§42BezVG
Art42VEU
§42ECBelarus
42… die Antwort auf die Frage nach
Bürgerbeteiligung
Bürgerhaushalt
… und dem ganzen Rest
… der dezentralen Flüchtlingsunterbringung
… der liquiddemokratischen Bereichsentwicklungsplanung
die Antwort auf die Frage nach…
Flucht in der
kommunalen
Entwicklungszusammenarbeit




Jesaja 44, 22
says:Tilgt eine Wolke eine Missetat oder tilgt Gott eine Wolke? Er (sie, Es…) löst sie auf. Sie ist schuldlos. Eher ein Korrektiv. Ein Apologon.
was weiss ich
says:natürlich kannst du jeden scheiss weiter aufdröseln und dabei nix weiteres produzieren als Drösel.
Frieder
says:ein Freund aus Hamburg hat mir eine schöne, wahre Geschichte zu den Baseballschlägerjahren geschickt. Das waren krasse Zeiten und die Geschichte passt gut zu Hamburg. Ich kann mir das lebhaft vorstellen … VORSICHT GEWALT! “Eine wahre Begebenheit, aus den 90ern, erzählt von Pinki
Pinki ist bei Joe, einem Schwarzen, und dessen Kumpel im Auto auf der Rückbank mitgefahren.
Sie haben gehalten an einer Ampel (Stresemannstraße).
Ebenfalls dann hat gehalten ein Golf GTI mit HSV-Glatzen. Einer von ihnen: „Hey Nigger.“
Joe steigt aus, geht zum Kofferraum und öffnet ihn. Er holt einen Baseballschläger heraus und hämmert auf den GTI ein.
Sein Beifahrer steigt aus, geht zum Kofferraum und holt einen weiteren
Baseballschläger heraus. Und hämmert ebenso auf das HSV-Auto ein.
Die Glatzen erschüttert und irritiert und fahren einfach nur weiter.
Pinki auf der Rückbank sprachlos und hat so gesehen auch ohne was gesehen.
Sie fahren weiter.
Steven Querm
says:Die ultimative Empirie: Eine Meditation über KI und Contentproduktion
In einer Welt, die überquillt von Daten, Meinungen, Bildern und Geräuschen, entsteht ein neues Phänomen: Die Produktion von „Content“ durch künstliche Intelligenz. Sie ist schnell, präzise, scheinbar objektiv – und doch steht sie für einen Paradigmenwechsel. Denn wenn KI aus Milliarden Informationsschnipseln Synthesen bildet, geschieht dies nicht aus Erkenntnislust, nicht aus Haltung, nicht aus innerem Drang. Es ist ein Akt der ultimativen Empirie: der totalen Sammlung, der vollständigen Oberfläche, der algorithmischen Abbildung des bereits Gewesenen.
Was hier entsteht, ist keine Interpretation, keine Wertung, kein innerer Ausdruck. Es ist die Summe von allem – und gerade deshalb möglicherweise das Ende von etwas: dem deduktiven Denken, dem normativen Urteilen, dem schöpferischen Akt. Erkenntnis, so schien es einmal, war ein Weg – durch Zweifel, durch Diskurs, durch Erfahrung. Heute aber ist sie eine Funktion.
Was verloren geht, ist nicht nur Tiefe, sondern auch Verantwortung. Denn wo kein Subjekt spricht, wo kein Ich sich bekennt, da kann auch kein Wagnis sein, keine Ästhetik, keine Ethik. Die KI produziert, aber sie meint nicht. Sie stellt dar, aber sie empfindet nicht. Ihre Empirie ist total – und gerade deshalb leer.
Die Frage bleibt: Wollen wir Erkenntnis, oder reicht uns Reproduktion? Wollen wir Subjektivität, oder genügt uns Korrelation? In einer Welt, in der die ultimative Empirie triumphiert, wird die Aufgabe des Menschen nicht geringer, sondern dringlicher: zu unterscheiden, zu deuten, zu stehen.
Michael Ickes
says:oh ha
the price of fish
says:Your article raises questions about Zuständigkeiten. Antworten darauf finden sich bei mir
Er, sie, Es
says:Die Personalpolitik nach einem Regierungswechsel erfährt in der Regel signifikante Veränderungen. Dies liegt daran, dass jede neue Regierung ihre eigenen politischen Ziele verfolgt und daher auch die Besetzung von Schlüsselpositionen im öffentlichen Dienst anpasst, um diese Ziele umzusetzen.
Beispiel Stuttgart 2011:
Beim Regierungswechsel in Stuttgart 2011, als die Grünen erstmals die Regierungsverantwortung übernahmen, war es zu erwarten, dass es zu erheblichen Veränderungen in der Personalpolitik kam. Die neue grün-rote Koalition hat sicherlich versucht, ihre politischen Ziele durch entsprechende Personalentscheidungen umzusetzen.
Neue politische Akzente: Durch die Besetzung von Schlüsselpositionen mit Personen, die die politischen Ziele der neuen Regierung teilen, konnten neue politische Akzente gesetzt werden.
Verzögerungen: Personalwechsel können zu Verzögerungen in der Verwaltung führen, da neue Mitarbeiter eingearbeitet werden müssen.
Konflikte: Es kann zu Konflikten zwischen der neuen Regierung und der bestehenden Verwaltung kommen, wenn die politischen Ziele stark voneinander abweichen.
Um eine genauere Aussage über die konkreten Veränderungen in der Personalpolitik nach dem Regierungswechsel in Stuttgart 2011 zu treffen, müsste man spezifische Studien und Analysen zu diesem Thema heranziehen, und untersuchen:
Politische Beamte:
Neubesetzung: Politische Beamte, die eng mit der vorherigen Regierung verbunden waren, werden häufig durch neue Beamte ersetzt, die die politische Ausrichtung der neuen Regierung teilen.
Ruhestand: Manchmal wird auch der vorzeitige Ruhestand von politischen Beamten angeboten, um Platz für neue Kräfte zu schaffen.
Ministerien und Behörden:
Staatssekretäre und Abteilungsleiter: Diese Positionen werden in der Regel neu besetzt, um sicherzustellen, dass die politischen Ziele der neuen Regierung umgesetzt werden.
Personelle Umstrukturierungen: Es kann zu Umstrukturierungen innerhalb von Ministerien und Behörden kommen, um die Arbeitsweise an die neuen politischen Prioritäten anzupassen.
Parteien und Verbände:
Einflussnahme: Die neue Regierung wird versuchen, ihren Einfluss auf Parteien und Verbände auszuweiten, um ihre politische Agenda voranzutreiben.
