§3(2)BauGB B7-69 “Crelle Urwald”

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Zum B-Plan 7-69 „Crelle-Urwald“ habe ich folgende Stellungnahme nach §3(2)BauGB abzugeben:

1. Die formale Bezeichnung des Plangebiets, 7-“69“, ist unglücklich, da sie sexuelle Assoziationen hervorrufen kann, die einer fokusierten Auseinandersetzung mit der Planung abträglich sind. Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, schlage ich vor, das Planungsgebiet nur noch „Crelle-Urwald“ zu nennen. Das Stadtentwicklungsamt möge darauf hin wirken, dass diese von engagierten und wertschätzenden Anwohnern eingebrachte Begrifflichkeit von der Bezirks- und Hauptverwaltung gemainstreamt wird.

2. Das Problem mit dem B-Plan ist die Planerfordernis. „Das Planungsziel [, ..] die planungsrechtliche Grundlage für die Anlage und Unterhaltung einer öffentlichen Grünfläche zu schaffen“, stellt kein hinzureichendes Planerfordernis nach §3(2.1)Bau GB dar. Die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit des Vorhabens gemäß §35BauGB oder vor dem Hintergrund der Raumordnung ist unzureichend dargestellt.

3. Der in der Begründung angeführte, aber nicht verlinkte FNP zeugt einerseits von der unzureichenden Auflösung dessen, welcher den Crelle-Urwald als Wohnungsbaupotential ausweist, andererseits von der Zweckmäßigkeit der gegebenen planungsrechtlichen Situation. Zu integrieren sind die strategischen Instrumente und Mechanismen in den Bereichsentwicklungsplan! Die Darstellung, dass der „FNP… diesem Umstand durch entsprechende Darstellungen eines Grünzuges… Rechnung“ tragen würde, ist schlichtweg falsch.

4. Das Stadtplanungsamt erkennt, dass „aufgrund der Tatsache, dass die Flächen des Plangebiets im Wannseebahngraben jahrzehntelang überwiegend ungenutzt waren und weiterhin sind, konnte sich hier eine ökologische Vielfalt entwickeln“ vernachlässigt jedoch die Folgerung, dass deshalb der Status-Quo zu verteidigen wäre.

5. Im weiteren heisst es, „bei Nichtdurchführung würden sich auf absehbare Zeit keine Änderungen des Schutzgutes ergeben. Altlasten blieben im Boden.” Wiederum zeigt sich hier einerseits, dass kein Planerfordernis vorliegt bzw., dass die es einer Spielplatzplanung – nicht eines B-Plans! – bedarf, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Weiter heisst es: „Alternative Planungsmöglichkeiten sind vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich. Die Festsetzung eines Wohnbaugebietes gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes soll nicht realisiert werden, um das bestehende, hohe Freiflächendefizit im Wohngebiet zu reduzieren und nicht zu erhöhen.“ (S.25)

6. Es sollen eine „Parkanlage“ und zwei „naturnahe Parkanlagen“ geschaffen werden, wobei die Begrifflichkeit Gewähr leisten soll, dass erstere Fläche höchstens wassergebunden versiegelt wird, letztere gar nicht. Dabei täuscht die Begrifflichkeit darüber hinweg, dass eine derartige Gewährleistung in keinster Weise gegeben ist. Mit ihrer Ähnlichkeit zu „Grünanlage“ liegt hier außerdem eine Verwechslungs- bzw. öffentliche Verwirrungsgefahr vor. Hilfreich ist in dieser Hinsicht ebensowenig, dass an der entscheidenden Stelle auf S.17 der Begründung sowohl ein „an“ in „Parkanlage“ fehlt, als auch ein „nur…“ zu „…nicht wassergebunden“ wurde.

7. Es liegt keine Stellungnahme des Denkmalschutzes vor, inwieweit die ehemaligen Bahnanlagen, -befestigungen und -ruinen keines Schutzes bedürfen. Unersichtlich ist außerdem, warum von den 13 Belangen des §1(6)BauGB nur acht willkürlich ausgewählte Kriterien dargestellt und abgewogen sind. Insbesondere fehlt eben auch eine Abwägung des Denkmalschutzes, die Erfordernisse der Seelsorge und die der Flüchtlinge und Asylbegehrenden.

