Einwendungen gegen Bebauung Guterbahnhof Wilmersdorf

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PETER
HAHN


__________________________________________________________________________________


Stierstraße
8


12159
Berlin


Telefon
030 851 61 62


peter-hahn@online.de





25. März
2016











Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin


Abt.
Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung


Rathaus
Schöneberg


10820
Berlin











Einwendung





Hiermit
erhebe ich gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7-68
ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf fristgerecht die
nachfolgend benannten Einwendungen, die Planung des Bebauungsplans
Nr. 7-68 lehne ich ab und beantrage, das Verfahren einzustellen. Zur
Begründung trage ich vor:





Mit
Stand vom 14.03.2016 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
von Berlin, Abt. Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt, die „Begründung zum Bebauungsplan
7-68 (Güterbahnhof Wilmersdorf) für eine Teilfläche
des Grundstücks Hauptstraße 64, Handjerystraße 98
sowie die Grundstücke Handjerystraße 98A und 99 im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Friedenau“ als „Begründung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB“ veröffentlicht.





Diese
Unterlagen beinhalten 236 Seiten zzgl. Baumkataster,
Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin (4. März
2016) sowie Begründung mit 9 Gutachten und 1 Karte.





Obwohl
die Veröffentlichung des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
als „Begründung zur Beteiligung der Öffentlichkeit“,
also für den Bürger, gedacht ist, setzt sie Kenntnisse von
Verwaltungs- und Baurecht voraus, die ein „Normalbürger“
nicht besitzen kann.





1.
Situation





Der
Ortsteil Friedenau ist einer der flächenmäßig
kleinsten und der am dichtesten besiedelte unter den 96 Ortsteilen
Berlins. Auf einer Fläche von 1,65 km² leben 27.499
Einwohner. Das entspricht 16.666 Einwohner pro km². Zum
Vergleich:






Hansaviertel 0,53 km², 5.689 Einwohner, 10.734 Einwohner pro
km²



Halensee 1,27 km², 14.653 Einwohner, 11.538 Einwohner pro km²



Wilhelmsruh 1,37 km², 7.301 Einwohner, 5329 Einwohner pro km²



Friedenau 1,65 km², 27.499 Einwohner, 16.666 Einwohner pro km²



Gropiusstadt 2,66 km², 36.542 Einwohner, 13.738 Einwohner pro
km²



Märkisches Viertel 3,2 km², 37.673 Einwohner, 11.773
Einwohner pro km²





Das
„Deutsche Institut für Urbanistik“ stellte 1981
fest, dass Friedenau „mit öffentlichen Grünflächen
extrem unterversorgt ist … Der Eindruck wird lediglich durch den
guten Baumbestand im Straßenraum in Zusammenhang mit den
Vorgärten gemildert … Sportflächen sind nur als
Schulsportflächen ungenügender Größe vorhanden
… Die Spielplatzsituation ist zurzeit schon durch schwere
Unterversorgung gekennzeichnet“. Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umweltschutz hat diese Expertise 1994
bestätigt: Es besteht ein begründetes Defizit an wohnungs-
und siedlungsnahen Grünflächen. 121ha in Schöneberg,
88ha in Friedenau. Dieses Defizit hat klimatologische und
lufthygienische Auswirkungen auf das gesamte Wohnumfeld von
Friedenau und Schöneberg-Süd.





Frage:
Schließt eine Berücksichtigung dieser Fakten eine
Bebauung nicht generell aus?





Dem
Bezirksamt und den in der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg vertretenen Parteien war dieses Defizit
bekannt. Als der Deutschen Bahn AG klar war, dass die 6,5ha große
Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf nicht mehr
für den Güterumschlag gebraucht wird, wäre
Gelegenheit gewesen, öffentliches Land preiswert zu erwerben
und als öffentliches Grün zu erhalten.





Frage:
Wie hoch war der von der Deutschen Bahn vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg geforderte Kaufpreis für das 6,5ha
große Areal?





Mit dem
Erwerb der Brache, auf der nach Aufgabe der Nutzung bereits eine
Vegetationsentwicklung eingesetzt hatte, und einer Entscheidung für
die Anlage von Grün-, Sport- und Spielflächen hätte
das Friedenauer Gründefizit um 6,5ha verringert werden können.





Bezirksamt
und Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg haben
dagegen zugelassen, dass das nicht mehr benötigte Bahnareal an
die BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft (BÖAG) verkauft
wurde. Es muss davon ausgegangen werden, dass die BÖAG vor dem
Kauf diverse Signale für eine mögliche Bebauung erhalten
hatte. Auf Antrag von einzelnen „Mitgliedern der Fraktionen
von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen“ vom 19.10.2009
wurde das Bezirksamt ersucht, „bei den Planungen zur
städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs
Wilmersdorf am Innsbrucker Platz eine gemischte Nutzung aus Wohnen
und Gewerbe vorzusehen“.





Frage:
Wer waren die einzelnen „Mitglieder der Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen“, die den Antrag namentlich
eingebracht haben?





Am
28.10.2009 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg „die städtebauliche Entwicklung
für das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf“.





Frage:
Nach § 34 Baugesetzbuch ist ein Bauvorhaben allerdings nur
zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt. Erfüllt das Bauvorhaben „Bebauungsplan
7-68“ diese Voraussetzung?





Die
Eigenart der näheren Umgebung trifft in besonderem Maße
auch auf Friedenau zu. In der „Erhaltungsverordnung Friedenau“
heißt es: „Hierzu gehört der Schutz der Gestalt des
Stadtgrundrisses und des Straßenraumes mit den Verhältnissen
von Baukörpern zu Freiflächen, mit dem Verhältnis von
Fahrbahn – Bürgersteig – Vorgarten – Fassade,
dem Baumbestand etc., ebenso wie die Gebote/Verbote, die die
Baukörper als Ganzes Betreffen, wie etwa Geschosshöhen,
Dachformen, Gebäudehöhen und Abstände, Verhältnis
Wandflächen – Öffnungen, horizontale –
vertikale Gliederung etc.“





Die vom
Bezirksamt vorgelegte „Begründung zum Bebauungsplan 7-68“
bezieht sich ausschließlich auf das 6,5ha große Areal
des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf. Es ist doch aber
nicht zu bestreiten, dass zwischen den nördlich und südlich
des S-Bahnrings gelegenen Grün- und Brachflächen ein
Zusammenhang besteht. Dieser wird weder in den Bebauungsplänen
von Charlottenburg-Wilmersdorf noch in jenen von
Tempelhof-Schöneberg gewürdigt.






