentare

Eine Antwort zu „nachtrag (von fb, schöneberg hilft)“

  1. Avatar von Michael Ickes
    Michael Ickes

    Nun ging es in der BVV wieder einmal theatralisch zu, als die Grünen „ihren Betreiber“ (sagt die CDU) der Flüchtlingsunterkunft in der Teske-Schule vertraten, um die Schulstadträtin blos zu stellen.

    Die Notunterkunft in der Teske-Schule, so die Pläne der Senatsverwaltung, soll zurückgefahren werden, um das Gebäude als Schul- und Bildungszentrum, insbesondere für die geflüchteten Menchen im Tempelhofer Flughafengebäude zu ertüchtigen. Die „Schöneberg-Hilft“ Gruppe ist bzw. läuft dagegen an, möchte „ihre Schützlinge“ behalten.

    Ein etwas irreales Ansinnen, wurde doch die Teske-Schule dem Betreiber Tamaja, dessen Gründungsmitglied der 2013 geschasste CDU-Staatssekretär Büge ist, für ein Jahr als Notunterkunftsbetrieb zugesprochen, um die Zeit seines eigentlichen Geschäftsmodells, der modularen Bauweise, zu überbrücken. Zwischenzeitlich betreibt Tamaja unter anderem die Flüchtlingsunterkunft im Tempelhofer Flughafen.

    Eine Notunterkunft bleibt eine Notunterkunft, in der Menschen der Norm entsprechend maximal 5 Tage verweilen sollten. Schön, dass die Unterstützer es den Bewohnern den Umständen entsprechend so angenehm wie möglich machen. – Ich war ja selbst zu Beginn der Notunterkunft sehr aktiv dort. – Doch das darf nicht die Verantwortung ersetzen, die Menschen so schnell als möglich ordentlich, sprich den Standards für Wohnunterkünfte und den Bedarfen der geflüchteten Menchen entsprechend, unterzubringen.

    Ein Schulgebäude bleibt ein Schulgebäude. Über zwei Jahre stand die Teske-Schule leer, weil die Bedarfe die Instandsetzungskosten nicht rechtfertigen konnten. Der Betrieb als Notunterkunft hat sich als Zwischennutzung als sinnvoll dargestellt. Doch nun sind die Bedarfe an Schul- und Bildungsnutzung gestiegen und Gelder sind da für eine entsprechende Instandsetzung, so dass folgerichtig ist, das Gebäude seiner zweckbestimmung zurückzuführen.

    Die Bedarfe an Schul- und Bildungsräumen folgt selbstverständlich aus dem Mehrbedarf für die Integration der geflüchteten Menschen. Hier bestehen Bedarfe an Alphabetisierungskursen und Grundbildung, Deutschkursen, Schulbildung sowie beruflicher Qualifikation und berufsvorbereitenden Maßnahmen. In der Debatte um Beschulung in oder außerhalb von Flüchtlingsunterkünften, müssen diese Bedarfe getrennt werden. So wird Alphabetisierung und Grundbildung von ehrenamtlichen Helfern von Anfang an in den Notunterkünften betrieben. Für Deutschkurse ist die VHS verantwortlich und braucht zusätzliche Räumlichkeiten; ebenso das Schulamt. Die IHK kümmert sich federführend um berufliche Qualifikation bzw. berurfsvorbereitende Maßnahmen.