Wohnbauförderung zum sozialen Erhalt durch Integration von Flüchtlingen

Drucksachen

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung

Tempelhof-Schöneberg von Berlin

XIX. Wahlperiode

Ursprung: BV Ickes

Beratungsfolge:

Datum

Gremium

Wird von Allris automatisch ausgefüllt.

Antrag

Wird von Allris automatisch ausgefüllt.

Drucks.
Nr:

xxx/XIX


Wohnbauförderung zum sozialen Erhalt durch Integration von Flüchtlingen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, die zuständigen Stellen prüfen zu lassen,

  • ob Wohnbauförderung für die Aufstockung in der Gleditschstrasse abgerufen,

  • diese verpflichtend zur Gänze auf die Mieter umgelegt, und

  • ob weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden und den Mietern zu Gute kommen könnten, wenn sich denn die Eigentümerin verpflichtet, den neu zu schaffenden Wohnraum für die Dauer der Gültigkeit der sozialen Erhaltungsverordnung Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.

Wenn denn damit die Bestandsmieten 20% nicht übersteigt, möge die erhaltungsrechtliche Zustimmung erteilt werden.

Schließlich möge geprüft werden, ob ein solches Vorgehen: „Wohnbauförderung zum sozialen Erhalt durch Integration von Flüchtlingen“ nicht zum Prinzip für Neubau in sozialen Erhaltungsgebieten erklärt werden kann.

Begründung:

In Ermangelung anderweitiger Kriterien und Indikatoren wird hier die Fall-spezifische Zielvorstellung reiteriert, dass erst bei einer Mietpreissteigerung von maximal 20% die Verdrängungsgefahr durch die beantragten Modernisierungsmaßnahmen im Sinne der Sozialen Erhaltungsverordnung gebannt ist. Bei der Aufstockung handelt es sich um Neubau, weswegen die vom Senat beschlossene Förderung prinzipiell abrufbar sein sollte. Mit dem aufstockenden Neubau gehen weitere Maßnahmen einher, wie beispielsweise die Notwendigkeit des Aufzugs, die bei einer Förderung von den auf die Bestandsmieter umzulegende Kosten abzugsfähig wären.

Das LaGeSo übernimmt regelmäßig die Kosten für die Bereitstellung
von Flüchtlingsunterkünften (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage
des
Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 21. Juli 2014, Investitions- und Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften, Drucksache 17 / 14 281). Es  ollte auch diese von Bestandsmietern und Eigentümern getragene, dezentrale Möglichkeit der Flüchtlingsunterbringung unterstützen. 
Die dezentrale  Unterbringung von Flüchtlingen im Neubau im Bestand verspricht somit eine höhere Aufnahme- und Integrationsbereitschaft bei gleichzeitigem Erreichen der Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung, die Verdrängungsgefahr zu verringern.

Berlin, den 10.02.2014

Michael Ickes

Nachhaltigkeitsselbsteinschätzung
(Teil der Begründung):

ökologisch

x

besser als die EnEV

sozial

x

und wie!

wirtschaftlich

x

kostet den Bezirk nix

Abstimmungsergebnis:

 

beschlossen: abgelehnt: überwiesen: