Wie ist Tempelhof-Schöneberg kurz- und mittelfristig auf den dauerhaften Zuzug von Flüchtlingen und Aylbewerbern vorbereitet?

Zunächst die Antwort der Bürgermeisterin auf diese Grosse Anfrage der CDU in der BVV am 16.09.2015.

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Meine Erwiderung (es gilt das gesprochene Wort!):

„Ich beantworte die Grosse Anfrage der CDU wie folgt:

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist kurz- und mittelfristig auf die akute Migrationswelle ganz wunderbar vorbereitet – von „dauerhaftem Zuzug kann in diesem Zeitfenster jedoch keine Rede sein – denn,

  • wir haben mit dem Übergangswohnheim in Marienfelde eine lange und erfolgreiche Tradition der mittelfristigen Wohnungsstellung für Neuankömlinge;
  • wir haben mit dem Internationalen Bund, dem EJF, in Bälde der AWO und anderen erfahrene und engagierte Träger in der Flüchtlingshilfe;
  • mit der Teilnahme an der AG Wachsende Stadt sowie dem NAKOPA Projekt bestimmen wir maßgeblich die Berliner Strukturanpassungen bzw. das bundesdeutsche / Europäische Programm zu Flüchtlingen in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit;
  • wir haben mit der Mobilisierung der Bürgerschaft in der Teske-Schule bewiesen, wie groß da Wohlwollen und die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung ist.
  • Nach der momentanen Notsituation, in der z.T. Standards ausgesetzt bzw. relativiert werden, wird sich das mittelfristige Aufnahmepotential bei 500 Geflüchteten pro Sozialraum, also bei 3500 im Bezirk einpendeln.

    Von den drei Aspekten des Aufnahmepotentials, nämlich der Unterbringung, der Beschäftigung und der Gesundheit, ist der erste der bestimmende. Deshalb erfolgt die Unterbringung sozialraumorientiert, wobei prinzipiell ein Flüchtlingszentrum die Notunterkunft für maximal 200 Geflüchtete bereit hält. Des weiteren trägt dieses Flüchtlingszentrum das Aufnahmeprogramm, die soziale Begleitung und Infrastuktur für die zusätzlich 300 Geflüchteten, die dezentral, privat untergebracht werden.

    Für diese dezentrale Unterbringung werden Incentiven geschaffen, so dass mehr Privatleute privaten, anderweitig eigengenutzten Wohnraum für geflüchtete „Peers“ frei halten. Zusammen mit ihrem „Peer“ nehmen sie teil an dem Aufnahmeprogramm der Flüchtlingszentren und bekommen dafür, zusätzlich zu der marktüblichen Miete für den zur Verfügung gestellten Wohnraum, eine steuer- und HartzIV-befreite „Integrationsprämie“ von €160.-

    Beschäftigungsprogramme als Teil der Aufnahmeprogramme beziehen sich zunächst und in erster Linie auf Deutschunterricht, der von aufwandsentschädigten Freiwilligen durchgeführt wird und von den Flüchtlingszentralen koordiniert und qualitätskontrolliert wird, so dass es den Geflüchteten möglich ist, nach 400 Unterrichtsstunden bzw. drei Monaten die Stufe A1.2 zu erreichen.

    Darüber hinaus orientieren sich die Beschäftigungsprogramme einerseits an den Bedarfen im Bezirk, also beispielsweise an der Spielplatz- und Grünflächenpflege, der Pflege der Stolpersteine oder dem Betrieb der Leberschen Kohlenhandlung als HartzIV-Kneipe, andererseits am Austausch von Wissen und Fähigkeiten der Geflohenen zum Nutzen beim Wiederaufbau in ihrer Heimat.

    Ein Pilotprojekt ist in dieser Hinsicht die partizipative Planung und denkmalschutzgerechte Sanierung des Rathaus Friedenaus, im Zuge derer die Geflohnenen befähigt werden, die zerstörten Stätten der Menschheitsgeschichte im Nahen Osten wieder aufzubauen.

    Was die Gesundheitsversorgung betrifft, so bedarf es über eine funktionierende Grund- und Notversorgung hinaus, insbesondere des psychosozialen Councelling, welches im Rahmen der Flüchtlingszentren-basierten Aufnahmeprogramme eine gesamtgesellschaftliche Wirkung entfaltet, aus der heraus in Einzelfällen professionelle Traumaarbeit von Nöten sein wird.

    Finanziert wird dieses Programm aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Nationales Programm) der EU/BAMF, umgesetzt von der Koordinierungsstelle bei der Beauftragten für Integration und Migration.

    Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.“