  1. Auf dem 92ha großen
    Grüngelände der Kolonie Oeynhausen, knapp 1000
    Meter vom ehemaligen Güterbahnhof Wilmersdorf entfernt, sollen
    nach dem Willen des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf 900
    Wohnungen
    entstehen.







  1. Auf der 6,5ha
    großen Brache des ehemaligen Güterbahnhofs
    Wilmersdorf
    sollen nach dem Willen des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg nicht wie ursprünglich vom Investor
    vorgesehen 500 Wohnungen, sondern nun 940 Wohnungen für
    rund 2.000 Menschen und 780 Stellplätzen in Tiefgaragen
    entstehen. Das bedeutet








a) ein zusätzliches tägliches Verkehrsaufkommen von rund
2.190 Kfz-Fahrten,



b) eine Zunahme von rund 25 % des Gebietsverkehrs über die
Handjerystraße,



c) eine Steigerung der Einwohnerzahl Friedenaus von 27.499 auf knapp
30.000 Einwohner,



d) eine Erhöhung der Einwohnerzahl von 16.666 Einwohner/km²
auf 18.182 Einwohner/km²






  1. Gleich gegenüber,
    jenseits des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf, unmittelbar
    an Autobahn, S-Bahn-Ring und Güterzugtrasse, auf dem bisher
    relativ unbebauten Gelände zwischen Erfurter Straße,
    Heylstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße und
    Fritz-Elsas-Straße
    sollen nach dem Willen der
    Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg und
    Charlottenburg-Wilmersdorf Neubauten „für 207
    Eigentumswohnungen
    entstehen, die die grüne und lebendige
    Nachbarschaft des Viertels mit gehobenem Komfort kombinieren“.
    Unter den Slogans „ParkSuites Wilmersdorf“ und „Park
    Carré“ sind Eigentumswohnungen zum Preis von
    469.000,00 € (Fläche 90,64 m²) bis 649.000,00 €
    (Fläche 111,31 m²) zu erwerben.






Frage:
Werden diese Eigentumswohnungen in absehbarer Zeit – wie
bereits in Prenzlauer Berg und Friedrichshain – nicht für
Mieterhöhungen und Verdrängung in den angrenzenden
Wohngebieten sorgen?






  1. Auf der 2ha großen
    grünen Brache unmittelbar an der S-Bahnlinie 2 – knapp
    1500 Meter vom ehemaligen Güterbahnhof Wilmersdorf entfernt –
    sollen nach dem Willen des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg an
    der Bautzener Straße insgesamt 250 Wohnungen
    und kiezverträgliche Gewerbeflächen entstehen.






Es war
klar, dass diese Bauvorhaben nicht nur Befürworter finden
würden. Für die geplante Bebauung auf dem Areal des
ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf entschieden sich
Stadträtin für Stadtentwicklung Dr. Sibyll Klotz und
Siegmund Kroll, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, nicht für
eine ergebnisoffene Diskussion, sondern für ein vom Investor
BÖAG vorangetriebenes und finanziertes Verfahren – mit
einem ganzen Tross von Fachleuten und Juristen.





Bestätigt
wird das durch die ganze Reihe langfristig vorbereiteter Gutachten,
die allesamt von der BÖAG in Auftrag gegeben wurden und nun vom
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg kommentarlos der „Begründung
zum Bebauungsplan 7-68“ beigefügt wurden.





Das vom
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gewählte Verfahren war
falsch, weil es in der Konsequenz eben nicht zu „einer
konsensfähigen, funktionalen und städtebaulichen
Konzeption“, und schon gar nicht zu einer „breiten
Beteiligung der Öffentlichkeit führte“. Stattdessen
kristallisierte sich heraus, dass immer mehr Menschen Bedenken gegen
das Projekt vorbringen. Am Verfahren wurde deutlich, dass die
gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung –
grundsätzlich – eine Farce ist, die der Gesetzgeber im
Interesse der Stabilität der Demokratie dringend ändern
muss.





Die
Bürgerbeteiligung für das Bauvorhaben auf dem ehemaligen
Güterbahnhof Wilmersdorf begann erst, nachdem die Verwaltung
des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zuvor schon den
grundsätzlichen Planinhalt bestimmt hatte. Bei der
Bürgerbeteiligung ging es nicht um das „Ob oder
Ob-nicht“, sondern nur noch um das „Wie“.





Es geht
nicht länger an, dass der Investor BÖAG auf Grund seiner
Kapitalstärke alle fachlichen, juristischen und finanziellen
Möglichkeiten ausschöpfen kann. Damit entmündigt das
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg kritische Bürger und
drängt sie in die Rolle von Bittstellern, die nun versuchen
müssen, für eventuell anstehende gerichtliche
Auseinandersetzungen Mittel für Gutachten und Anwälte
einzusammeln.





Nun, da
immerhin eine etwas breitere Öffentlichkeit über die
Bebauungspläne von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und
BÖAG wenigstens teilweise informiert ist, muss dieser Prozess
unter Bürgerbeteiligung und mit Einwohnerversammlungen
weitergeführt werden.





Nach dem
Stadtentwicklungsplan des Senats vom 12. April 2011 liegt der
Geltungsbereich des „Bebauungsplans 7-68“ außerhalb
der Zentren tragenden Stadträume
. Er trifft damit (leider)
keine planerische Aussage zum Vorhabengebiet ehemaliger Güterbahnhof
Wilmersdorf. An diesem Punkt setzt die Begründung des
Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zum „Bebauungsplans
7-68“ an, und kommt zu dem Ergebnis, dass „das
Plangebiet aufgrund seiner Bahnprägung, seiner Lage bis zu 7 m
oberhalb der angrenzenden Ortsteile und des damit fehlenden
baulichen Zusammenhangs weitgehend als Außenbereich
gemäß § 35 BauGB zu bewerten ist“.





Auf dem
6,5ha großen Areal des ehemaligen Güterbahnhofs
Wilmersdorf sollen nach dem Willen des Bezirksamts
Tempelhof-Schöneberg 940 Wohnungen für rund 2.000 Menschen
und 780 Stellplätze in Tiefgaragen entstehen. Ein Anteil von 25
% der zu errichtenden Wohnungen (also 235 Wohnungen) soll mit
Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
hergestellt werden und auf 20 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden
sein.





Voraussetzung
für eine Bebauung nach dem vorliegenden, aber „noch nicht
rechtsverbindlichen Entwurf des Bebauungsplan 7-68“ ist
allerdings nach den vorliegenden Gutachten (Klima, Schall, Verkehr
etc.) der Bau eines durchgängigen Gebäuderiegels auf
einer Länge von über 500m
von der Handjerystraße
bis zur Hauptstraße mit Gebäudehöhen zwischen 71,0m
über NHN und 84,0m über NHN entlang der Bahntrasse.