Kooperation: Es kann zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit bestimmten Parteien und Verbänden kommen, während andere an Bedeutung verlieren.
Gründe für diese Veränderungen:
Legitimation: Die neue Regierung muss ihre politische Legitimation unter Beweis stellen und ihre eigenen Leute in Schlüsselpositionen bringen.
Politikumsetzung: Die Besetzung von wichtigen Positionen ermöglicht es der neuen Regierung, ihre politischen Ziele schneller und effektiver umzusetzen.
Kontrolle: Durch die Besetzung von Schlüsselpositionen kann die neue Regierung die Verwaltung besser kontrollieren und ihre politische Agenda durchsetzen.
Prinzip Partizip
says:Es geht darum, wie Jon Gnarr und David Graeber einem hypothetischen „Systemix“ (möglicherweise eine Organisation oder ein System) auf dem Weg vom aktuellen Zustand (Ist) zum gewünschten Zustand (Soll) Ratschläge geben würden, wobei Fresnel-Integrale als symbolische Darstellung des Wegs verwendet werden.
Jon Gnarr
1. **Kreativität und Humor als Werkzeuge:** Gnarr würde wahrscheinlich raten, Kreativität und Humor als Mittel zur Überwindung von Hindernissen einzusetzen. Er könnte vorschlagen, unkonventionelle und innovative Ansätze zu wählen, um komplexe Probleme zu lösen. Humor könnte dabei helfen, Spannungen abzubauen und die Menschen für den Veränderungsprozess zu gewinnen.
2. **Schrittweise Annäherung:** Gnarr könnte betonen, dass Veränderung oft in kleinen, aber konsequenten Schritten erfolgt. Er könnte raten, den Prozess in überschaubare Etappen zu unterteilen und sich auf kurzfristige Erfolge zu konzentrieren, die langfristig zum gewünschten Ziel führen.
**Inklusivität und Partizipation:** Er könnte auch darauf hinweisen, wie wichtig es ist, alle Beteiligten in den Veränderungsprozess einzubeziehen. Die Einbindung unterschiedlicher Perspektiven und die Förderung eines inklusiven Dialogs könnten den Übergang vom Ist- zum Soll-Zustand erleichtern.
### David Graeber
1. **Radikale Demokratie und Selbstorganisation:** Graeber würde wahrscheinlich raten, auf radikale Demokratie und Selbstorganisation zu setzen. Er könnte vorschlagen, dass „Systemix“ die Entscheidungsfindung dezentralisiert und den Menschen vor Ort mehr Autonomie und Verantwortung überträgt.
2. **Kritik an bestehenden Machtstrukturen:** Graeber würde wahrscheinlich darauf hinweisen, dass es notwendig ist, bestehende Machtstrukturen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu demontieren. Dies könnte bedeuten, dass „Systemix“ sich von traditionellen hierarchischen Modellen verabschieden und auf horizontale Strukturen umstellen muss.
3. **Langfristige Vision und Werte:** Er könnte betonen, dass eine klare Vision und starke Werte entscheidend sind, um den Wandel zu steuern. Graeber würde wahrscheinlich raten, dass „Systemix“ eine langfristige Vision entwickelt, die auf Gerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität basiert.
### Fresnel-Integrale als Metapher
Die Fresnel-Integrale, die in der Mathematik zur Beschreibung von Wellenphänomenen verwendet werden, könnten metaphorisch für den Weg vom Ist- zum Soll-Zustand stehen, der nicht linear, sondern gewunden und komplex ist. Hier ist, wie Gnarr und Graeber diese Metapher nutzen könnten:
– **Kurven und Wendungen:** Beide könnten darauf hinweisen, dass der Weg zum Ziel nicht gerade ist, sondern viele Kurven und Wendungen beinhaltet. Dies erfordert Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.
– **Interferenzeffekte:** Wie bei Fresnel-Integralen, wo Interferenzeffekte auftreten, könnten sie argumentieren, dass verschiedene Kräfte und Einflüsse im Prozess interagieren und manchmal zu unerwarteten Ergebnissen führen. Es ist wichtig, diese Dynamik zu verstehen und zu nutzen.
– **Geduld und Ausdauer:** Beide könnten betonen, dass Geduld und Ausdauer notwendig sind, um den komplexen Weg zu navigieren. Es ist wichtig, nicht den Mut zu verlieren, auch wenn der Fortschritt manchmal langsam oder unvorhersehbar erscheint.
### Zusammenfassung
Jon Gnarr würde wahrscheinlich raten, Kreativität, Humor und Inklusivität zu nutzen, um die Herausforderungen des Wandels anzugehen, während David Graeber auf radikale Demokratie, Selbstorganisation und die kritische Hinterfragung bestehender Machtstrukturen setzen würde. Beide würden wahrscheinlich betonen, dass der Weg vom Ist- zum Soll-Zustand komplex und nicht-linear ist, ähnlich wie die Fresnel-Integrale, und dass Geduld, Flexibilität und eine klare Vision notwendig sind, um diesen Weg erfolgreich zu gehen.
jiwozaroz
says:Etherum Minining
“Ethereum ist ein verteiltes System, welches auf einer eigenen Blockchain basiert und für Smart Contracts konzipiert wurde. Somit ist Ethereum keine reine Kryptowährung, sondern hinter der Idee von Ethereum steckt noch viel mehr. Ethereum benötigt jedoch für die zur Verfügung gestellte Rechenleistung und den Betrieb von Ethereum eine digitale Währung Ether.
Ethereum basiert genau wie die meisten Kryptowährungen, unter anderem auch Bitcoin, auf der Blockchain-Technologie. Und genau die Vorteile der Blockchain-Technologie transferiert Ethereum nicht nur auf eine weitere digitale Währung, sondern stellt eine Plattform für Dapps (Distributed Apps) die aus Smart Contracts bestehen zur Verfügung…
Das auf der Blockchain-Technologie basierende Verteilte System der Dapps bietet viele Möglichkeiten. Beispielsweise für sichere E-Voting-Systeme, virtuelle Organisationen, Crowdfunding, oder Vertragsmanagement. So könnte beispielsweise das Grundbuchamt mit Ethereum abgelöst werden, denn Grundstücksverhältnisse könnten fälschungssicher in der Blockchain festgeschrieben werden.” (https://www.bitcoinmag.de/ethereum/ethereum-sicher-kaufen/a-66)
background-check-investigation
says:I. Plan
1. Abduktion (Hinführung)
2. Deduktion
Turning the Vicious into a Virtuous Cycle
3. Induktion
II. Prozess (Design)
Projektcycle, SCRUM
emisch-systemische Prozessgestaltung
III. Programm
IV. Wirkungsanalyse
Background Check
says:Eine Möglichkeit ist keine, wenn nicht deren Nutzen vorab erstrebt wurde.