8. Es ist unglücklich, dass das bisherige B-Plan-Verfahren entgegen den Zusagen der Stadträte nun doch fortgeführt wird. Es war gekennzeichnet von Bürgerprotesten, planerischer Inkompetenz und privatwirtschaftlichem Kreisverkehr. Besser: Der BI die Planungskosten zusprechen, um einen inkludierten, integrierten und partizipativen Prozess der Umsetzplanung zu gestalten – gerne auch mit öffentlicher Abwägung der zuvor gesammelten Einsichten. Die Ergebnisse mögen im B-Plan festgehalten werden, so dass sie als frühzeitige Beteiligung gemäß §3(1)BauGB alle Beteiligte befriedigen werden.

9. Die Erweiterung des Geltungsbereichs stellt in zweierlei Hinsicht eine Umplanung dar, die eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(1) ernötigt: Zum einen ergeben sich daraus sehr viel mehr fundamentale Möglichkeiten, so etwa der Erweiterung der Grünanlage um Teile des Stassenlandes, die Optimierung der Autostellplätze und die Freihaltung für einen Fahrradweg. Zum zweiten werden damit die gegenüber wohnenden Anlieger zu Anwohnern im Sinne des BauGBs mit entsprechenden juristischen Ermächtigungen.

10. Der Link zur Auslegung unter „www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bebauungsplan“ führt nicht auf die „bezirkliche Homepage“ sondern nach orientierungslosem Rumgeklicke endlich zum B-Plan. Dessen erhebt nun zwar die Sachbearbeiterin des Stadtplanungsamts Autorenschaft, das Dokument jedoch als frei editierbare .doc Datei auszulegen, kann nicht als zufriedenstellend betrachtet werden. Der Zugang zur virtuellen Auslegung sollte deutlich erleichtert und konsequent befördert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

PS:

Ich frage: welchen Verpflichtungen bez. Ausweis- und Ausgleichsflächen zur Naherholung, sozialer Infrastruktur und Spielplatzpflege hat sich der Bauherr der Crelle 22a bzw. der Bezirk seinerzeit verpflichtet, welche sind davon nachhaltig? (siehe „Darüber hinaus fehlen aufgrund der gründerzeitlichen Bebauung private Spielflächen“ S.22-23)

Ich frage: Warum wurde die Pute nicht in die Vogeluntersuchung mit aufgenommen, die von der Hunde- und Vogelspezialistin Conny gesichtet wurde.

The World needs Nukes like Turkeys X-mas

Gustav Heinemann am Innsbruck…er Platz

Sehr geehrter Herr K.,

– offener Brief an den Leiter des Stadtentwicklungsamts Tempelhof-Schöneberg –

ich danke Ihnen für die Zurkenntnisbringung (der Auszüge) des Ergebnisprotokolls des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Innsbrucker Platz von 1991; auch wenn ich wohl der Verwaltung der BVV zur Last legen muss, dass diese Zurkenntnisbringung in der Stattentwicklungsausschusssitzung im September schon zum wiederholten Male angefordert, und zwischenzeitlich Entscheidungen getroffen wurden, die der Grundlage dieser Zurkenntnisbringung bedürften. (Siehe Drs…)

Außerdem möchte ich vorab angemerkt wissen, dass sich diese Zurkenntnisbringung und -nahme auf die textliche Beurteilung der drei damaligen Preisträger beschränkt; wobei des Ergebnisprotokolls designierte Seiten eins und zwei – wohl den 3.Preisträger betreffend – in der mir zur Kenntnis gebrachten Kopie fehlen.