Das
bedeutet, dass „im nördlichen Planbereich, also vor den
Güterzuggleisen, der Bau eines geschlossenen Gebäuderiegels
von gewaltigen Ausmaßen aus Lärmschutzgründen
erforderlich ist“, dessen Rückseite für das Quartier
Wexstraße nicht hinnehmbar sein wird und für das Quartier
Friedenau ein absoluter Fremdkörper sein wird.





Das
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg behauptet, dass sich auch das
bei der Senatsbaudirektorin angesiedelte Baukollegium „mit dem
Vorhaben beschäftigt hat“, teilt aber dann nur mit, dass
„Gestaltungsvorgaben für die lärmabschirmende
Gebäudefassade in den Entwurf von ‚Grüntuch Ernst
Architekten‘ Eingang gefunden haben und im städtebaulichen
Vertrag verbindlich geregelt“ werden.





Frage:
Können die Einwände des Baukollegiums näher erläutert
werden?


Frage:
Hat sich das Baukollegium nur mit der „lärmabschirmenden
Gebäudefassade“ beschäftigt? Oder gab es
weitergehende Hinweise?





Zur
Beruhigung der Grün-Forderer sollen auf dem Areal 11.250m²
(1,1ha) öffentliche Grün- und Spielflächen, Fuß-
und Radweg von Ost nach West sowie private Stadtplätze
entstehen. Im südlichen Bereich soll die gehölzbestandene
Fläche der Böschung als „naturnahe Parkanlage“
im Bestand gesichert werden. Damit sollen „nutzbare Freizeit-
und Erholungsflächen für die Allgemeinheit gesichert und
der Bedarf an grüner wohnungsnaher Infrastruktur nahezu gedeckt
werden“.





Frage:
Was soll dieser Etikettenschwindel? Die 1,1ha Grün werden von
den 6,5ha Brachfläche weggenommen.





Gedeckt
wird damit allerdings nur der Bedarf „an grüner
wohnungsnaher Infrastruktur“, der für den Bau von 940
Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bestehende
Grünflächendefizit von Friedenau wird überhaupt nicht
berücksichtigt.





In der
„Begründung zum Bebauungsplan 7-68“ heißt es,
dass sich „der Projektentwickler ferner zum Bau einer
Kindertagesstätte für mindestens 85 Plätze
verpflichtet hat. Für die Deckung des durch den Wohnungsneubau
entstehenden Bedarfs von 102 Plätzen in Grundschulen übernimmt
der Projektträger anteilig die Kosten des Umbaus der ehemaligen
Waldenburgschule in der Otzenstraße.





Frage:
Wie hoch sind die Kosten des Umbaus?


Frage:
Welche Bauteile enthält der Umbau?


Frage:
Welche Kostenanteile übernehmen jeweils Projektträger bzw.
Bezirksamt?


Frage:
Ist es Grundschülern zuzumuten, täglich zur
Hauptverkehrszeit zu Fuß oder per Fahrrad die vierspurige
Hauptstraße überqueren zu müssen?





Nach
Auskunft der Deutschen Bahn sind Bahnbrückenteile der Zufahrten
zum Güterbahnhof an der Hauptstraße und an der
Handjerystraße nicht mehr betriebsnotwendig. Derzeit finden
Untersuchungen zu den technischen Details für den Rückbau
der Brückenteile statt.





Frage:
Wer übernimmt die Kosten für den Rückbau der
Brückenteile?


Frage:
Wer übernimmt die Kosten für die Neugestaltung nach dem
Abriss der Brückenteile?





Auf dem
ehemaligen Güterbahnhofareal befinden bzw. befanden sich
erhaltenswerte Gebäude. Das von Baudirektor Rainer G. Rümmler
1969/71 entworfene Stellwerk mit Turm und Anbau, ein Baudokument aus
den 60er Jahren, leider nicht denkmalgeschützt, ließ die
BÖAG – ohne Not – ab April 2014 schon mal abreißen.
Das Gleichstromunterwerk soll erhalten bleiben. Auf dem
Bebauungsplan ist der Güterschuppen „getilgt“.





Frage:
Wird der Güterschuppen erhalten?


Frage:
Wer übernimmt die Kosten für die denkmalgerechte
Wiederherstellung von Güterschuppen und Gleichstromunterwerk?





In der
Begründung zum „Bebauungsplan 7-68“ wird behauptet:
„Bei Nichtdurchführung der Planung blieb die
unzugängliche und kaum nutzbare Bahnbrache
mit den damit
verbundenen vorhandenen Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Landschaft weitgehend unverändert.“





Die
Formulierung ist unzulässig und in ihrer Aussage auch nicht
korrekt: Die „unzugängliche Bahnbrache“ ist mit
relativ einfachen Mitteln über die vorhandenen Fahrstraßen
sowohl von der Hauptstraße als auch von der Handjerystraße
zugänglich zu machen. Außerdem ist davon auszugehen, dass
die DB nach Abschluss der Bauarbeiten für die Güterzuggleise
das Bahngelände sichern wird, und somit Gefahren für
Besucher des Areals ausgeschlossen werden.





Das
Vorhaben „Bebauung Güterbahnhof Wilmersdorf“ ist m.
E. derzeit planungsrechtlich nicht abgesichert, da der aktuelle
Bereichsentwicklungsplan „Schöneberg-Nord“
das
6,5ha große Areal des ehemaligen Güterbahnhofs
Wilmersdorf noch immer als Bahnfläche (Fern-, Regional-, S-, U-
und Güterbahn) führt und weiterhin eine Bahnnutzung
vorsieht.


2.
Die Gutachten zur Begründung für den Bebauungsplan 7-68





2.1.
Gutachten Artenschutz


Auftraggeber
BöPlan 32 Zossen


Auftragnehmer
Dr. Szamatolski + Partner GbR Berlin


September
2014, ergänzt im März 2015 und aktualisiert im März
2016





„Mit
der geplanten Umsetzung des Vorhabens ist von einer nahezu
vollständigen Umgestaltung und Überbauung des Areals
auszugehen. Damit folgt ein nahezu vollständiger Verlust der
Biotope und Lebensräume im Plangebiet“ sowie eine „mit
der Bebauung verbundene zunehmende Versiegelung. Räumliche
Alternativen wurden im Flächennutzungsplan geprüft. Die
Flächenalternative ist weiterhin der Erhalt der Bahnbrache.
Dieser Erhalt wird seitens des Bezirks und der Stadt nicht als
Alternative gesehen.“





Frage:
Warum wird der Erhalt der Brache und eine damit verbundene
Weiterentwicklung der mit den Jahren entstandenen Grünfläche
„nicht als Alternative gesehen“?