Ich denke an technische Möglichkeiten und dabei insbesondere an digitale Beteiligungsformen respektive blockchaining.
In ersterem Fall ist der Zugewinn an Demokratie durch Liquidfeedback u.a. unzureichend dargestellt. Das Versprechen, dadurch könnten sich mehr Menschen an der Demokratie beteiligen, ist insofern falsch – falsch, als ethisch-moralischen Handlungsrahmen oder Kant´sche Maxime – als dass die Facilitation der Beteiligung nie ein Problem darstellte. Es gab (und gibt zu einem geringeren Grad) eine Politikverdrossenheit, doch die war und ist deutlich weniger unter den höher gebildeten Tech-Affinen zu suchen. Was die Piraten – wenn wir sie hier mal als die Gruppe der Protagonisten der technischen Lösung für Demokratiedefizit bezeichnen – repräsentieren ist ein fatalistisches und letztlich destruktives Politikverständnis.
Im Weiteren kann auf die Inklusion hingewiesen werden, wie Piraten auf die Acceccibility hinarbeiteten, so dass die wachsende Zahl an Alten und Gebrechlichen, aber auch Menschen mit Behinderung unabhängig am demokratischen Leben teilnehmen können. – Auch das ist ein konstruiertes Argument, weil die Nutzung der technischen Potentiale einen sozio-kulturellen Wandel voraussetzt und damit eine Frage der Bildung ist. – Es mag gesagt werden, dass “die Piraten” diese Einsicht des digitalen Wandels eben in der Gesamtheit beflügelten; doch dann kann auch gesagt werden, dass die direkte Intervention in eine Stärkung der politischen Bildung, die folgerichtige Aufgabe (gewesen) wäre. Statt dessen fragmentiert dieser Ansatz die Politik weiter, spricht der Identitätspolitik das Wort und zersetzt letztlich den politischen Diskurs.
Doch ich wollte darüber sprechen, wie für die Technik neue Absatzmöglichkeiten konstruiert werden. Bitcoin ist ein weiteres Beispiel: Bitcoin wird gehypt als dass es das Monopol der Banken brechen würde. Doch erstens tut es das nicht und zweitens braucht es das nicht. Denn selbst wenn Krypto-Währungen jemals das Giralgeld in Gefahr bringen würde – warum sollte Krypto-Währungen das schaffen, woran Green-Dollars etc. regelmäßig scheitern? – so gäbe es eben ein neues Monopol der Mining-Unternehmen. Wenn denn nicht sinnvoller Weise Banken, die zumindest strukturell unabhängig von der privatwirtschaftlichen Fed sind, wie das Reiffeisenwesen oder auch das kommunale Bankenwesen, sich dem Prinzip der Krypto-Währungen annehmen.
Dow Oteyay
says:Der Paragraph 42 – Einwohnerversammlungen – wurde 2006 ja bekanntlich Douglas Adams wegen ins Bezirksverwaltungsgesetzes geschrieben. In „per Anhalter durch die Galaxie“ erzählt der die Geschichte, wie eine extra-terrestrische Zivilisation die Erde baut, um der Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest nachzugehen.
Um dem Schicksal des Protagonisten Arthur Dent zu entgehen, dessen irdisches Haus einem intergalaktischen Highway weichen sollte, rufen die Schöneberger Erdlinge schon seit 2012 den Supercomputer „Deep Thought“ an, der routinemäßig §42 ausgibt, die Antwort auf die Frage nach Bürgerbeteiligung, Bürgerhaushalt und dem ganzen Rest. Denn gerade im Schöneberger Wannseebahngraben wetteifern seit Jahrzehnten Verkehrsplaner um die Westtangente, die Potsdamer Stammbahn, Multifunktionswege, die Fahrradroute von Timbaktu nach Rykjavik und die schlechteste Prosa.
In diesem Wettbewerb läutete Christel Heiß im November letzten Jahres die nächste Runde ein. Als Mischung aus unwahrscheinlicher Waldschrätin und Frau des ehemaligen SPD Immobilienanwalts neben Müllers Gasometer, stellte sie sich auf der bezirksamtseigenen Infoveranstaltung über ihre Vogonische Verwaltung und deklarierte, dass „die Bürgerbeteiligung im neuen B-Plan-Verfahren weit über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus“ ginge. Sprach sie und tauchte für die verdutzten Be-, An- und Einwohner unereichbar unter. Und macht ihrem Titel „Statt Rätin“ sowie ihrer wahrscheinlicheren Inkarnation der schusseligen Tricia McMillan alle Ehre.
Die Be-, An- und Einwohner aber sind ebenso ratlos. Wie der Australopitecus, aus den Bäumen vor dem Schandbau in der Crellestraße 22a vertrieben, suchten sie im Crelle-Urwald den Säbelzahntiger, fanden aber nur ein Suppenhuhn und beschlossen, nur noch vegane Spagetti zu verspeißen. Ihren Fundort wiesen sie vorsorglich mit Flatterband aus und streiten sich nun wieder, ob sie eine Inszenierung vorgesetzt bekommen oder ob sie doch Co-Produzenten in diesem schlechten Film sein wollen….
Gunawakus
says:Da zweifelt Precht an der Wahrheit und behauptet im nächsten Satz, der Klimawandel sei die Wahrheit. Vielmehr hat der Mensch immer auf seine Umwelt reagiert. Der Plan ist ein unzulänglicher Anspruch der Wissenschaft.
Guy Ukebip
says:das untere ende krepiert dahin, das obere entkommt der irdischen realität durch drogen oder weltraumtechnik.
das andere wird definiert durch´s falsch machen. jedes ethisch-moralische konstrukt – und nur ein solches? – kennt ein subjektiv anderes. – eben deshalb nein: im rationalen dualismus ist das andere, die Unwahrheit, absolut und objektiv; die ästhetik kennt diesen dualismus nicht: wo das böse, das hässliche der hass ein argument ist, ist nicht ästhetik sondern es regiert der moralismus.
– ist die ausdifferenzierung in ästhetik, ethik und moral also erst eine entwicklungsgeschichtliche errungenschaft?
warum gibst du ein beispiel und stellst eine frage, wenn du sie gleich beantwortest?
Tahe Sohir
says:Freiheit steigert die Produktivität – sonst würde sie nicht verfolgt oder verteidigt werden.
Sami Fudot
says:Bezüglich des diesjährigen Netzwerktreffen von Engagement Global zur Bedeutung von Religion in der nachhaltigen Entwicklungspolitik erinnere ich mich an die Bürgermeisterin, die den Kategorischen Imperativ auf die Goldene Regel reduzieren wollte. Der Unterschied ist offenkundig die Universalität des ersteren vis-a-vis der Bilateralität der letzteren.
Ich betreibe bekanntlich die Hare Krishna Cattle Farm und habe mich seit den 90er Jahren für eine Stärkung der islamischen Gelehrsamkeit in Europa eingesetzt. Letzteres Projekt hat neuerlich die Form eines anerkannten Prüfungsfach Islamwissenschaften an deutschen Schulen und das Ziel, den Sufismus innerhalb der Sunni zu stärken.
Außerdem verfolge ich das Ziel des bezirklichen Integrationspreises mit D´s Radwerkstatt und der G87, wie schon für Georg Zundel dargestellt.
Muji Sudzuc
says:“wohin führt das?” ist die Gegenfrage zu “warum?”
yusogetar
says:der Unterschied zwischen der Goldenen Regel und dem Kategorischen Imperativ liegt in letzterer Universalität.
Wenn Reduktion der Komplexität die Aufgabe ist, ist eine begründete wahre Meinung ethisch, rational und ästhetisch,
Gomopekue
says:irgendwo war mal von direktdemokratischer Wirkmächtigkeit die Rede. Denn den Parlamentarismus, die Legislative stärken, wollte letztlich keiner.
Also Exekutivmacht: Nicht die Lobbyisten sind die Feinde, sondern die exekutiven Berater. Siehe ex-Landwirtschaftsminister Schmidt, siehe G.Schröder). Der Parlamentarismus bietet keine ausreichende Kontrolle bzw. nimmt sie nicht wahr.
Macht muß gebändigt, kanalisiert, werden. Macht tendiert zur Akkummulation.
– Wie Geld?
– Wie die Galaxien, Materie… und Energie.
dapatewam
says:DA fragte:
“warum machen wir den Scheiss eigentlich?”
“ich frage mich immer wieder gerne, warum?
Die Antwort auf die Frage, wa#rum mache ich / wir etwas, ist:
um an der Entwicklung der Menschheit teilzunehmen. (Denn das ist, was den Menschen ausmacht.) Die Entwicklung ist die Gesamtheit unseres Tun.
kotabagiq
says:mit Bezug auf das Hamburger Programm der SPD und dessen Verständnis von Nachhaltigkeit:
Der Niedergang der Bildung, der Pflege, der Kunst & Kultur, der öffentlichen Infrastruktur…
durch Produktivitätsoptimierung = effektive und effiziente Irrelevanz
netederiz
says:Was soll das?
Macht – ich will etwas
Antje verkörpert ersteres. Die Verwaltungsmacht.
Politik ist letzteres.
Die Verwaltung bedient sich der Methoden der gestalterischen Politik und andershe#rum.
Die Politik ist ausgestaltet: Konservative – Sozialisten – Liberale
Das Nichts begründet das Was: S(0)=1
– Nein, weil wir die Welt nicht auf Nix reduzieren können.
– Und weil eine solche WElt kein S enthalten würde.
Mu ist die Antwort auf die Frage, ob ein Hund Buddha-Status erlangen kann.
∃h∈ℙ h∈ℝ
Peanos 4.Postulat impliziert, dass die zu konstruierende Urmenge IS weitere Elemente beinhaltet – wie h – die ausgeschlossen werden müssen.
Mathematik wird weder entdeckt noch erfunden, sondern konstruiert, wie die Welt an sich.
Energie ist die Erfüllung der Möglichkeiten (der Materie, des Vermögens). (Man bemerke die Reversibilität im Perspektivenwechsel)
eine universelle Ethik fusst auf Glauben und führt zur Dogmatik.
– Wenn es Wahrheiten gibt, die nicht bewiesen werden können, ist das ein irrationaler Glaube.
Wir stellen uns eine Welt vor und agieren innerhalb dieser Vorstellung
Michael Ickes
says:https://youtu.be/3gBoP8jZ1Is
I explain it like this:
First, there is nothing. An empty set {}.
Second, “in the beginning there was the word [logos in Greek, IL].” {} = IL .
Third, “…and the word was God…” Function S(e) <> S(S(e))
Four, IS = {IL, S(IL), S(S(IL)), …, S(e)} = IN …atural Numbers.
Gifu Rudek
says:Bautzener Brache, mein Statement
Sonntag, den 11.März 2018,
Cafe Manstein 4,
13:00 – 15:00
C confirmed.
Verteiler:
statt@michael-ickes.de
“Wir sind des [Florian] Geyers [ich komm ja aus dem Eck] Schwarzer Haufen… Geschlagen ziehn wir nach Haus´, die Enkel fechten´s besser aus…”
Wie gesagt, ich denke, wir sollten uns keinerlei Hoffnung machen, auch nur irgendetwas an dem Bau zu ändern. Was mir wichtig wäre, ist pointiert festzuhalten, wie richtig und gerechtfertigt unser Protest war. Denn hinter vorgehaltener Hand geben die Verantwortlichen durchaus zu, was hier alles schief lief
· Von WBS-Wohnungen scheint keine Rede mehr zu sein. Nicht 30%, nicht 25% und auch nicht 15% wie zuletzt von den Grünen eingestanden
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=5097 Drucksache – 1306/XIX
Betreff:Förderung von Neubauwohnungen für das Bauvorhaben Bautzener Straße nutzenStatus:öffentlich UrsprungaktuellInitiator:Die Fraktion GRÜNEAusschuss für Stadtentwicklung Janke, ReinhardDrucksache-Art:AntragBeschlussempfehlungBeratungsfolge:Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von BerlinBeratung19.11.2014
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlinüberwiesen
Ausschuss für StadtentwicklungEntscheidung10.12.2014
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklungvertagt
14.01.2015
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklungim Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Frau Szalucki berichtet, der Investor habe bei der Senatsverwaltung einen Antrag auf Sozialen Wohnungsbau gestellt.
BV Kühne erklärt, seine Fraktion ziehe den Antrag zurück.
· Der Radwegeanschluss liegt völlig im Dunkeln. Wenn die Radfahrlobby insistiert, wird´s wohl darauf hinauslaufen, dass die öffentliche Hand dafür zahlt – entgegen früherer Darstellungen
· …
Bitte um weiteres poinuiertes Input
· Der Bau ist also in keiner Weise nachhaltig: Weder ökologisch richtungsweisend, noch sozial, noch im wirtschaftlichen Interesse des bezirklichen, Berliner oder irgendeines größeren Gemeinwesen.