Aus meiner Erfahrung mit der Jury Sitzung zu dem Wettbewerb um den Neubaus der Gustav-Heinemann-Schule muss ich sagen, dass ich zum Zwecke einer Beurteilung im Rahmen dieses Schreibens auf eine Vervollständigung der Informationen verzichten kann. Es ist absehbar, dass sie nicht einem Zugewinn an meinem zugrundliegenden Verständnis der Materie dienen würde. Ich darf aber auch die Gelegenheit nutzen, um kritisch anzumerken, dass nicht nur das Format der Beurteilung des Preisgerichts eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs in den letzten 23 Jahren keine Modernisierung erfahren hat, sondern die Qualität offensichtlich unter Veralterung gelitten hat. – Und das wohl trotz der gewachsenen Ansprüche und Vorkehrungen bei den zum Vergleich stehenden Verfahren. (Siehe Drs BNB)

Anstelle die Unzulänglichkeiten des überalterten Halb-Wissen um den Innsbrucker Platz anhand des Juryprotokolls zu dekonstruieren, möchte ich die Entwicklung meine eigenen diesbezüglich unbedarften Wahrnehmung der Problematik in Erinnerung rufen:

  • Seit ich 2012 innerhalb einer Woche zweimal mit einer Geldbuße von jeweils um die €100.- belegt wurde, weil ich aus der Rubensstrasse kommend, ohne einen Fußgänger weit und breit, rechts über die rote Fußgängerampel auf den Fahrradweg abgebogen bin, überquere ich den Innsbrucker Platz fußläufig fast täglich. (Siehe mündliche Anfrage)
  • Die Entwicklung des Güterbahnhofs Wilmersdorf muß im Zusammenhang gesehen werden – wenn nicht im jetzigen Wissen um den Ideen- und Realisierungswettbewerb, eingebettet in – die großräumige, städteplanerische Entwicklung des Innsbrucker Platzes.
  • Diese großräumige, städteplanerische Entwicklung wiederum muss geleitet sein von der gewachsenen Funktion des Innsbrucker Platzes als Verkehrsknotenpunkt. Denn der Innsbrucker Platz war seit seiner Inception im späten 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts ein Problemfall, weil es sich mit dieser Realität nie abgefunden hat. Mit meinem Antrag, die Einmündung der Rubensstrasse zu einem Kreisverkehr zu machen, versuchte ich für eine solche Perspektive zu sensibilisieren.
  • Einer solchen Betrachtung folgend wird es offensichtlich, dass die Fragmentierung der Autobahn-Innenstadt-Verbindung in der Form des Autobahnkreuzes Südkreuz und des Innsbrucker Platzes langfristig nicht nachhaltig sein kann. Das Autobahnkreuz Südkreuz wird schon im Zuge der EUREF-Planstrasse zu optimieren sein, so dass langfristig die Autobahnausfahrt Innsbrucker Platz retundant wird.
  • Das E-Mobility-Festival könnte genutzt werden, um ein zukunftsweisendes Verkehrsexperiment auf dem “Gütergleisinnenring” und anderen brach-liegenden Gleisanlagen zwischen dem EUREF-Gelände / Bahnhof Schöneberg, Rubensstrasse / S-Bahnhof Friedenau / Werdauer Weg und dem Innsbrucker Platz zu gestalten.
  • Der ehemalige Güterbahnhof Wilmersdorf, der schon 1991 als Ausgleichsfläche für die städtebauliche Entwicklung des Innsbrucker Platzes vorgesehen war, wird zu einer innerstädtischen Weide für Nutztiere, die sowohl Renate Künasts Postulat “die Natur in die Stadt bringen” als auch der ehemaligen Molkerei in der Potsdamer Strasse Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang soll verwiesen werden auf den entsprechenden Trend, der von dem Aquakulturunternehmen in der Bessemerstrasse angeführt und meinem Vorschlag an Herrn Semer für die Bautzener Brache illustriert wird. (siehe Brief an Semer)
  • Damit soll auch der Realität der sozialen Funktion des Innsbrucker Platzes Rechnung getragen werden, die da gekennzeichnet ist von situationalistischer Obdachlosenunterbringung. Nach meinen Vorstellungen (siehe Drs “Gute Frau”) soll diese durch niederschwellige Angebote unter der Brücke institualisiert werden und so dieser Raum mit Leben gefüllt und genutzt werden. Das ehemalige Gesundheitsamt in der Erfurter Strasse kann dann als Flüchtlingsunterkunft wie beantragt genutzt werden.

