Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,

Der Antrag der sogenannten Zählgemeinschaft beruht auf falschen Tatsachen: Es ist nämlich keine Dringlichkeit geboten:

  1. Mit Mitteilung von Frau Dr. Klotz im Stadtentwicklungsausschuss letzten Mittwoch stehen die Gelder für den ersten Bauabschnitt des Wannseebahngrabens, von der Yorckstrasse bis zur Julius-Leber-Brücke, bis mindestens Ende 2016 bereit:

€420.000 dieses Jahr und bis zu €2,5mio nächstes Jahr.

Der Großteil der Maßnahmen wird also sowieso planmäßig 2016 statt finden.

2. die Vegetationsperiode ist leider ein schwaches bis irrelevantes Hindernis für Baumfällungen, wie wir am Beispiel Lokdepot 2012 erleben mussten.

Wenn gefällt werden will bzw. kann, dann wird auch in der Vegetationsperiode gefällt.

Doch planmäßig gefällt werden kann ja gar nicht. Wie der BUND darlegelegt hat, muss zunächst

  • ein naturschutzfachliches Eingriffsgutachten erstellt;
  • eine artenschutzrechliche Kontrolle durchgeführt; und
  • entsprechende Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan festgelegt werden.

Ansonsten –

eben gerade wenn jetzt hoppla di hopp abgeholzt werden soll –

drohen die „irreparablen und erhablichen Fördermittelverluste„,

von denen die Verzählgemeinschaft in ihrem Antrag spricht, und eben nicht,

Herr Hauschild,
bei vermeintlichen Verzögerungen, die dem endlich angemessenen Respekt vor Bürgerinteressen vis-a-vis einer spekulationsgetriebenen Bürgerbespaßung a la Seebauer geschuldet ist.

***

Wenn also das Bezirksamt gar nich zeitnah seinen ursprünglichen Plan – 91 Bäume zu fällen, um die 4m breite Asphaltbahn durch die bedeutende Vegetation der real-existierenden Natur zu planieren – umsetzten kann,

dann bleibt von dem Antrag der Fällgemeinschaft nichts weiteres übrig

als eine zynische und inkompetente Rückzugserklärung.

Sie senden damit das Signal:

  • wir kümmern uns nicht um die Anliegen der Bürger,
  • wir scheren uns nicht um Fakten
  • uns interessiert die Natur nicht
  • an einer Ausgestaltung und Umsetzung im Wannseebahngraben wollen wir uns nicht beteiligen, haben kein Interesse.

Denn die erwähnte, „vom Bezirksamt vorgesehene Variante“ ist immer noch so nebulös wie der Dunst im Wannseebahngraben selbst. Sie beruht u.a.

auf immer noch nicht geklärten Kriterien der Bahn für eine Gestattung.

Die bisherigen Angaben sind völlig unbefriedigend und unzureichend. Selbstverständlich müssen Sicherheitserwägungen in Betracht gezogen werden.

Doch dazu müssen die erst einmal formuliert werden!

Wenn hingegen verschwiegen wird, dass ein bedeutsames Kriterium anscheinend das mitverlegte optische Vodaphonekabel ist –

von dem es fälschlicher Weise heisst, dass es auf einer 600m langen Strecke nicht gestückelt werden kann –

dann bestätigen Sie den Argwohn und das Misstrauen der Menschen in die Verantwortlichen vollkommen.

Abgesehen von der formalen Inkompetenz, den die Zählgemeinchaft mit dem justiziablen Versuch an den Tag legt, die vereinbarte Befassung mit dem Einwohnerantrag in den Ausschüssen zu verhindern, könnte es den für ihre Umwelt engagierten Anliegern und Aktivisten gerade Recht sein, dass Sie,

die Verhinderer und Asphaltfetischisten, sich mit diesem Antrag von dem Prozess der Gestaltung des Wannseebahngrabens verabschieden.

Und doch drängen die Anwohner darauf, am runden oder eckigen Tisch, in einer gemeinsamen Sitzung des Stadt- und Verkehrsausschusses, oder anhand eines sonstigen, fairen Verfahrens, dem gemeinsamen Ziel anzunähren, die bestehende Flora und Fauna des Wannseebahngrabens für alle Menschen erlebbar zu machen.

Diesem übergeordneten Ziel,

meine Damen und Herren,

sind wir nach Verabschiedung der Westtangente und Sicherung der Gelder für die Grüntangente so nahe wie noch nie!

Aktuell stehen ihm drei Hindernisse im Weg, die da sind:

  1. Die Deutsche Bahn, deren Informations- und Kommunikationsverweigerungshaltung ein Affront gegen jegliche Form der Selbstbestimmung der Anwohner, des Bezirks und der demokratischen Grundordnung dieses Landes ist.
  2. Die sture Planung und Insistierung des Bezirksamt, dem Weg durchgängig eine überdimensionierte Breite von 4m geben zu müssen. Ich mache darauf aufmerksam, dass für einen gemeinsamen Rad- und Fußweg im Strassenland 2,5 Meter vorgesehen sind. Dass auf Kosten der Natur dieser Weg, in einer Grünanlage, nun durchgehend 4m breit sein soll, ist nicht vermittelbar.
  3. Die Interessensgruppe um den verpöhnten und viel umkämpften Bau der Crelle 22a, die weiterhin und mit Duldung der Planer des Bezirksamts die Vernichtung der dahinter liegenden Böschung betreibt. Entgegen des einstimmigen Beschlusses 0775/XIX „Baumschutz beim Bauvorhaben Crellestraße 22a“ vom 19.06.2013

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Ich rufe die missversehenden Betonköpfe der Zählgemeinschaft auf, sich der Arroganz und Inkompetenz ihrer Fraktionsspitzen zu widersetzen und im Sinne der Natur und der Menschen dieses Bezirks nach ihrem eigenen Gewissen zu entscheiden und diesen Antrag abzulehnen.