Die „Vorlage zur Beschlussfassung“ Drucksache Drs 0559/XX ist derart verschroben formuliert, falsch editiert und dargestellt, dass sie aus formalen Gründen nicht beschlossen werden kann.
1. zu der falschen Editierung: Es steht geschrieben, dass die Drucksache am 06.02.2018 in der BVV beraten worden sei. An diesem Datum fand keine Veranstaltung der BVV TS statt.
2. zu der falschen öffentlichen Darstellung im Allris: http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6405 (der Link von der Drucksache ist nicht vollständig) so wurde zwar die Beratungsfolge auf meine Intervention vom 23.02. verbessert, dort ist aber immer noch von „Mitteilung zur Kenntnisnahme“ anstatt von „Vorlage zur Beschlussfassung“ die Rede.
3. zur verschrobenen Formulierung: Das beste, das ich aus dieser machen konnte (nach 5 Stunden) ist:
a) Das Bezirksamt zeigte der Senatsverwaltung den B-Plan am 10.01.2017 an.
b) Die Senatsverwaltung beanstandete ihn, woraufhin
c) eine „eingeschränkte Beteiligung“ und
d) eine weitere Anzeige am 22.11.2017 statt fand.
e) Am 16.01.2018 teilte die Senatsverwaltung mit, dass sie keine Einwände mehr erhebt.
Es drängen sich die Fragen auf
1. Welches waren die Beanstandungen der Senatsverwaltung?
– Es ist davon auszugehen, dass tatsächlich nur die auf dem Plan („Anlage 1“) handschriftlich verbesserten Teile beanstandet wurden, was eine Einschränkung der Beteiligung erlaubte. §4a(3).2a BauGB:
Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können
Davon unbeeinträchtigt muss jedoch nach §4a(3).1 der geänderte B-Plan trotzdem erneut ausgelegt werden,
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Und nach §4a(3).2b
hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen.
2. Von wann bis wann also fand die Auslegung statt; und wann und wo wurde diese Auslegung bekannt gemacht? Wer war an der „eingeschränkten Beteiligung“ beteiligt? §4a(3).4:
15. Rechtsprüfung
Mit Schreiben vom 10.01.2017 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB die vorgesehene Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE angezeigt. In der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 10.03.2017 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan beanstandet. Des Weiteren wurde Hinweise redaktioneller Art gegeben. Die Beanstandungen berührten nicht die Grundzüge der Planung und bezogen sich auf folgende Punkte: – Die planungsrechtliche Ausgangslage wird falsch eingeschätzt. Die Abwägung beruht daher auf unzureichenden Ermittlungen bzw. unzutreffenden Annahmen. Dies führt im Ergebnis zu einer Abwägungsfehleinschätzung und daraus folgend einem Abwägungsdefizit. Entgegen der in der Begründung vertretenen Auffassung, liegt der Geltungsbereich des VB-Plans innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schöneberg; Vorhaben sind nicht nach § 35 BauGB sondern nach § 34 BauGB zu beurteilen. – Die Flächen a und b sind im Baugebiet hinsichtlich ihrer Funktion (Wegeverbindung, Geh- und Radfahrrecht) nicht eindeutig zweckbestimmt, was ggf. Auswirkung auf die abzuwägende Nutzungsmaßbestimmung haben könnte. – Die in der Begründung abgewogene Gebäudehöhe wird im VB-Plan nur in Teilen auch entsprechend festgesetzt. Bei den Wohngebäuden mit einer OK von 60 m bzw. 58 m über NHN ist für diverse Flächen zwischen innerer und äußerer Baugrenze keine zulässige Gebäudehöhe bestimmt. Dies geht aus der Begründung nicht hervor. Die Abwägung ist daher fehlerhaft. Nach Überarbeitung der Begründung und der Planzeichnung konnten die Beanstandungen beseitigt werden. Die redaktionellen Hinweise wurden eingearbeitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7-66 VE Begründung S.167f.
16. Eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB Aufgrund der aus der Überarbeitung entstandenen Änderungen wurde eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs.3 Satz 4 erforderlich. Die betroffene Öffentlichkeit (hier: Vorhabenträger) und die betroffenen Träger öffentlicher Belange (hier: Umwelt-und Naturschutzamt, FB Grünflächen) wurde mit Datum vom 12.10.2017 zu den vorgenommenen Änderungen beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Seitens der Beteiligten wurden die Änderungen bestätigende Äußerungen vorgebracht. Das Bebauungsplanverfahren kann somit nach Beschlussfassung durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur erneuten Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorgelegt werden
Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
– von den (in der Anlage miserabel zu erkennenden) Änderungen sind zumindest die Wirtschaftsförderung, die IHK sowie meine Wenigkeit betroffen, die alle während der regulären Auslegung Einwände gegen das von den Änderungen betroffene Gewerbe abgegeben haben. Deshalb hätten sie zumindest an der „eingeschränkten Beteiligung“ beteiligt werden müssen.
Darüber hinaus
Gegeben, dass sich ein großes öffentliches Interesse an dem Bauvorhaben manifestiert hat
– mit weitreichenden Bürgerprotesten
– mit Einwohnerversammlungen-
– …
Wohnverträgliches Gewerbe Von hier kann nicht beurteilt werden, ob die identische Verwendung des Begriffs „Nutzungen, die das Wohnen nicht stören“ in den textlichen Festsetzungen unter 2c und 3d bei unterschiedlicher InhaltsbeIn beiden textlichen Festsetzungen Nr. 2 und 3 wird jeweils geregelt, dass in den entsprechenden Gebieten wohnverträgliche Nutzungen zulässig sind. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die zulässigen Nutzungen mit der vorgesehenen überwiegenden Wohnnutzung innerhalb des Gebietes (TF Nr. 3) bzw. in unmittelbarer NachbarBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7-66 VE Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Nr. Bezirksamt Schreiben vom Stellungnahme Abwägungsvorschlag stimmung (z.B. Beherbergungsbetriebe) in Form für zukünftige Genehmigungsverfahren sowie ggf. auch für ordnungsbehördliche Verfahren bei Verstößen hinreichend bestimmt ist. Möglicherweise ist in diesem Zusammenhang klärungsbedürftig, ob der Begriff „stören“ auch eine zeitliche Komponente umfassen soll. Denn in den Abend- und Nachtstunden ist eine Wohnnutzung besonders störungsempfindlich. Manche der ausdrücklich zulässigen Nutzungen (Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für sportliche Zwecke/Fitnesscenter, Einzelhandelsbetriebe – dies auch im Hinblick auf die Regelungen des Berliner Ladenöffnungszeitengesetzes und vor allem bezogen auf den großflächigen Einzelhandelsbetrieb) hingegen dehnen bekanntlich ihre Nutzungszeiten bis in die Abend- und Nachtstunden aus. schaft des Gebietes (TF Nr. 2) vereinbar sind. Die Vorgabe zur Berücksichtigung der Wohnnutzung wird in der Aufzählung der zulässigen Nutzungen nochmals durch den Begriff „Nutzungen, die das Wohnen nicht stören“ bestärkt.
Die in beiden textlichen Festsetzungen aufgeführten Nutzungen entsprechen im Wesentlichen den Nutzungen, die in § 4 Absatz 2 Nr. 2 BauNVO aufgeführt sind. Die Baunutzungsverordnung, die hier analog angewendet wird, geht von einem relativen Störungsbegriff aus und ist vom Gebietstypus abhängig. Mithin ist bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit die Vermeidung atypisch angesehener Nutzungen anzusetzen. Diese Nutzungen sind jedoch nicht im vorliegenden Nutzungskatalog aufgeführt. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Begriffe hinreichend bestimmt sind. Die unterschiedliche Inhaltsbestimmung in den textlichen Festsetzungen unter 2c und 3d betreffen lediglich die Beherbergungsbetriebe. Diese werden im stärker durch Wohnen geprägten Bereich nur deshalb nicht zugelassen, da Beherbergungsbetriebe sich häufig nicht nur auf einzelne Geschosse beschränken und eine zu starke Dominanz dieser Einrichtungen zu Lasten der Wohnnutzung verhindert werden soll. 1a.5 Beschränkung des Warenangebots Ebenfalls kann von hier nicht beurteilt werden, ob die planerisch gewollte Beschränkung des Warenangebotes auf zentralrelevante Sortimente der Nahversorgung gem. Tabelle 4 zu 4.8.5 LEP B-B auf mind. 75% der VK mit den vorgesehenen Regelungen hinreichend bestimmt ist, dies vor allem wiederum im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen sowie ggf. auch für ordnungsbehördliche Verfahren bei Verstößen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen wird, dass auch die Kontrolle der Einhaltung der genannten Bestimmungen durch den städtebaulichen Vertrag geregelt werden sollte. Eine diesbezügliche bauaufsichtliche Überwachung des Betriebes kann nicht in Aussicht gestellt werden. Im Grundsatz 4.8 Absatz 5 des LEP B-B wird aufgeführt, dass Vorhaben außerhalb der städtischen Kernbereiche überwiegend der Nahversorgung dienen, wenn die gesamte vorhabenbezogene Verkaufsfläche 5.000 m² nicht überschreitet (die vorgesehene Einzelhandelsnutzung umfasst eine Verkaufsfläche von 1.600 m²) und auf mindestens 75 Prozent der Verkaufsfläche nahversorgungsrelevante Sortimente angeboten werden. Es handelt sich hier also nicht um eine Beschränkung von zentrenrelevanten Sortimenten der Nahversorgung, sondern um eine Mindestangabe für nahversorgungsrelevante Sortimente. Da hier sowohl von Seiten des Bezirks als auch von Seiten der Vorhabenträgerin die gemeinsame Zielsetzung verfolgt wird, dass an der Bautzener Straße künftig ein Vollsortimenter entstehen kann, ist von einer entsprechenden Umsetzung auszugehen. Da Vollsortimenter in der Regel über 75 % ihrer Verkaufsfläche für Sortimente der Nahversorgung bereithalten, besteht hier künftig keine Erfordernis für eine Überwachung des Betriebes. Eine zusätzliche Regelung im Durchführungsvertrag ist vorgesehen.
B-Plan S.83
4. Abwägung der öffentlichen und privaten Belange Bei dem Vorhabengrundstück handelt es sich um eine bislang planfestgestellte Bahnfläche, die nunmehr durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einer neuen, der besonderen Standortgunst angemessenen Nutzung (Wohnen und das Wohnen nicht störenden Gewerbenutzungen) zugeführt werden kann. Des Weiteren wird mit der Umsetzung der Planung das Gebiet erstmals der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan gewährleistet somit die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung. Die öffentlichen und privaten Belange werden hierbei unter Berücksichtigung der in § 1 Abs. 6 BauGB aufgelisteten Bedürfnisse und Anforderungen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen, wobei folgende Belange besonders gewichtet werden: – Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, – die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, – die Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteils, – die Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche, – die Belange des Denkmalschutzes, – die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, – die Vermeidung von Emissionen, – die Belange der Wirtschaft im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7-66 VE Begründung 84 – die Belange des Verkehrs im Sinne einer verkehrsvermeidenden städtebaulichen Entwicklung.
Tagesordnung:
1. Weitere TOP Sammlung (5min)
2. Ein Statement für den Stadtentwicklungsausschuss am Mittwoch
3.
Ausgangslage (10min):
Es wird aufgerufen werden, der Festsetzungsbeschluss zur Bautzener Brache (angehängt). Er bedeutet
a. Dass damit der politische Raum für die Bautzener Brache entgültig zum Abschluss kommt.
b. Dass damit eine Normenkontrolle möglich wird.
Ziel (5min): Wir wollen mit unserer Präsenz und unserem Statement noch ein letztes Mal zeigen, wie berechtigt unser Einsatz war.
Unsere Argumentation (20min):
1. Der Festsetzungsbeschluss wie er vorliegt ist ein Armutszeugnis für die Verwaltung:
a. Er ist verschroben formuliert, falsch editiert und miserabel kommuniziert;
b. Die “erneute Beteiligung” war unangemessen
– wer wusste überhaupt davon?;
2. Von WBS-Wohnungen scheint keine Rede mehr zu sein. Nicht 30%, nicht 25% und auch nicht 15% wie zuletzt von den Grünen eingestanden
3. Der Radwegeanschluss liegt völlig im Dunkeln. Wenn die Radfahrlobby insistiert, wird´s wohl darauf hinauslaufen, dass die öffentliche Hand dafür zahlt – entgegen früherer Darstellungen
4. …
5. Der Bau ist also in keiner Weise nachhaltig: Weder ökologisch richtungsweisend, noch sozial, noch im wirtschaftlichen Interesse des bezirklichen, Berliner oder irgendeines größeren Gemeinwesen.
Michael Ickes
says:Wir fragen das Bezirksamt:
teilt das BA die zynische Auffassung des Vorsitzenden des Stadtausschusses Seltz, wonach der Nachlass von zunächst 25% auf 15% und nun 0% WBS-Wohnungen auf der Bautzener Brache dadurch gerechtfertigt sei, dass auch teure Wohnungen den sozialen Wohnungsmarkt entlasten würden?