2.2.
Gutachten Klimaökologische und lufthygienische Auswirkungen


Auftraggeber
BöPlan 32 Zossen


Auftragnehmer
GEO-NET Umweltconsulting GmbH Hannover


17. Juli
2015





Das
Gelände liegt bis zu 7m oberhalb von Bennigsen-/Hauptstraße
bzw. Wex-/Handjerystraße. Es ist „von einer sehr
hohen Lärmbelastung betroffen, die als gesundheitsgefährdend
einzustufen ist. Laut Stadtentwicklungsplan wird das Gebiet Tag und
Nacht als bioklimatisch belastet eingestuft
“.





„Während
bei einer windstarken Normallage der Siedlungsraum gut durchlüftet
wird und eine Überwärmung kaum gegeben ist, stellt die
windschwache Hochdruckwetterlage mit wolkenlosem Himmel im Sommer
eine Worst Case-Betrachtung dar. Unter diesen Rahmenbedingungen
können nächtliche Kalt- und Frischluftströmungen aus
innerstädtischen Grün- und Brachflächen zum Abbau
einer Wärmebelastung in den überwärmten
Siedlungsflächen beitragen.





Während
in den größeren Grünflächen wie dem Volkspark
Wilmersdorf die niedrigsten Werte von weniger als 15°C zu
beobachten sind, steigen sie nach Süden hin in Richtung
Friedenau allmählich an und betragen im Bereich
Hähnelstraße/Stierstraße zwischen 17°C und
18°C. Diese Siedlungsflächen weisen eine Überwärmung
auf.“





Die
Planungen sehen „eine lärm- und emissionsmindernde
Riegelbebauung entlang der nördlich verlaufenden Bahntrasse
sowie der A 100 mit Gebäudehöhen zwischen 71,0m über
NHN und 84,0m über NHN entlang der Bahntrasse vor. Die
Gebäudehöhe im südlichen Bereich soll sich „mit
63,6 m NHN an der Firsthöhe der Bestandsbebauung der
Bennigsenstraße orientieren“.





„Während
das Planareal selbst eine geringe bis mäßige
Belastungssituation aufweist, liegt innerhalb der südlich
angrenzenden Siedlungsfläche von Friedenau eine bioklimatisch
ungünstige Situation vor. Dies ist auf das Durchlüftungsdefizit
sowie die hohe Baumasse und die versiegelten Flächen
zurückzuführen, welche sich während sommerlicher
Strahlungswetterlagen stark aufheizen und in der Nacht die Wärme
wieder an die Luft abgeben. Für die Planfläche ergibt
sich eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer
Nutzungsintensivierung.“





Frage:
Wieso kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die „vorgesehene
Bebauung den nächtlichen Luftaustausch voraussichtlich nicht
beeinflussen würde“?





Frage:
Wieso kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass „die
Vorhabenfläche damit einen vergleichsweise günstigen
Standort für eine Innenentwicklung darstellt?





Frage:
Kann das Gutachten von „einer bereits teilweise bebauten
Fläche“ sprechen?


M. E.
handelt es sich bei der vorhandenen Bebauung nur um das
erhaltenswerte Gleichstrom-Gebäude sowie den Güterschuppen.





Frage:
Wieso kann das Gutachten behaupten, dass „kein Grünraum
in Anspruch genommen wird“?


Auf
dem 6,5ha großen Areal hat nach Aufgabe der Nutzung eine
Vegetationsentwicklung eingesetzt, so dass dort durchaus eine
Grünfläche entstanden ist.





Frage:
Wie kann die Gesamtversiegelung des Areals nach Umsetzung der
Planungen und dem Bau von 940 Wohnungen sogar von 62 % auf 56 %
abnehmen?





Das
Gutachten empfiehlt deshalb: hohe Grünausstattung, Verwendung
von hellen Baumaterialen, Dach- und Fassadenbegrünung,
Brunnenanlagen, möglichst vielgestaltige Klimaoasen.





Frage:
Sind diese Empfehlungen in einem städtebaulichen Vertrag
festgeschrieben worden?





Lufthygiene


Das
Vorhaben ist in einem immissionsökologisch stark vorbelasteten
Umfeld angesiedelt. Belastungen mit Stickstoffdioxid und Feinstaub
sind überdurchschnittlich hoch. Insbesondere an vielbefahrenen
Straßenabschnitten mit erhöhten lokalen Zusatzbelastungen
sind Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten.





Emissionen


Gemäß
der verkehrlichen Untersuchung verursacht das Vorhaben ein
Verkehrsaufkommen von insgesamt rund 2.940 Kfz-Fahrten pro Tag. Über
die Hauptstraße werden dabei zwei Drittel des durch Wohnen
erzeugten Verkehrs sowie sämtliche Kfz-Fahrten des
Einzelhandels angebunden. Zudem wird angenommen, dass die Abwicklung
zu 70 Prozent über die nördlichen Abschnitte erfolgt. Für
den zugehörigen Abschnitt der Hauptstraße ergibt sich
hieraus eine knapp siebenprozentige Zunahme der
Bestands-Verkehrsmengen um 1.819 Fahrten auf 28.219 Kfz / Tag.





Die
Bestands-Verkehrsmengen wurden aus dem Verkehrsgutachten und
zusätzlichen Mitteilungen des im Auftrag der BÖAG tätigen
Gutachterbüros LK ARGUS übernommen.





Nachtrag
Februar 2016:


Das
von der BÖAG in Auftrag gegebene „Verkehrsgutachten wurde
im Verlauf des Jahres 2015 gegenüber dem hier dokumentierten
Stand vom 08.01.2015 mehrfach revidiert.
Die vorhabenbedingte
Verkehrserzeugung wird entsprechend der aktuellen Neukalkulation vom
25.01.2016 nicht mehr 2.940 sondern nur noch 2.190 Kfz-Fahrten pro
Tag betragen. Auf den untersuchten Straßenabschnitten ergibt
sich hierdurch eine Verringerung der Zusatzverkehre.


Trotz
der gesamthaften Abnahme der Verkehrserzeugung kommt es (aufgrund
einer Verlagerung der Abwicklungsmengen zwischen West- und Ostteil)
an der Zu- und Abfahrt Handjerystraße im Westen des Gebietes
zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens um etwa 100 Kfz-Fahrten
gegenüber der Prognose 2015.





Frage:
Weshalb wurden die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens mehrfach
revidiert?


Frage:
Wie sind die Ergebnisse der aktuellen Neukalkulation zustande
gekommen?











