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Auf wiederholten Wunsch, meine Rede heute im Stattentwicklungsausschuss50 vom LaGeo = 750.000 Umsatz pro Monat. Meine Ablehnung der beiden Bauvorhaben ist bekannt. Ich bin zu der Meinung gelangt, dass im Außenbereich keine B-Pläne festgesetzt werden sollten.Das entspricht der Prämisse, “Innenentwicklung vor Außenentwicklung,” deren Interpretation in der Begründung auch dieses B-Plans zum ehemaligen Güterbahnhof Wilmerdorf zu kurz greift. Die Außenbereichflächen in unserem Bezirk stellen wichtige Vorhalteflächen dar, in einer Zeit, in der es faktisch nicht möglich ist, die Bedarfe mit dem für eine B-Plan-Festsetzung nötigen Zeithorizont treffsicher zu ermitteln. Ich weiße darauf hin, dass die Prognosen aus den 90er Jahren eine Bevölkerungszahl von 4mio für das Jahr 2010 vorhersahen; Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind prinzipiell und tendentiell nach oben verschoben, weil sich die Wirtschaft selbstverständlich eine “wachsende Stadt” wünscht und Optimismus in der Baubranche verbreiten muss. Dass die Realitäten andere sind, stellt sich exemplarisch an der Verzögerung des BER dar und die damit ausbleibenden Investitionen. Weil die Bedarfe über einen derartigen Zeithorizont nicht ermittelt werden können, bastelt die Politik – kurzsichtig auf die nächste Wahl schielend – in ihrer anderweitigen Orientierungsloigkeit an immer neuen Instrumenten, um die Wähler kurzfristig still zu halten. So haben wir in dieser Wahlperiode alleine drei derartige Instrumente kommen und gehen sehen: den STEP Wohnen, die Strategie 2030 und nun die Strategie 2.0 – welche ironischer Weise insbesondere auf die Wirtschaft zielt, die eigentlich schon von 4.0 spricht. 3-20140514-Ausschprotokoll-StEP-TOP-3.1-M16a 1 ![]() Es ist Zeit, dass sich die SPD von diesem Erbe emanzipiert und beispielsweise auf ihr traditionelles Klientel des Sports hört, die in eben seit Jahren eine Vorhalte- und Ausgleichsfläche sehen. Seit den Jahren, da die Politik es für opportun erachtete, von dem Verkauf öffentlichen Eigentums sich zu entfernen hin zu “Wohnungsbau”, hat sich ein schleichender Paradigmenwandel vollzogen,
Sie sind gewarnt, dass ich ein Normenkontrollverfahren einleiten und Ihnen damit den B-Plan um die Ohren hauen werde. Eine Festsetzung kann nicht statt finden, weil die Einwender_innen noch nicht “informiert” wurden und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(2) als noch nicht abgechlossen betrachtet werden kann. Geheilt werden kann, indem Sie den Antrag auf Einwohnerversammlung 2 bescheiden. [gview file="http://mimaimix.de/icke/wp-content/uploads/2016/07/4._Version_vom_11.02.2010.pdf"] |
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