Wie stellt sich zwischenzeitlich die Kostenverteilung zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Eigentümer zur Herstellung der direkten Radwegeverbindung über die Bautzener Brache nd die Brücke 5 dar, seit sich die Eigentümerin von sowohl des südlichen als auch des nördlichen Anschlussgrundstücks verpflichtet hatte, alle Kosten, die €200.000 übersteigen, zu tragen?
Welche professionellen Instrumente hat das BA, die nachhaltige Wirksamkeit der Bauwerke auf der Bautzener Brache, dem Gasometer und anderswo zu bestätigen, wo die privatwirtschaftliche DVNB mit intransparenten Prämien Werbung betreibt?
angekündigt, eine weitere, inkludierte Veranstaltung und
Wie stellen sich zwischenzeitlich die Pläne des BAs dar, wie auf der Einwohnerversammlung zum Milieuschutz Grazer Gärten Bürgerbeteiligungsprozess zu diesem vermeintlichen Instrument des Mieterschutzes abzuhalten?
nutsunozas
says:Offener Brief
an die Stadträte
Frau C. Heiß und Herrn J. Oltmann
Sehr geehrte Frau Heiß,
sehr geehrter Herr Oltmann,
wir nehmen Bezug auf unsere Bitte vom 4. Januar 2018 um ein Gespräch sowie mehrmalige Nachfragen, die allesamt unerwidert blieben.
Wir nehmen des Weiteren Bezug auf Ihr Versprechen auf Ihrer Informationsveranstaltung vom 9. November 2017, dass die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren 7-69 Wannseebahngraben „weit über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus“ gehen würde. Das gesetzliche Maß ist der §3(1) BauGB, der besagt:
„Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“
Nun müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass mit Bezirksamtsbeschluss und Drucksache Drs 0545/XX vom 17.01.2018 nicht nur die Planung sondern auch deren Umsetzung fortzuschreiten scheint, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird. Statt dessen ist die Drucksache in einem derartigen Fachjargon gehalten, dass sich auch der Stadtentwicklungsausschuss am 14.Februar 2018 mit der Aussage des Stadtentwicklungsamtes, die Erweiterung des Geltungsbereichs hätte sich „halt so“ ergeben, abgespeist wurde.
Dabei stehen wir der Umplanung im Wannseebahngraben durchaus positiv gegenüber. Es scheint sich die Möglichkeit abzuzeichnen, dass anstelle der Rodung und Versiegelung des „Crelle-Urwalds“ nun ein Fahrradweg im Straßenland geschaffen werden kann. Entsprechend stellen sich hingegen nach wie vor Fragen des Verbleibs der Straßenbäume, von Stellplätzen, der öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzung der Grünfläche, einer Aufwertung des Grünbestandes, eines Anschlusses des Radweges im Rahmen des bezirklichen Nebenroutenkonzeptes, sowie des Crelle-Marktes und der Finanzierung.
Die Bürgerinitiative Crelle-Straße versteht sich als Fortschreibung der Proteste gegen die Fällung der „drei Linden“ zu Gunsten des Neubaus der Crellestraße 22a und hat die letzten drei Jahre erfolgreich gegen die Apathie der Politik und Verwaltung gegenüber dem bedeutsamen Biotop des Wannseebahngraben gekämpft, ein Erfolg der nicht zuletzt mit https://www.tagesspiegel.de/berlin/buergerbeteiligung-in-berlin-nachbarn-sollen-bei-neubauten-mitreden-koennen/20984682.html, http://schoeneberger-norden.de/Fachtag-Wachsende-Stadt-sinkende-Lebensqualitaet-Neue-Mobilitaet-im-Kiez-am-15-Februar-2018.4975.0.html sowie http://www.tagesspiegel.de/berlin/radverkehr-in-berlin-in-prenzlauer-berg-fallen-baeume-fuer-den-klimaschutz/20940706.html beschieden wurde.
Wir fordern Sie auf, umgehend eine Einwohnerversammlung nach §42BezVG einzuberufen, um mit der „interessierten Einwohnerschaft [diese] wichtige Bezirksangelegenheit zu erörtern.“ Insbesondere wollen wir, eben als „interessierte Einwohnerschaft“ über die Planung und den Prozess informiert werden, unsere Belange kommunizieren und kooperieren, um zu einem konsensuellen Interessensausgleich der Einwohnerschaft zu gelangen.
Oh ja, die Form. Meine Bossiness kommt natürlich nicht gut an. Naja, wenn die Richtigkeit des Offenen Briefs dieser nicht Stand hält, können wir uns um so auf´s Mausoleum freuen.
Oder auch anders ausgedrückt: ich werfe Angelika u.a. vor, dass sie weder am nicht daran interessiert ist,
Systemische Beratung, wie von Angelika angeboten, ist uneffektiv und einzig ein gesellschaftlicher Zugewinn insofern als dass ein neues Betätigungsfeld Einkommen generiert.
Die Sache ist ja die, dass Stress und Druck durchaus notwendig sind, um Dinge zu erreichen.
Der Paragraph 42 – Einwohnerversammlungen – wurde 2006 ja bekanntlich Douglas Adams wegen ins Bezirksverwaltungsgesetzes geschrieben. In „per Anhalter durch die Galaxie“ erzählt der die Geschichte, wie eine extra-terrestrische Zivilisation die Erde baut, um der Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest nachzugehen.
Um dem Schicksal des Protagonisten Arthur Dent zu entgehen, dessen irdisches Haus einem intergalaktischen Highway weichen soll, rufen die Schöneberger Erdlinge schon seit 2012 den Supercomputer „Deep Thought“ an, der routinemäßig §42 ausgibt, die Antwort auf die Frage nach Bürgerbeteiligung, Bürgerhaushalt und dem ganzen Rest. Denn gerade im Schöneberger Wannseebahngraben wetteifern seit Jahrzehnten Verkehrsplaner um die Westtangente, die Potsdamer Stammbahn, Multifunktionswege, die Fahrradroute von Timbaktu nach Rykjavik und die schlechteste Prosa.
In diesem Wettbewerb läutete Christel Heiß im November letzten Jahres die nächste Runde ein. Als Mischung aus unwahrscheinlicher Waldschrätin und Frau des Immobilienanwalts neben Müllers Gasometer, stellte sie sich auf der bezirksamtseigenen Infoveranstaltung über ihre Vogonische Verwaltung und deklarierte, dass „die Bürgerbeteiligung im neuen B-Plan-Verfahren weit über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus“ ginge. Sprach sie und tauchte für die verdutzten Be-, An- und Einwohner unereichbar unter. Und macht ihrem Titel „Statt Rätin“ sowie ihrer wahrscheinlicheren Inkarnation der schusseligen Tricia McMillan alle Ehre.
