Auf wiederholten Wunsch, meine Rede heute im Stattentwicklungsausschuss

50 vom LaGeo = 750.000 Umsatz pro Monat.

Meine Ablehnung der beiden Bauvorhaben ist bekannt. Ich bin zu der Meinung gelangt, dass im Außenbereich keine B-Pläne festgesetzt werden sollten.
Das entspricht der Prämisse, “Innenentwicklung vor Außenentwicklung,” deren Interpretation in der Begründung auch dieses B-Plans zum ehemaligen Güterbahnhof Wilmerdorf zu kurz greift.
Die Außenbereichflächen in unserem Bezirk stellen wichtige Vorhalteflächen dar, in einer Zeit, in der es faktisch nicht möglich ist, die Bedarfe mit dem für eine B-Plan-Festsetzung nötigen Zeithorizont treffsicher zu ermitteln.
Ich weiße darauf hin, dass die Prognosen aus den 90er Jahren eine Bevölkerungszahl von 4mio für das Jahr 2010 vorhersahen;
Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind prinzipiell und tendentiell nach oben verschoben, weil sich die Wirtschaft selbstverständlich eine “wachsende Stadt” wünscht und Optimismus in der Baubranche verbreiten muss. Dass die Realitäten andere sind, stellt sich exemplarisch an der Verzögerung des BER dar und die damit ausbleibenden Investitionen.
Weil die Bedarfe über einen derartigen Zeithorizont nicht ermittelt werden können, bastelt die Politik – kurzsichtig auf die nächste Wahl schielend – in ihrer anderweitigen Orientierungsloigkeit an immer neuen Instrumenten, um die Wähler kurzfristig still zu halten. So haben wir in dieser Wahlperiode alleine drei derartige Instrumente kommen und gehen sehen: den STEP Wohnen, die Strategie 2030 und nun die Strategie 2.0 – welche ironischer Weise insbesondere auf die Wirtschaft zielt, die eigentlich schon von 4.0 spricht.
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DSC_2005 der vorliegende B-Plan ist beispielhaft für die Probleme, die sich aus dieser Diskrepanz zwischen politischer Kurzsichtigkeit und Realitäten vor Ort ergeben: Das Planungsrecht sieht unzweifelhaft vor, dass 1. die Bereichsentwicklungsplanung die Flächennutzungsplanung informiert. 2. die Flächennutzungsplanung wiederum den Bebauungsplan bestimmt. Die Flächennutzungsplanung, die dergestallt interpretiert wird, dass sie eine Bebauung ermöglicht, wurde in dem vorliegenden Fall nicht aus dem Bereichsentwicklungsplan entwickelt, sondern ist einzig getrieben von den persönlichen Ambitionen des ehemaligen SPD-Politikers Baldow, der mit seinem seinerzeitigen Antrag DRS 0379/XVIII,

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zunächst die ehemalige Fraktionsvorsitzende Ahlhof, dann ihren Betthupfer Oltmann und zwischenzeitlich das Stadtplanungsamt vor sich hertreibt. – ich gebe zu Bedenken, dass sich das Bezirksamt seinerzeit viel Zeit ließ, den einfachen Antrag zu bescheiden – und das auch eher widerwillig.
Es ist Zeit, dass sich die SPD von diesem Erbe emanzipiert und beispielsweise auf ihr traditionelles Klientel des Sports hört, die in eben seit Jahren eine Vorhalte- und Ausgleichsfläche sehen.
Seit den Jahren, da die Politik es für opportun erachtete, von dem Verkauf öffentlichen Eigentums sich zu entfernen hin zu “Wohnungsbau”, hat sich ein schleichender Paradigmenwandel vollzogen,

  • von Innenstadtverdichtungsquatsch zu “Innen-vor Außenentwicklung”
  • von pauschal Bau und Wohnungen hin zu “sozial verträglichem” Wohnungsbau
  • von dem Mantra “kleinere Wohnungen” hin zu einer Affirmation auch “größerer Wohnungen” – ich beziehe mich dabei auf die Abwägung im B-Plan Bautzener Brache
  • neuerlich beginnt sich die Einsicht durchzusetzten, dass die Geflüchteten- und Migrationsfrage eben auch eine städtebauliche Problematik darstellt und insbesondere und explizit eine Aufgabe der Bauleitplanung ist, die hier – fahrlässig, also zu Lasten des Vorhabenträgers oder grob fahrlässig, also zu Lasten der Verwaltung – ignoriert wurde.

Das alles illustriert, wie die Verwaltung von falschen Voraussetzungen ausgeht, wenn sie der politischen Vorgabe der “wachenden Stadt” wider besseren Wissens folgt. Wir haben, wollen oder brauchen keine “Wachende” Stadt, sondern eine “dynamische”: Wir begrüßen die Dynamiken dieser Stadt und dieses Bezirks und bekräftigen diesen indem wir uns die Möglichkeiten offenhalten, unsere Vorhalte-, Ausgleichs-, Brach und Freiflächen situativ zu nutzen.
Sie sind gewarnt, dass ich ein Normenkontrollverfahren einleiten und Ihnen damit den B-Plan um die Ohren hauen werde.
Eine Festsetzung kann nicht statt finden, weil die Einwender_innen noch nicht “informiert” wurden und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(2) als noch nicht abgechlossen betrachtet werden kann. Geheilt werden kann, indem Sie den Antrag auf Einwohnerversammlung bescheiden.

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Kommentare

Eine Antwort zu „Auf wiederholten Wunsch, meine Rede heute im Stattentwicklungsausschuss“

  1. Avatar von Michael Ickes
    Michael Ickes

    Ihr Lieben, wisst, dass ich die nächten sech Wochen in Weisrußland sein werde und nicht viel Gelegenheit haben werde, mich mit
    * der Bautzener Brache,
    * dem Güterbahnhof Wilmersdorf noch
    * der G87 u.a.
    zu beschäftigen.
    Alles Herzenangelegenheiten von mir, die ich nur ungern zurück lasse.
    Wie Ihr vielleicht auch wist, betreibe ich die Hobos glokal gGmbH i.G., die ich der Flucht in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit vercrieben hat. Sie trägt u.a. mein Gewerbe als Vermittler von Flüchtlingsunterkünften.
    Das wiederum soll ich Antragsberechtigung für eine Normenkontrolle gewähr leisten. Damit kommen alle Eure berechtigten Vorhaltungen an die Verwaltung in diesem kaptialistischen Sytem zum tragen: Von Spoirt bis zu Dingen, an die Ihr gar nicht denkt: Kunst z.B. – die dezentrale Kulturförderung entdeckt das AGBauGB für sich!
    * Werner verkagt den Staat wegen unterlassener Hilfeleitung, Deprivation und Körperverletzung gegenüber den Flüchtlingen und dem ozialen Frieden;
    * Die G87 hat 40 zu aktivierende Wohnungen. Macht 50 Flüchtline x