Wenn sich aus diesen experimentellen und situationalistischen Beobachtungen nun ein Leitmotiv ableiten läßt, den Innsbrucker Platz in seiner sozialen Funktion zu stärken und als Vorreiter einer zukunftsweisenden Verkehrsentwicklung zu gestalten, so möge das die Grundlage bilden für das Model eines zeitgenössischen Wettbewerbs, wie er im Zuge der Entwicklung der BNB Leitlinien entwickelt werden sollte.

Wettbewerb Innsbrucker Platz

ich danke für die Zurkenntnisbringung (der Auszüge) des Ergebnisprotokolls des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Innsbrucker Platz von 1991; auch wenn ich wohl der Verwaltung der BVV zur Last legen muss, dass diese Zurkenntnisbringung in der Stattentwicklungsausschusssitzung im September schon zum wiederholten Male angefordert, und zwischenzeitlich Entscheidungen getroffen wurden, die der Grundlage dieser Zurkenntnisbringung bedürften.

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Write-up 1.11.14

Rubentrasse entschleunigen

Rubensstrasse Write-Up_html_554f00f5

…ist
der Versuch einer liquid-demokratische Verkehrsplanung und ein Fallbeispiel für die systEMISCHe Netzwerk-analyse, welche Vladis Krebs Methode des Netzwerk.-Webens (darstellen, analysieren und verbinden) auf ein kognitives
System-Modell in der Form der Cornu-Spirale und den Fresnel Integralen anwendet. Das voläufige Ergebnis ist ein Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für
Verkehr&Grün vom 22.08.2004:

“Insbesondere wird er [der Ersetzungsantrag]
vorsehen, auf den nördlichen Kreisverkehr zu Gunsten einer Verschwenkung in die zu schließende östliche
Baumeisterstrasse hinein zu verzichten. Dafür soll die
Durchwegung am östlichen Ende der Baumeisterstrasse nach Norden hin geöffnet werden. Die wegfallenden Parkplätze werden durch 45 – 90 Grad Parken bis an die Böschung der S1 hin ersetzt. Mit der Verschwenkung entsteht straßenmittig Platz für eine Verkehrsinsel, die ich mir als formästhetischen Blumenkübel und Themenelement der Strassenentschleunigung vorstelle.

Zur südlichen Kreuzung hat J. einen Gegenentwurf vorgestellt, dessen Unzulänglichkeit nach Ortsbegehung jedoch deutlich wurde. Ich halte an einem Kreis- oder Ovalverkehr dort fest, insbesondere weil

  • die Ampel dort weichen soll (nachdem eine Verkehrszählung ihren Unnutz
    bestätigt hat);

  • die Fußgängerüberquerungen durchaus mit dem vorgesehenen Absand eingerichtet werden können;

  • sich die zu schaffende Verkehrsinsel ästhetisch das Strassenbild einfügt und die Kombination von Verschwenkungen zu einem erholsamen innerstädtischen Fahrerlebnis und Freude für Motorradfahrer bringen, ohne Fahrradfahrer und andere zu benachteiligen.”

A. Darstellen:

Der ursprüngliche Plan vom 14.07.2014 ist hier:
https://drive.google.com/file/d/0B6lib28q_cDITVl4czVQTGNYWk0/
hinterlegt und wird in dem Prezi:
http://prezi.com/gf0xasinvtkb/rubensstrasse-entschleunigen/ getrackt.

Der ursprüngliche Plan sah die Handlungsabfolge vor (S.5):

  • Prezi-Plan,

  • Crew-Besprechung,

  • Liquid-Abstimmung,

  • Anwohnerrückkopplung, und schließlich

  • Antrag.

