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Umgang mit Eingaben und Beschwerden[gview file="http://mimaimix.de/icke/wp-content/uploads/2015/02/4_Version_vom_10_02_2015.pdf"]
AUSTAUSCHSEITE
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern die Praxis der Behandlung von Eingaben und Beschwerden einem "modernen Beschwerdemanagement" (Ottenbergs Kommentar Nr 15 zu §17 BezVG) entspricht. Insbesondere möge geprüft werden, inwiefern die in Beantwortung der Großen Anfrage in der Dezember-Sitzung beschriebene Praxis im Umgang mit Eingaben und Beschwerden, demzufolge jene ohne Sichtung durch den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden direkt an das Bezirksamt weitergeleitet werden, rechtskonform bzw. im Sinne des Gesetzgebers ist und sein kann, gegeben, dass durch die Eingabe bzw. Beschwerde der Bürgerin oder des Bürgers eine Kontrolle des Bezirksamts durch die Bezirksverordnetenversammlung statt finden soll und keine Selbstkontrolle. Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit einerseits das Selbstbefassungsrecht (siehe z.B. Eingaben aus der Gleditschstrasse) andererseits das Zusammenspiel mit dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses (siehe z.B. Eingaben des Theater Morgensterns) gegeben bzw. erstrebenswert ist. Um die Prüfung zu erleichtern, möge der Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden aufzeigen, nach welchen mit §20 Go BVV TS, §17 BezVG und dem Petitionsrecht vereinbarten bzw. legislierten Regelungen jeweils verfahren wurde. Begründung Die Beantwortung der Großen Anfrage in der 2014 Dezember Sitzung wirft weitere Fragen der Zweckdienlichkeit und Optimierungsmöglichkeiten der Praxis der Behandlung von Eingaben und Beschwerden auf. So sieht die Geschäftsordnung der BVV TS vor:
BezVG wie folgt: "(19) ...Die Auskunftspflicht des BA (ausführlich § 11) wird auf alle öffentlichen Stellen des Landes ausgedehnt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Ausschuss dieses Recht selbst, nicht über den BV-Vorsteher (ausführlich §7), wahrzunehmen befugt ist; entsprechender Schriftverkehr wird in der Regel über den Vorsitz abgewickelt. Er kann sich der Unterstützung des BV-Büros bedienen... Die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden bietet die Möglichkeit, ein kommunalpolitisch qualifiziertes Beschwerdemanagement zu installieren. Eingaben oder Beschwerden können über den Einzelfall hinaus (qualitativ und quantitativ) auf strukturelle Mängel in der Bezirksverwaltung hinweisen, dafür muss der Ausschuss jedoch den Blick schärfen. Werden Beratungsergebnisse des Ausschusses entsprechend vor- und aufbereitet, mit den Fraktionen rückgekoppelt und mit der Aufgabenstellung der BVV vernetzt, können dem BA im Rahmen der kommunalpolitischen „Richtlinienkompetenz“ (ausführlich § 12) Methoden der „Kundenorientierung“ auch in diesem kritischen Bereich an die Hand gegeben werden. (21) ...Alle Eingaben und Beschwerden, die die BVV erreichen, sind dem Ausschuss zur Erörterung und Entscheidung vorzulegen. Eine Steuerung über das BA (oder den BV-Vorsteher) findet nicht statt... Berlin, den 10.02.2015 Ickes, Michael Nachhaltigkeitsselbsteinschätzung (Teil der Begründung):
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Post date: 2015-02-10 07:59:10 Post date GMT: 2015-02-10 07:59:10 Post modified date: 2016-09-25 18:54:46 Post modified date GMT: 2016-09-25 17:54:46 |
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