2.3.
Gutachten Verkehr


Auftraggeber
BöPlan 32 Zossen


Auftragnehmer
LK Argus GmbH Berlin


29.
Januar 2016





Straßenverkehr:


Bei
vollständiger Entwicklung des Bauvorhabens wird auf Basis der
genannten Annahmen ein Verkehrsaufkommen von rund 2.190 Kfz-Fahrten
/ 24 Stunden prognostiziert. Davon entstehen



etwa 980 Kfz-Fahrten pro Tag durch Wohnnutzungen,



ca. 870 Kfz-Fahrten durch den geplanten Einzelhandel



und rund 340 Kfz-Fahrten durch gewerbliche Nutzung.





Hauptstraße


Rund 3/4
des Verkehrs zum neuen Wohngebiet sollen über die Hauptstraße
und über die zentrale Zufahrt am Knoten (Kreuzung am BCI-Haus)
Hauptstraße/Rubensstraße abgewickelt werden. Behauptet
wird, dass an diesem Knoten sowohl früh als auch spät eine
gute Qualität des Verkehrsablaufs und somit auch eine gute
Leistungsfähigkeit besteht.





Frage:
Entspricht dies der Realität?


Frage:
Wo ist der Nachweis für „eine gute Qualität des
Verkehrsablaufs und somit auch eine gute Leistungsfähigkeit“?





Die
Hauptstraße hat an der Kaisereiche eine neue Linksabbiegerspur
zur Anschlussstelle der A 103 erhalten, über die in zunehmenden
Maße der Kfz-Verkehr aus und von Richtung südliche
Stadtteile und weiter zum Kreis Potsdam-Mittelmark (Speckgürtel)
geführt wird.


Über
die Hauptstraße am Innsbrucker Platz werden das Berliner
Stadtzentrum über Haupt- und Martin-Luther-Straße sowie
die Auf- und Abfahrten zur A 100 bedient.


Auf den
BUS-Linien 185 und M48 ist auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens
auf der Hauptstraße schon längst ein geregelter Fahrplan
nicht mehr einhaltbar.





Frage:
Kann die Einstufung der Hauptstraße als „örtliche
Straßenverbindung der Stufe III“ noch aufrechterhalten
werden?





Handjerystraße


Rund 1/4
der Gebietsverkehre werden über die Handjerystraße
abgewickelt. Über diese Anbindung wird nur die westliche
Wohnbebauung erschlossen. Der größte Teil dieser Verkehre
wird die Handjerystraße nutzen. In der südlichen
Handjerystraße wird die vorhabenbedingte Mehrbelastung den
Prognosen zufolge bei vier Prozent der heutigen Verkehrsmenge
liegen. Die westliche Anbindung an die Handjerystraße ist
ausreichend leistungsfähig.





Frage:
Wieso kann eine Zunahme der Verkehrsmenge keine negativen
Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz haben?





Tiefgaragen


Das
Bauvorhaben soll über acht Tiefgaragen mit Ein- und Ausfahrten
verfügen. Dem Gutachter wurden keine Angaben zu den Verkehren
auf den Tiefgaragenzufahrten vorgelegt. Da sich die Tore im Gebäude
befinden sollen, wurde die Schallabstrahlung durch die Tore
vernachlässigt.





Von den
780 Stellplätzen in den Tiefgaragen müssten 195
Stellplätze für Wohnungen des öffentlich geförderten
Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt werden. Da die Preise für
Hofstellplätz bzw. Tiefgaragen heute in Friedenau zwischen 70
und 80 EUR liegen, kommt zur „geförderten“ Miete in
Zukunft monatlich wahrscheinlich ein Betrag von mindestens 100 bis
120 EUR hinzu.


Frage:
Ist nicht eher zu befürchten, dass die Mieter des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus aus Kostengründen auf ihren
Tiefgaragenplatz verzichten und dafür in den südlichen
Anwohnerstraßen (Bennigsen-, Stier-, Hähnel-, Lauter-,
Handjery-, Varzinerstraße usw.) parken?





Radverkehr


Für
den Radverkehr wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung zwischen
Handjerystraße und Hauptstraße geschaffen.





Frage:
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Radfahrer hauptsächlich die
Süd-Nord-Verbindung nutzen?





Der
gesamte Straßenzug Handjerystraße – Prinzregentenstraße
ist Teil des Radroutenhauptnetzes, in Teilabschnitten auch
verkehrsberuhigt. Dabei ist die Prinzregentenstraße nördlich
der Wexstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Nördlich
der Varziner Straße geht die Handjerystraße in die
Prinzregentenstraße über und mündet in die Wexstraße
als Zubringer zur A 100 bzw. zur Bundesallee.


Außerdem
führt die Teltow-Radroute über die nördliche
Hauptstraße und die Rubensstraße. Für die spätere
Umlegung neuer Verkehre aus dem Untersuchungsgebiet müssen bei
der Anbindung an das Hauptstraßennetz somit die Anforderungen
der Radfahrer besonders betrachtet werden.





Frage:
Inwieweit wurden die Belange der Radfahrer im B-Plan berücksichtigt?





EDEKA-Markt


In der
Begründung zum „Bebauungsplan 7-68“ ist die
Beschreibung der Situation am Edeka-Markt Handjerystraße 99
besonders unverständlich
. Vor Jahren hat das Bezirksamt die
Baugenehmigung für den mit der „Erhaltungsordnung von
Friedenau“ generell nicht zu vereinbarenden Flachbau des
Edeka-Markts nebst Kundenparkplätzen an der Handjerystraße
99 erteilt. Nun sieht es m. E. so aus, dass sowohl Bezirksamt als
auch BÖAG den Edeka-Markt „weghaben“ wollen.





Es
heißt, eine „Anbindung des geplanten Wohngebiets in Höhe
des bestehenden EDEKA-Marktes an die Handjerystraße ist
möglich“.





Frage:
Wie soll das gehen?


Zwischen
Edeka-Markt und den Kundenparkplätzen besteht ein 6m breiter
Weg – einst die Zufahrt zum Güterbahnhof von der
Handjerystraße. Dieser Weg müsste in Zukunft (neben den
Kundenparkplätzen) die Ein- und Ausfahrten zu den Tiefgaragen,
die Verkehre für Gewerbe, Post, Abfall etc. für das
Wohngebiet bewältigen. Eine Verbreiterung in Richtung
Friedrich-Bergius-Schule verbietet sich von selbst.


Die
Problematik ist schon heute erkennbar. Die Konflikte an dieser Ein-
und Ausfahrt zwischen Fußgängern, Radfahrern,
Autodurchgangsverkehr und den Nutzern der Kundenparkplätze sind
schon heute tägliche Realität.





