Pressemitteilung des BA zur Großgörschen-/ Katzlerstraße

Ich glaub, da fehlt noch die Angabe, dass der Bezirk auf der Basis des neuen Umwidmungsverbots das Vorkaufsrecht eingefordert hat und die BImA dagegen klagen „musste“, um die Rechtmäßigkeit festzustellen.

Ohne Verfahren keine Rechtssicherheit, sondern Gemauschel. Wer an die neuen Instrumente glaub, fechtet sie durch, insbesondere in Hinblick auf das Dragoner Areal, welches ebenso durchgekämpft werden muss.


Pressemitteilung vom 11.06.2015, 14:50 Uhr

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

BImA-Verkauf ohne Großgörschen-/ Katzlerstraße

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg begrüßt, dass Senat und BImA beim Kauf von 4.600 Wohnungen durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften offensichtlich einen Schritt weiter gekommen sind. Umso bitterer, dass die Häuser in der Großgörschen-/ Katzlerstraße nicht Teil dieses Paketes sind. Anlässlich der grundsätzlichen Einigung mit dem Berliner Senat sollte die BImA die Klage gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg nun zurücknehmen.
Pressemitteilung Nr. 218 vom 11.06.2015

Rückfragen: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Telefon:

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Kommentare

Eine Antwort zu „Pressemitteilung des BA zur Großgörschen-/ Katzlerstraße“

  1. Oltman hat ne Schlappe vor Gericht erlitten.

    David Braun twittert, er hätte Recht mit seiner Insistierung, dass Milieuschutz Mieterschutz sei.

    Damit wird er nicht weiter kommen. Denn nein, das BauGB ist nicht für den Mieterschutz da.

    Es sei denn, es könnte gezeigt werden, dass Mieterschutz (in besonderen Fällen) eine städtebauliche Maßnahme – wie bzw. inklusive Denkmalschutz – sei. Bis dahin fließt aber noch viel Abwasser den Teltow-Kanal hinunter.