Quelle: Abghs III S – S17-16703.pdf
von Michael Ickes | 1 Kommentar zu Abghs III S – S17-16703.pdf
Quelle: Abghs III S – S17-16703.pdf
Das vorliegende Dokument ist eine **Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN)** vom Juli 2015 an den Berliner Senat. Es befasst sich unter dem Titel **„Wie viel investiert Berlin in den Radverkehr I: Mittel des Landes Berlin und der Bezirke“** mit der finanziellen Förderung des Radverkehrs in den Jahren 2010 bis 2015.
Hier sind die wichtigsten Punkte der Antwort des Senats (vertreten durch Christian Gaebler) zusammengefasst:
### 1. Ausgaben für Infrastruktur und Unterhaltung
Die Mittel für die Infrastruktur wurden oft nicht in voller Höhe ausgeschöpft, während die Mittel für die Unterhaltung (Sanierung) schwankten:
* **Verbesserung der Radverkehrs-Infrastruktur (Titel 72016):**
* In den Jahren 2011 bis 2014 lagen die tatsächlichen Ausgaben deutlich unter den angesetzten Mitteln (z. B. 2014: 4 Mio. € geplant, nur ca. 2,09 Mio. € abgerufen).
* Lediglich 2010 wurden mit ca. 3,56 Mio. € mehr Mittel ausgegeben als die veranschlagten 3 Mio. €.
* **Unterhaltung von Radwegen (Titel 52108):**
* Hier standen jährlich konstant 2 Mio. € zur Verfügung .
* Im Jahr 2011 gab es einen Ausreißer nach oben mit ca. 2,5 Mio. € Abruf, während 2014 nur ca. 1,54 Mio. € genutzt wurden.
### 2. Spezifische Förderprojekte
* **Leihfahrradsystem:** In den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils rund 1 Mio. € bereitgestellt, wovon der Großteil (über 840.000 € pro Jahr) auch ausgezahlt wurde.
* **Fahrradabstellanlagen (BVG & S-Bahn):** Die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG erhielten zwischen 2010 und 2013 Zuschüsse für den Bau von Abstellanlagen, die vollständig verausgabt wurden. 2014 wurden jedoch keine Mittel aus diesem Titel abgerufen.
* **Modellprojekt „EBikePendeln“:** Seit 2013 wird dieses Projekt gefördert. Die Ausgaben stiegen von ca. 178.689 € (2013) auf über 300.000 € im Jahr 2014 an.
### 3. Probleme bei der Kostenerfassung
Ein zentraler Punkt der Antwort ist, dass der Senat für viele Bereiche **keine konkreten Zahlen** nennen kann:
* **Allgemeiner Straßenbau:** Kosten für den Radverkehr können nicht separat ausgewiesen werden, da sie Teil von Gesamtbaumaßnahmen sind und Flächen oft gemeinsam genutzt werden.
* **Bezirke:** Auch für die Unterhaltungsmittel der Bezirke ist eine Abgrenzung der speziellen Radverkehrskosten laut Senat nicht möglich.
* **Personal:** Hinsichtlich der Kosten für Mitarbeiter, die mit Radverkehr beschäftigt sind, wird lediglich auf frühere Anfragen verwiesen.
### 4. Bewertung des „5-Euro-Ziels“
Berlin hatte sich das Ziel gesetzt, bis 2017 **5 Euro pro Einwohner und Jahr** für den Radverkehr auszugeben.
* Der Senat stellt fest, dass allein in den spezifischen Haushaltstiteln für Radverkehr bis zu 14 Mio. € pro Jahr eingestellt wurden.
* Vor diesem Hintergrund ist der Senat der Ansicht, dem Zielwert bereits „nahe gekommen“ zu sein, wobei zusätzliche GRW- und EU-Mittel noch gar nicht in der Rechnung des Fragestellers enthalten waren.
Zusammenfassend zeigt das Dokument eine Diskrepanz zwischen geplanten Budgets und tatsächlichen Abrufen sowie eine erhebliche Schwierigkeit des Senats, die Gesamtinvestitionen in den Radverkehr aufgrund fehlender Kostenabgrenzung im allgemeinen Straßenbau präzise zu beziffern.