Des weiteren stelle ich hier schon meine Methodik vor, die beruht auf (S.6):

  • liquiddemokratischer Verkehrsplanung,

  • live liquid fishbowl agora,

  • artikulieren, positionieren, mobilisieren, sowie

  • Nutzergruppen.

Außerdem deute ich an, wie ich mir die Methodik “Turning the Vicious into a Virtuous Circle” (T2V2C) vorstelle. Und schließlich die Wirkung, die das Vorhaben haben soll, nämlich:

  • lokales “ownership” über die Verkehrsplanung

  • politischer Bedeutungsgewinn

  • programmatische Entwicklung (Prozesssteuerung)

 Die
Crew-Sitzung der Francis Drake am 2.08.brachte folgende Ergebnisse:

SF

Für gut und richtig befunden. Fragen taten
sich auf bezüglich bürgerlicher Verkehrsplanung im
Bezirk
, sowie des Zeitrahmens der geplanten Maßnahmen

ED

Wiki-Finanztool für lokale Info-Kampagne

Kai Navigator (delegiert)

sollte als Navigator den

Das Ergebnis war der Antrag Drs 1171/XIX an die BVV Tempelhof-Schöneberg, wo er am 27.08. wie folgt besprochen wurde, bevor er in den Ausschuss für Verkehr&Grün überwiesen wurde:

Götz (baupolitischer Sprecher der SPD
Fraktion, Eigentümervertretung Fliegerstadt)

teilt Zielsetzung; Kreisverkehre wegen
Blindenverband und Überquerungsabstand nicht
möglich.

Kühne (baupolitischer Sprecher der Grünen)

visionärer Fan von Kreisverkehren und
Entschleunigung. Will damit in den Vorarlberger Damm.

2. Mailinglist Konversation

Röder

Eigeninteressen und anderes dummes Zeug

Michael Konrad

Berliner Ziele

Ulli Zedler

Eva

überschnelles Handeln

WB

im Ausschuss für
V&G am 22.08.

Götz (baupolitischer Sprecher der SPD
Fraktion, Eigentümervertretung Fliegerstadt)

Berlin, nix is mit Kreisverkehren

Hauschild (Grüne)

schliesst sich dem Votum des
Zählgemeinschaftspartner an.

Krüger (CDU, Baustattrat)

weiss nichts, will nichts wissen und schon gar
nicht tun.

Rimmler (CDU,
Ausschussvorsitzender-cum-quasiSprecher)

hat kein Interesse, seinem Stattrat n mögliches
Ei ins Nest zu setzen.

weitere Stimmen

V (SPD-Kolat)

Auf dem progressiven Flügel der SPD gibt
es sehr wohl Opposition zu der übergeordneten Vereitelung von
Kreisverkehren in Berlin

JF (nach Besichtigung)

Motorradfahrer finden Kreisverkehre spitze.

3. Visualisieren

geloggt wurden zunächst aller Emailverkehr, dann auf die Cornu-Spirale gesetzt, vom Wendepunkt aus beginnend. Es hat am vorläufigen Ende einen Ersetzungsantrag

B.Analyse
und Korrektur

1. fehlerhafte Planung: In der Planung fehlt die Organisation und ein Zeitplan.

2. Inkonsequenz: Weder die Fragen von SF sind beantwortet worden, noch wurde das Liquid gemacht oder die  Infokampagne gefahren.

3. falsche Verortung “überschnelle Handlung”

Positivismus führt in die Bedeutungslosigkeit ->

Rantgruppen kommunizieren #infofrei

Complacency und Selbstgefälligkeit:

Der Teufelskreis von Unwissen, Unvermögen und Unwilligkeit, der in einen entsprechenden Engelskreis von Wissen, Kompetenz (Vermögen) und Willen zum politischen Wandel.

