In der Präambel zum Durchführungsvertrag zum B-Plan 7-66VE (Bautzener Brache), wird der Vertrauensschutz bemüht:
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung findet hier nur teilweise Anwendung, da das Projekt bereits vor Verabschiedung des Modells weit fortgeschritten war und ein Vertrauensschutz gegenüber der Vorhabenträgerin existiert.

In der Wikipedia heisst es dazu:

Vertrauensschutz

Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.

In Deutschland wird er aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes) abgeleitet; in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ist verfassungsrechtliche Grundlage das Willkürverbot.

Im öffentlichen Recht äußert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z. B. darin, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen. Eine weitere Auswirkung ist, dass im deutschen Recht Verwaltungsakte, welche den Bürger begünstigen, nur mit Wirkung für die Zukunft oder bei fehlender Schutzwürdigkeit des Bürgers aufgehoben werden dürfen (§ 48, § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Im Sozialrecht ist der Vertrauensschutz in § 45 Absatz 2 SGB X normiert.

Auch im Zivilrecht kommt der Grundsatz des Vertrauensschutzes zur Geltung, indem z. B. das Vertrauen des Erwerbers, dass der Besitzer einer Sache auch zur Übereignung berechtigt ist, geschützt wird (siehe näher unter Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten).

Es ist irrsinnig den Vertrauensschutz an dieser Stelle zu bemühen weil Bürgerrechte (der Vertrauensschutz) hier von einem Spekulanten entgegen eines öffentlichen Interesses (das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung) in Anspruch genommen werden. Die Rahmenbedingungen waren dem Vorhabenträger auch vor der formalen Institutionalisierung des Berliner Bodels bekannt und Grundlage der Planung: siehe
Drs 1213/XIX Fortführung des Bebauungsplans 7-66 als vorhabenbezogener Bebauungsplan 7-66VE (Bautzener Brache)…