Frage:
Sind die im „Bebauungsplan 7-68“ beschriebenen
Lösungsvorschläge für die Situation am Edeka-Markt
schon abschließend durchdacht?





2.4.
Gutachten Schall


Auftraggeber:
BöPlan 32 Zossen


Auftragnehmer
LÄRMKONTOR GmbH Hamburg


Berichtsstand
04.03.2016





Dem
Auftragnehmer für das „Gutachten Schall“ wurden
ausschließlich vorhandene und hauptsächlich vom Investor
BöPlan 32 finanzierte Beurteilungen zur Verfügung
gestellt: 9x von LK Argus, 5x von BÖAG, 2x von
Planergemeinschaft Kohlbrenner und je 1x von Deutsche Bahn und
Wölfel Beratende Ingenieure.


Das
Plangebiet ist erheblich durch Schall beaufschlagt. Die
Hauptlärmquellen stellen in der Reihenfolge die Autobahn A100,
die S-Bahntrasse 6020 sowie die geplante Ertüchtigung der
Güterbahntrasse auf der Strecke 6170 dar. Im Osten des
Plangebietes kommt die Hauptstraße als relevante Schallquelle
hinzu.





Der
anstehende Lärmkonflikt ist somit im Bauleitplanverfahren zu
lösen, indem ein geeignetes Schallschutzkonzept erarbeitet
wird.





Frage:
Wann wird das Schallschutzkonzept erarbeitet?


Frage:
Wie sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser
Erarbeitung aus?


Frage:
Der mit dem Gebäuderiegel geplante Schallschutz erfordert
architektonische und ästhetische Lösungen. Wie sollen
diese umgesetzt werden?





Das
Abstandgebot stellt für diesen B-Plan kein ausreichendes
Hilfsmittel dar, da die Schwellen für die Ausweisung von
Wohnnutzungen ohne Eigenabschirmung von Bebauung nachts fast im
gesamten Plangebiet erreicht bzw. überschritten werden. Zudem
ist die Schallschirmwirkung höher, je näher die
Schallschutzbebauung an die Schiene heranrückt.





Die
Schallimmissionspläne zeigen, dass ohne Eigenabschirmung von
Bebauung die Orientierungswerte für Wohngebiete nicht
eingehalten werden können.
Im Nahbereich der Schienentrasse
werden tagsüber Beurteilungspegel über 70 dB(A) tags
erreicht. Ohne Eigenabschirmung von Bebauung werden nachts
Beurteilungspegel über 60 dB(A) fast im gesamten Plangebiet
erreicht. Diese stellen die Schwellen der städtebaulichen
Abwägung für die Ausweisung von Wohnen dar.





An den
schienenzugewandten Fassaden der Lärmschutzbebauung, des
westlichen Baukörpers sowie der Ostfassade des östlich
Baukörpers werden Beurteilungspegel über der Schwelle von
70 dB(A) tags und nachts erreicht.





Nachts
können für die Gebäude im Inneren des Plangebietes
die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete zumindest
teilweise eingehalten werden. Für den westlichen Baukörper
(WA 3) sowie die östlichen Baukörper (MK 1) werden auf den
schienenabgewandten Fassaden die Beurteilungswerte für
Wohngebiete überschritten.





Durch
Erweiterung des Technikgeschosses mit 3m über Dachhöhe auf
die gesamte Fläche des Staffelgeschosses können die
Beurteilungspegel in den obersten Geschossen teilweise um bis zu 2
dB(A) gesenkt werden. Diese Variante stellt aus schalltechnischer
Sicht somit die Vorzugsvariante dar. Jedoch ist der Nutzen gegenüber
dem Aufwand und der städtebaulichen Situation abzuwägen.





Frage:
Hat diese Abwägung stattgefunden? Wenn ja, wie sind die
Ergebnisse?





Bei dem
südwestlich angrenzenden Sportplatz handelt es sich nach
Angaben des Bezirksamtes ausschließlich um Schulsport. Dieser
müsse deshalb hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen
auf das Plangebiet nicht berücksichtigt werden.





Frage:
Das ist so nicht richtig. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass
Sportplatz und Turnhalle nicht nur für den Schulsport, sondern
nachmittags, abends und an den Wochenenden auch von Anwohnern in
Ermanglung von Alternativen intensiv genutzt werden?





Für
die nächstgelegene Bebauung nördlich der Bahntrasse –
also das Gelände zwischen Erfurter Straße, Heylstraße,
Wexstraße, Kufsteiner Straße und Fritz-Elsas-Straße
– sind aufgrund der geplanten Schallschutzbebauung an der
Bahn geringfügige Pegelerhöhungen durch
Reflexionseinflüsse in Höhe von bis zu 0,4 dB(A) am Tag
und 0,5 dB(A) in der Nacht zu erwarten. Diese sind in den Bereichen
mit Wohnbebauung als relevant einzustufen. Es sollte abgewogen
werden, ob die durch Reflexion ausgelöste Pegelzunahme
toleriert bzw. den Nachbarn zugemutet werden kann.





Frage:
Hat diese Abwägung bereits stattgefunden?


Frage:
Wurden die potentiellen Käufer der Eigentumswohnungen über
die schalltechnischen Auswirkungen des Gebäuderiegels
informiert?





2.5.
Gutachten Erschütterungen Zugverkehr


Auftraggeber:
BöPlan 32 Zossen


Auftragnehmer
Wölfel Beratende Ingenieure Höchberg


07.12.2015





Zwischen
der zweigleisigen S-Bahn (Strecke 6020) und dem Baugrundstück
befinden sich noch zwei weitere Gleise der Bahnstrecke 6170, die
unmittelbar an die Wohnanlage angrenzen. Bahnlärm weist nachts
ähnlich hohe Belastungen wie tagsüber auf. Ab Oktober 2016
soll der Bahnverkehr auf den für Fern- und Güterzugverkehr
ausgelegten Gleisen wieder aufgenommen werden. Da gegenwärtig
keine Zugvorbeifahrten stattfinden, konnten keine Messdaten
vorgelegt werden.





Für
den Schienenverkehr der Strecken 6020 (S-Bahn) und 6170 (Fern- und
Gütergleise) liegen Prognosedaten für das Jahr 2025 vor,
die dem Auftragnehmer vom DB Umweltzentrum am 25.6.2015 übermittelt
wurden. Diese Zahlen stellen den zurzeit aktuellen
Prognosehorizont dar.