Lust – Wohlstand – Macht

Was plotten wir hier eigenlich:? “Systemix auf dem Weg vom Ist zum Soll”

Wandel von Ampel

… zu #kreisverkehr

C.
Verbinden: Chancen für “turning the vicious into a virtuous
circle”

Das Cornu-Spiral / Fresnel-Integral-Modell basiert ua auf der Heisenberischen Prämisse, dass nicht gleichzeitig die Position und die Richtung ermittelt werden kann. Deshalb war es möglich,
heuristisch und interpetativ, den Handlungsablauf vom Positiven ins Negative zu verlagern. Entsprechend ist keine Sicherheit gegeben, dass wir tatsächlich die
kritische
Masse
erreicht haben, um uns aus dem Teufelskreis der Ampellogik zu befreien und überhaupt erst den Wendepunkt zu erreichen. Vielleicht aber ist es gerade der Motor für eigenes Handel und Wandel anzunehmen,
man sei am Wendepunkkt.

Dagegen, dass dei kritische Masse erreicht ist, spricht, dass verschiedene Dinge noch gar nicht
adressiert wurden bzw. erst langsam sichtbar werden. Dazu gehört:

die Möglichkeit innerparteilicher Oppositionen der SPD zu nutzen, aber auch die Vernunft selbst.

persönliche Defizite nutzbar machen, wobei Standards eingefordert werden, und der Grazer
Damm.

> 1. Dass die Regelungen vorsehen, dass Fußgängerüberquerung
erst jeweils 5m hinter dem Kreisverkehr möglich ist (oder so);
und
>
> 2. Dass der / die Blindenverband / -bände sich quer stellt / stellen (oder so).
>
> Für eine weitere qualifizierte Teilhabe an der Diskussion im>
Stadtentwicklungsausschuss bitte ich deshalb um Zuarbeit:
>
>
* Welches sind diese Regelungen / Vorschriften gemäß 1,
wie lauten sie genau? Lässt sich damit (auf der Rubensstrasse)
leben? Oder wo (auf

> Landesebene, durch’s AGH? auf Bundesebene
durch Lobbyarbeit?) müssten> sie geändert werden? Liesse
sich durch possitive Erfahrungen aus Brandenburg, Meck-Pomm und
anderswo die Sinnhaftigkeit einer solchen Änderung darstellen?

Es lässt sich mit ihnen in der Rubensstrasse leben.

Die Erfahrungswerte aus dem ländlichen Bereich sind schwerlich
übertragbar, die primären Funktionen von Kreisverkehren
sind in der Rubensstrasse nicht gegeben.
> * Was hat’s mit dieser Blindenlobby auf sich? – immer wieder (zuletzt im Bezug auf den Breslauer Platz, mit ihrer vornehmlichen Notwendigkeit eines Bordsteins zur Orientierung) taucht die auf. Sind ihre Forderungen tatsächlich inhaltlich gerechtfertigt und dienen sie der “Inklusion”, werden sie von den (einer qualifizierten
Mehrheit der) “Blinden” getragen – oder ist das eher eine
verbändiche / personenbezogene Wichtigtuerei und Verhinderung?
(Ich bitte hier meine möglicher Weise politisch inkorrekte
Terminologie und Ton zu entschuldigen).


Hierzu waren die Rückmeldungen bislang etwas dünn, doch ich
erwarte im Laufe der Zeit weiteren Input. Akustische Signale an
Säulen an den Zebrastreifen mag die Bedarfe befriedigen.

> * Welches sind die weiteren, einfacheren Optionen, um im
Rahmen der Verbreiterung der Rubensstrasse wenigstens einer weiteren Beschleunigung entgegen zu wirken?


Verkehr- und Blumensinseln, Zebrastreifen und Verschwenkungen sind die Mittel der Wahl.

> Wollen wir diese weiter verfolgen?


Ja,
wer machen will, der macht.

> Oder wollen wir weiter hinaus, möglicher Weise die
Dynamiken bezüglich des E-Mobility-Fests nutzen?


Durchaus.
Weitere Stichworte auf einer ersten Brainstormliste sind außerdem:
– Biosphäre Autobahn Südkreuz;
– E-Draisine auf den
Güterinnenring;
– Sackgasse Baumeisterstrasse Ost;
– Burgerentscheid verbrennungsmotorfreie Innenstadt;
– Pränataler Schaukelverkehr…