Schwammdurmheit
says:Das vorliegende Dokument ist eine **Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN)** vom Juli 2015 an den Berliner Senat. Es befasst sich unter dem Titel **„Wie viel investiert Berlin in den Radverkehr I: Mittel des Landes Berlin und der Bezirke“** mit der finanziellen Förderung des Radverkehrs in den Jahren 2010 bis 2015.
Hier sind die wichtigsten Punkte der Antwort des Senats (vertreten durch Christian Gaebler) zusammengefasst:
### 1. Ausgaben für Infrastruktur und Unterhaltung
Die Mittel für die Infrastruktur wurden oft nicht in voller Höhe ausgeschöpft, während die Mittel für die Unterhaltung (Sanierung) schwankten:
* **Verbesserung der Radverkehrs-Infrastruktur (Titel 72016):**
* In den Jahren 2011 bis 2014 lagen die tatsächlichen Ausgaben deutlich unter den angesetzten Mitteln (z. B. 2014: 4 Mio. € geplant, nur ca. 2,09 Mio. € abgerufen).
* Lediglich 2010 wurden mit ca. 3,56 Mio. € mehr Mittel ausgegeben als die veranschlagten 3 Mio. €.
* **Unterhaltung von Radwegen (Titel 52108):**
* Hier standen jährlich konstant 2 Mio. € zur Verfügung .
* Im Jahr 2011 gab es einen Ausreißer nach oben mit ca. 2,5 Mio. € Abruf, während 2014 nur ca. 1,54 Mio. € genutzt wurden.
### 2. Spezifische Förderprojekte
* **Leihfahrradsystem:** In den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils rund 1 Mio. € bereitgestellt, wovon der Großteil (über 840.000 € pro Jahr) auch ausgezahlt wurde.
* **Fahrradabstellanlagen (BVG & S-Bahn):** Die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG erhielten zwischen 2010 und 2013 Zuschüsse für den Bau von Abstellanlagen, die vollständig verausgabt wurden. 2014 wurden jedoch keine Mittel aus diesem Titel abgerufen.
* **Modellprojekt „EBikePendeln“:** Seit 2013 wird dieses Projekt gefördert. Die Ausgaben stiegen von ca. 178.689 € (2013) auf über 300.000 € im Jahr 2014 an.
### 3. Probleme bei der Kostenerfassung
Ein zentraler Punkt der Antwort ist, dass der Senat für viele Bereiche **keine konkreten Zahlen** nennen kann:
* **Allgemeiner Straßenbau:** Kosten für den Radverkehr können nicht separat ausgewiesen werden, da sie Teil von Gesamtbaumaßnahmen sind und Flächen oft gemeinsam genutzt werden.
* **Bezirke:** Auch für die Unterhaltungsmittel der Bezirke ist eine Abgrenzung der speziellen Radverkehrskosten laut Senat nicht möglich.
* **Personal:** Hinsichtlich der Kosten für Mitarbeiter, die mit Radverkehr beschäftigt sind, wird lediglich auf frühere Anfragen verwiesen.
### 4. Bewertung des „5-Euro-Ziels“
Berlin hatte sich das Ziel gesetzt, bis 2017 **5 Euro pro Einwohner und Jahr** für den Radverkehr auszugeben.
* Der Senat stellt fest, dass allein in den spezifischen Haushaltstiteln für Radverkehr bis zu 14 Mio. € pro Jahr eingestellt wurden.
* Vor diesem Hintergrund ist der Senat der Ansicht, dem Zielwert bereits „nahe gekommen“ zu sein, wobei zusätzliche GRW- und EU-Mittel noch gar nicht in der Rechnung des Fragestellers enthalten waren.
Zusammenfassend zeigt das Dokument eine Diskrepanz zwischen geplanten Budgets und tatsächlichen Abrufen sowie eine erhebliche Schwierigkeit des Senats, die Gesamtinvestitionen in den Radverkehr aufgrund fehlender Kostenabgrenzung im allgemeinen Straßenbau präzise zu beziffern.