Für die Züge der S-Bahn liegen die Prognosezahlen für
2025 vor:



Anzahl der S-Bahn-Vorbeifahrten für beide Fahrtrichtungen



tagsüber: 489 Fahrten (6:00 – 22:00 Uhr)



nachts: 83 Fahrten (22:00 – 6:00 Uhr)







Für die Strecke 6170 (Fern- und Gütergleise) ist im Jahr
2025 von den folgenden Zahlen auszugehen:



Güterzug tagsüber: 13 Fahrten (6:00 – 22:00 Uhr)



Güterzug nachts: 10 Fahrten (22:00 – 6:00 Uhr)





Frage:
Warum berücksichtigt das Bezirksamt die für Oktober 2016
geplante Eröffnung der Bahntrasse nicht ausreichend?


Frage:
Warum wird nicht mitgeteilt, dass die Güterzüge von
lautstarken Dieselloks gezogen werden?





Die
Strecke 6170 von Halensee über Schöneberg, Tempelhof und
Neukölln nach Baumschulenweg (Anschlüsse nach Grünauer
Kreuz sowie über Treptower Park und Ostkreuz nach Frankfurter
Allee bzw. Lichtenberg) ist nicht elektrifiziert. Sie wird derzeit
zweigleisig im Abschnitt Halensee—Tempelhof und eingleisig im
Abschnitt Tempelhof—Neukölln—Baumschulenweg wieder
aufgebaut.





Mit der
Wiederaufnahme des Betriebes auf dem südlichen Berliner
Innenring besteht die Möglichkeit, zukünftig Züge von
Osten über den Südring in Richtung Potsdam oder Spandau
umleiten zu können.





Dem
Schienenverkehr wird damit eine Alternative zum Berliner Außenring
und zum nördlichen Berliner Innenring gegeben. Umleitungen und
Betriebsfahrten können flexibler gehandhabt werden.





Es ist
davon auszugehen, dass im Zuge dieses Wiederaufbaus die Strecke
Halensee—Neukölln—Baumschulenweg auch elektrische
Oberleitungen erhält. In der Begründung zum
„Bebauungsplans 7-68“ fehlt jeglicher Hinweis auf die
Prüfstellungnahme der Deutschen Bahn vom 12.1.2016, in der
informell darauf hingewiesen wird, dass die DB „über
eine Neuplanung der Bahnelektrifizierung der Oberleitungsanlage der
vorbeilaufenden Eisenbahnstrecke 6170“
nachdenkt.





Frage:
Warum wird in der Begründung zum Bebauungsplan 7-68 nicht
mitgeteilt, dass die DB die Elektrifizierung der Strecke plant,
gegenwärtig aber den Plan zurückgestellt hat, weil damit
ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss?
Sind
dem Bezirksamt derartige Pläne bekannt?





Frage:
Wie lange hält die DB die Fahrten von Güterzügen,
umgeleiteten Personenzügen und sonstigen Betriebsfahrten von
Halensee bis Baumschulenweg mit Dieselloks aufrecht?





Frage:
Wird der Schienenverkehr eine Alternative zum Berliner Außenring
und zum nördlichen Berliner Innenring?





Im
Gutachten heißt es: „Zur genaueren Beurteilung der
Einhaltung von Spitzenpegelkriterien sind weitere Messungen
empfehlenswert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Einhaltung
der maßgebenden Anhalts- und Richtwerte nicht auszuschließen
ist, dass Zugvorbeifahrten im zukünftigen Gebäude spür-
oder hörbar sein können; dies hängt auch von der
Wahrnehmung und Empfindlichkeit der jeweils betroffenen Personen
ab.“





Frage:
Haben weitere Messungen zu den Belastungen (Lärm und
Erschütterung) durch den Zugverkehr bereits stattgefunden? Wenn
ja, mit welchen Ergebnissen?





2.6.
Gutachten Personenschutz


Auftraggeber
BöPlan 32 Zossen


Auftragnehmer
DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Ost Cottbus


23.02.2016





Für
einen befristeten Zeitbereich verbleibt das vorhandene
Gleichstromunterwerk noch in der neuen städtebaulichen Umgebung
mit Nutzung als KITA-Spielfläche, öffentlicher Spielplatz
und zum Wohnen. Behauptet wird, dass sowohl für Magnetfeld- als
auch E-Feldbelastung „Personenschutz gewährleistet ist“.
Allerdings wird auch auf die „örtlich vorhandenen sehr
geringen Grenzwertausschöpfungen“ hingewiesen, die sich
„auf einem sehr geringen und zum Schutzbedürfnis der
Minimierungsorte (Spielplatz, Wohnbauten) passendem Niveau befinden
sollen“.





Frage:
Wie lange wird das Gleichstromunterwerk von der DB noch betrieben?





Ausdrücklich
wird darauf hingewiesen, dass „für Personen mit
Implantaten Grenzwerte einzuhalten sind“. Zu beachten wäre
auch, dass „unmittelbar am geplanten öffentlichen
Kinderspielplatz eine 30 kV-Kabeltrasse in Erde und eine 30
kV-Kabeltrasse in Erde im Stahlrohr“ existiert.





Frage:
Ist das Berühren bzw. auch jede Annäherung an die
Leiterseile nicht lebensgefährlich?





2.7.
Gutachten Baugrunderkundung


Auftraggeber
BöPlan 32 Zossen


Auftragnehmer
Ingenieurbüro Pollak Berlin


29.06.2015





Im Jahre
2013 wurden die ersten Baugrunduntersuchungen durchgeführt.
Diese Untersuchungen sollten die Erarbeitung günstiger
Gründungsvarianten für die geplanten Gebäude
ermöglichen. Entsprechend des vorliegenden Planungsstandes wird
die Bebauung des ehemaligen Güterbahnhofes Wilmersdorf im
Wesentlichen mit 5- und 6-geschossigen Gebäuden erfolgen. An
den West- und Ost-Seiten des Grundstücks werden 7- bzw. 8
geschossige Gebäude errichtet werden.


2.8.
Gutachten Liegenschaftsrisiko – Altlasten


Auftraggeber
DB Netz AG Berlin


Auftragnehmer
IMB Ingenieurbüro Majer & Bendzko Berlin


Bearbeitungszeitraum:
April – Mai 2008


22.05.2008





Für
den Fall einer Umnutzung hinsichtlich einer sensibleren Verwendung
der Flächen wird unter Beachtung der künftigen Nutzung
eine erneute Überprüfung der Flächen erforderlich.


