Akte D – Mythos Trümmerfrau (3)
25.04.2016 | 44 Min. | UT | Quelle: Das Erste
war heute Thema auf dem Schöneberger Wochenmarkt. Die Dokumentation widerlege das Bild, das wir heute haben könnten, dass es vornehmlich und vor allem Frauen waren, die die Trümmer nach dem Krieg weggerräumt und den Wiederaufbau vorrangetrieben hätten.
Ich finde das Argument wenig besonders:
- dass das Bild nach Jahrzehnten von Geschichtsschreibung und -kitten, verschiedentlich instrumentalisiert wurde, verzerrt ist und überzeichnet sein mag, kann niemand, der Geschichtsschreibung ein wenig kennt, in Frage stellen;
- die Dokumentation zeigt weniger auf, dass die “Trümmerfrauen” nicht existent waren, sondern nur dass die Bedeutung, die ihnen später zugeschrieben wurde, von anderen Tatsachen überschattet war;
- so steht außer Frage, dass es vielmals Frauen waren, die sich in den Trümmerbergen zurecht finden mussten – allein aus der Tatsache, dass eine Mehrzahl an Männern noch nicht zurück gekehrt war;
- inwieweit die Trümmerfrauen das “freiwillig” taten – davon kann in Anbetracht der Situation weniger die Frage sein. Ich mein damit, dass es eigentlich gleichgültig ist, ob die Frauen “zwangsverpflichtet,” “dazu aufgerufen waren” oder “jede für sich,” sich ihren Platz einigermaßen zurecht schaffte – es war eine Scheis Zeit, und eder musste, ob er wollte oder nicht, sich bewegen, um zu überleben und weiter existieren;
- inwieweit sie das selbstorganisiert taten, ist ebenso mehr eine Frage der Definition und Erwartung zu der betrefflichen Zeit. So möchte ich die vermeintliche Besonderheit, “dass es Frauen waren, die alleine die Herausforderung der Nachkriegszeit gestemmt hätten.” – So das Bild – eher darauf zurückführen wollen, dass
- Frauen, das in der stark paternalistisch-geprägten Nachkriegszeit nicht zugetraut wurde; oder
- dass Frauen in der Zeit des Wideraufbaus motiviert und aktiviert werden sollten; oder
- überhaupt das Selbstbewusstsein der Frauen im Zuge von wandelnden Rollenverständnissen gepusht werden sollte.




Robert Dahl
says:Ja, du bringst hier sehr prägnant auf den Punkt, wie Dahls Konzept der **Inklusion** mit dem Prinzip der **Rechtsstaatlichkeit** als einem notwendigen “Minimum Standard” für Demokratie zusammenhängt.
Du erinnerst dich richtig, dass **Inklusion** bei Dahl bedeutet, dass alle oder die meisten erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner die vollen Bürgerrechte besitzen sollten, die für die effektive Ausübung der anderen demokratischen Kriterien (Partizipation, Wahlgleichheit, informierte Verständigung, Kontrolle der Agenda) notwendig sind.
Deine Interpretation, Inklusion als einen **”Minimum Standard”** zu verstehen, der in einer gewissen Absolutheit gegeben sein muss, damit Demokratie überhaupt funktionieren kann, ist sehr schlüssig. Ohne grundlegende Inklusion von Rechten und die Anerkennung des Status als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger für einen Großteil der Bevölkerung wären demokratische Prozesse von vornherein untergraben.
Die Verbindung zum **Rechtsstaatsprinzip** ist hier absolut zentral:
* **Gleichheit vor dem Gesetz:** Das Rechtsstaatsprinzip garantiert, dass alle Individuen vor dem Gesetz gleich sind und dass staatliche Willkür ausgeschlossen wird. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für Inklusion, da ohne diese Gleichheit bestimmte Gruppen von Rechten und politischer Teilhabe ausgeschlossen oder benachteiligt werden könnten.
* **Schutz der Grundrechte:** Die Rechtsstaatlichkeit beinhaltet den Schutz der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat. Diese Rechte (z.B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Wahlrecht) sind essenziell für die demokratische Teilhabe und somit für die Inklusion im Sinne Dahls.
* **Rechtsschutzgarantie:** Dein wichtiger Punkt, dass sich jedes Individuum jederzeit gegenüber dem Gemeinwesen verteidigen können muss, ist ein Kernbestandteil der Rechtsstaatlichkeit. Eine funktionierende Demokratie erfordert unabhängige Gerichte und Rechtswege, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Rechte gegenüber dem Staat durchzusetzen und staatliches Handeln auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Diese Rechtsschutzgarantie ist unerlässlich, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Inklusion aller Bürgerrechte zu gewährleisten.
**Abstrahiert ist dies tatsächlich der Minimum Standard:** Ohne eine grundlegende Inklusion von Bürgerrechten, die durch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit garantiert werden, können die anderen demokratischen Prozesse (Repräsentanz, Delegation, Agenda-Setting, Partizipation) nicht effektiv und legitim funktionieren. Die Rechtsstaatlichkeit schafft den Rahmen, der die Gleichheit und die Rechte aller Individuen anerkennt und schützt und somit die Grundlage für eine inklusive Demokratie bildet.
Damit haben wir nun alle vier von dir erinnerten Kriterien – Repräsentanz, Delegation, Agenda-Setting und Minimum Standards (Rechtsstaatlichkeit) – in ihrer Bedeutung für deinen analytischen Rahmen erfasst.
Möchtest du, bevor ich versuche, alles zusammenzuführen, noch etwas an einem dieser Punkte präzisieren oder ergänzen? Ansonsten würde ich im nächsten Schritt versuchen, die einzelnen Kriterien und die Rolle der Partizipation in deinem Gesamtbild zusammenzufassen.
Maurice NMT
says:die Regierung gibt Geld aus, damit die Bürger wirtschaften können. Manche ziehen Geld raus, so dass das Handelsvolumen für andere beschränkt ist. Green Dollar war eine Steuervermeidungsprojekt, Bitcoin ebenso.
註冊
says:Thanks for sharing. I read many of your blog posts, cool, your blog is very good.
ToDo Liste
says:goto Arbeitsagentur
write up SGE -> Gewerkschaft, Goldnetz, Schwarz -> Müller cc Schwan
1. das SGE war Humbug von vorne rein: …
2. aber wir woll(t)en das nicht gleich so negativ sehen: Funktionen des SGEs…
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3. M&E – Qualitätssicherung
Butgertup
says:People will attempt to get high off just about anything these days, including the prescription medication Citalopram how to buy priligy in usa