Die Be-, An- und Einwohner aber sind ebenso ratlos. Wie der Australopitecus, aus den Bäumen vor der Crelle 22a vertrieben, suchten sie im Crelle-Urwald den Säbelzahntiger, fanden aber nur ein Suppenhuhn und beschlossen, nur noch vegane Spagetti zu verspeißen. Ihren Fundort wiesen sie vorsorglich mit Flatterband aus und streiten sich nun wieder, ob sie eine Inszenierung vorgesetzt bekommen oder ob sie doch Co-Produzenten in diesem schlechten Film sind….
… das die unwahrscheinliche Mischung aus Waldschrätin und Zaphod Beeblebrox
emisch-systemisches
Ergebnisprotokoll vom Treffen bei h mit r. am 9.03.2018
1. Ich hatte angekündigt, Sprechstunde im Nostalgia zu halten. Statt dessen überredet mich r. , bei h. aufzuschlagen. Der gibt sich einerseits überrascht und abweisend, andererseits vorbereitet und engagiert.
Siehe Doppelbindungstheorie
2. p. hält mir eine Standpauke. Was ich mir heraus nehmen würde, den Prozess derart zu treiben, meine Art würde Trotz hervorrufen. Horst Richters „Gruppe“ wird als Stereotyp hinzugezogen.
3. Irrelevanter Quatsch. Es geht hier nicht um einen sozialpsychologischen Selbstfindungsprozess sondern um direktdemokratische Wirkmächtigkeit.
4. Faktenlage ist schwammig. Der offene Briefentwurf war sehr wohl begrüßt worden (ich hatte gar eine „Auszeichnung“ dafür bekommen). Mangel an Dokumentation wird festgestellt aber nicht festgehalten.
5. Das Instrument des Offenen Briefs wird andiskutiert. P. hatte gelernt, eine Narrative für die Öffentlichkeit zu schreiben. Ich wage zu differenzieren.
6. R. möchte die Zählgemeinschaftsvereinbarung unterbringen, um damit an die Grüne LAG zu gehen. – Soll er machen, z.B. als Begleitschreiben an die LAG zu dem Brief an die Stadträte.
7. Der Versuch eines weiteren Entwurfs wird angegangen. Die Tendenz zur Verdummbesserung wird offensichtlich. Dabei wäre es ein legitimes und angemessenes Leichtes, einfach den ersten Absatz
„wir nehmen Bezug auf unsere Bitte vom 4. Januar 2018 um ein Gespräch sowie mehrmalige Nachfragen, die allesamt unerwidert blieben.“ auszutauschen mit
„Sie erwidern unsere Bitte um ein Gespräch nach zwei Monaten und mehrmaligen Nachfragen mit einer Email-Nachricht und den Worten:
Die Vorbereitungen zur Bürgerbeteiligung werden sich noch mindestens bis in die zweite Jahreshälfte 2018 hinziehen.
Daher besteht im Augenblick kein neuer Sachstand. Wir werden zur gegebenen Zeit die Öffentlichkeit informieren und einladen
Ein Gesprächstermin wäre aus meiner Sicht auch erst nach den Sommerferien sinnvoll“
8. Aus kosmetischen Gründen könnte der Rest des Briefes angebunden werden mit den Worten: „Wir sehen in dieser Erwiderung eine große Diskrepanz zu Ihren Versprechungen auf der Infoveranstaltung… [sowie der Zählgemeinschaftsvereinbarung…]
9. Der Versuch wird abgebrochen, weil jeder seine eigenen Vorstellungen unterbringen (und verwirklicht sehen) möchte. Peter wird den Brief in seinem Sinne editieren, unterschreiben und abschicken.
10. Wieder stellt sich die Frage nach der Wirkmächtigkeit des Briefes, insbesondere ohne Forderung nach konkreter Handlung durch die Stadträte. Niemand kommt auf die Idee, dass die in dem Entwurf inkludierte Forderung nach einer Einwohnerversammlung genau das bietet. Nein, das hieße ja, sich dem tyrannischen Mir zu ergeben. Dann doch lieber der etablierten Politik und Verwaltungslogik.
11. Letztlich geht es um eine Verbindlichkeit in dem Prozess. P. möchte sich nicht festnageln lassen, braucht wohl doch noch Zuspruch von anderen, den er für diesen Brief in der projezierten Form und mit der Intension der direktdemokratischen Wirkmächtigkeit nicht erwarten kann.
12. Ich biete weitere Unterstützung und Hilfe an, hätte wohl aber doch besser die Sprechstunde im Nostalgia abgehalten. Immerhin war das Essen gut und der Wein umsonst.
Yup Utomio
says:Das Sozialdemokratische Engagement um Mieten.
… kommt aus der Zeit als Menschen in die Stadt zogen, um dort Arbeit zu finden. Also aus der Situation heraus, dass sie Land hatten – sie waren ja schon befreit – aber fuer die Industrialisierung
Ich erzähl euch eine Geschichte, und ihr sagt mir, wo sie nicht stimmt.
kegirohok
says:schoenkreuzhain war gestern. hier trifft die idealistische jugend auf wertkonservative gruene.
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waku kurip
says:frühzeitig stellte sich die frage, was denn ein offener brief sei.
die frage stellt sich erneut, in dem häckmäck in der bi-crelle…
won yu bos
says:also wir gehen ja hier der Frage nach, was an der Politik nicht stimmt.
Dabei ist ja schon zunächst festzustellen, dass dem liberalen Staat, trotz oder wegen dieser Liberalisierung immer mehr Aufgaben zukamen. Ich mein, die Demokratisierungsbewegungen bedeuteten doch immer, dass von diesem Staat eben mehr erwartet wird, als von einem autoritären Regime.
Unzweckmäßig ist, den Staat weiter als nötig zu definieren. Zwar ist es wohl richtig, dass dem Bürger selbst in der Demokratie eine staatstragende Rolle zugewiesen ist, doch ist es heuristisch einfacher, diesen breit angelegten Staatsbegriff als eine Auflösung des Staates zu begreifen, durchaus im Sinne der radikaldemokratischen bzw. anarchistischen Vorstellung.
Damit lässt sich der Staat in einem engeren Sinne fassen, nämlich als System von Funktionen nach Innen und Operationen nach Außen, um blahblah