Im
„Kampfmittel Ergebnisbericht“ des Bebauungsplans 7-68
heißt es, dass auf dem 6,5ha großen Areal des ehemaligen
Güterbahnhofs Wilmersdorf „Bombardierungen bzw.
Bodenkämpfe recherchiert werden konnten. Mit dem Auffinden von
Bombenblindgängern sowie Handkampfmitteln und Granaten muss im
Auswertungsgebiet gerechnet werden. Es besteht weiterer
Erkundungsbedarf“.





Frage:
Ist auf dem Areal eine Kampfmittel-Untersuchung durchgeführt
worden?


Frage:
Wann hat diese Kampfmittel-Untersuchung stattgefunden?


Frage:
Zu welchem Ergebnis kam die Kampfmittel-Untersuchung?











Ich
bitte um eine Eingangsbestätigung und darum, den vollständigen
Text meiner Einwendungen den Entscheidungsgremien für ihre
Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus beantrage ich
Erörterung und Beantwortung meiner Stellungnahme im weiteren
Verfahren sowie die Aufnahme meiner Bedenken in die Stellungnahme
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abt.
Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung. Ich halte mir offen, weitere
Stellungnahmen einzureichen und im Laufe des Verfahrens ggf. neue
Erkenntnisse einzubringen.





Mit
Hinweis auf die dargelegten Gründe behalte ich mir vor, im
weiteren Verfahren mit allen zur Verfügung stehenden
juristischen Mitteln gegen diese unverantwortlichen Bebauungspläne
vorzugehen.





Mit
freundlichen Grüßen














Peter
Hahn




6



Kommentare

2 Antworten zu „Einwendungen gegen Bebauung Guterbahnhof Wilmersdorf“

  1. […] 6020 sowie die geplante Ertüchtigung der Güterbahntrasse auf der Strecke 6170“ (siehe P. Hahns Einwendung). − Dagegen gilt es zu […]

  2. M.G.
    —————————————————————————————————————————————

    Bezirksamt
    Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Abt. GesSozStadt
    Amt für Stadtplanung/Stadtentwicklung
    John F. Kennedy Platz

    10820 Berlin

    Berlin, den 28.03.2016

    Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplanverfahren 7 – 68 (Güterbahngelände in Friedenau)
    – Stellungnahme/Einwendung –

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    als unmittelbarer Anwohner des Bebauungsumfelds und des Einzugsgebiets der
    geplanten Bebauung erhebe ich in jeder Hinsicht Einwendung gegen jede Art einer
    Bebauung des ausgewiesenen Geländes.

    Gegen eine Bebauung und für den Erhalt als Freifläche ist zu berücksichtigen das
    erhebliche bestehende Defizit wohnungsnaher und siedlungsnaher Grünflächen von
    insgesamt 88 ha im dichtest bewohnten Ortsumfeld Friedenaus (vgl. LaPro), das auf
    keine Weise ausgeglichen werden kann.

    Ebenso sind zu berücksichtigen die klimatologischen Auswirkungen auf das gesamte
    Wohnumfeld Friedenaus, Schöneberg-Süd und deren gesamtstädtische Bedeutung.
    Auf einschlägige Gutachten wird verwiesen.
    Ferner verstoßen die Bebauungsplanungen tiefreichend gegen das baurechtliche
    Einfügungsgebot, d. h. in den historisch gewachsenen Bestand des Bebauungsumfelds,
    das in weiten Teilen Denkmalschutzbestimmungen unterliegt.

    1/2
    Eine Berücksichtigung bereits dieser Fakten schließt eine Bebauung aus. In der
    weiteren Begründung verweise ich gesamtumfänglich auf den Inhalt folgender Schreiben,
    die ich hier als Anlage beifüge und im Internet unter grünzüge-für-berlin.de ->
    Bahngelände Friedenau eingestellt sind.
    – Stellungnahme des Bürgers Nr. 5 (Gill) in den Abwägungen des Planverfahrens
    vom 12.07.2016

    – offener Brief an die BÖAG vom 13.11.2014
    – offener Brief an die Bürgermeisterin von Berlin TS, Angelika Schöttler, vom 08.01.2015
    – offener Brief an Frau Senatorin Dilek Kolat vom 08.06.2015
    – Brief an Senator Geisel vom 05.11.2015
    – Brief an Frau Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vom 28.11.2015
    – Brief an die Bürger Friedenaus vom Dez. 2015
    – offener Brief an die BVV Tempelhof-Schöneberg vom 29.01.2016
    Des weiteren verweise ich zur Begründung gesamtumfänglich auf die Stellungnahme
    des Bürgers Nr. 27 des Rechtsanwalts von Keitz für die Eigentümergemeinschaft
    Bennigsenstrasse 19 in den Abwägungen des Planverfahrens d. J. 2014 und dessen
    sämtlichen weiteren Ausführungen, die gesamtumfänglich ebenfalls meiner Einwendung
    zugrunde gelegt werden. Ich bitte um Beiziehung der Stellungnahme Nr. 27 aus den
    Abwägungen des Planverfahrens d. J. 2014, die ich Ihnen erforderlichenfalls
    nachreichen werde.

    Weiterhin verweise ich zur Begründung gesamtumfänglich auf die Einwendung des
    Herrn Peter Hahn, Stierstrasse 8, 12159 Berlin vom 25.03.2016, die in dem
    Planverfahren Ihnen zugegangen ist. Ich bitte um Beiziehung des genannten
    Schriftsatzes, den ich Ihnen ggf. nachreichen werde.

    Insgesamt werden auch die gesamten erfolgten Abwägungen unter der Maxime des
    Abwägungsgebots als völlig abwegig beanstandet. Z. B. sprechen sich die Stellungnahmen
    Nr. 2.2 – 2.18, 5, 10, 12, 13,20, 22, 27 u.a. für den Erhalt und die Entwicklung der
    gegenwärtigen Freifläche des Geländes als Freifläche aus, wobei in den
    Stellungnahmen auch grundlegend beanstandet wird, dass Erhalt und Entwicklung als
    Freifläche überhaupt nicht zur Disposition gestellt wurde.

    Lediglich zur Wahl gestellt wurde die Möglichkeit zwischen Bebauung und Bebauung (Variante 1 oder 2) zu wählen. Daraus ist es unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen ebenso abwegig,
    dass in den erfolgten Abwägungen des Jahres 2014 eine der beiden Bebauungsvarianten
    präferiert worden sein soll, wie durch das Bezirksamt glauben gemacht werden soll.

    2/3

    Aufgrund der tiefreichenden Mängel und Fehlerhaftigkeiten des gesamten Verfahrens,
    auch formaler Art, wird gleichsam beantragt, das Planverfahren insgesamt einzustellen.

    Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen, die Fakten und Einwände angemessen und
    gewissenhaft zu würdigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    G.

    8 Anlagen

    3/3