Auf wiederholten Wunsch, meine Rede heute im Stattentwicklungsausschuss

50 vom LaGeo = 750.000 Umsatz pro Monat.

Meine Ablehnung der beiden Bauvorhaben ist bekannt. Ich bin zu der Meinung gelangt, dass im Außenbereich keine B-Pläne festgesetzt werden sollten.
Das entspricht der Prämisse, “Innenentwicklung vor Außenentwicklung,” deren Interpretation in der Begründung auch dieses B-Plans zum ehemaligen Güterbahnhof Wilmerdorf zu kurz greift.
Die Außenbereichflächen in unserem Bezirk stellen wichtige Vorhalteflächen dar, in einer Zeit, in der es faktisch nicht möglich ist, die Bedarfe mit dem für eine B-Plan-Festsetzung nötigen Zeithorizont treffsicher zu ermitteln.
Ich weiße darauf hin, dass die Prognosen aus den 90er Jahren eine Bevölkerungszahl von 4mio für das Jahr 2010 vorhersahen;
Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind prinzipiell und tendentiell nach oben verschoben, weil sich die Wirtschaft selbstverständlich eine “wachsende Stadt” wünscht und Optimismus in der Baubranche verbreiten muss. Dass die Realitäten andere sind, stellt sich exemplarisch an der Verzögerung des BER dar und die damit ausbleibenden Investitionen.
Weil die Bedarfe über einen derartigen Zeithorizont nicht ermittelt werden können, bastelt die Politik – kurzsichtig auf die nächste Wahl schielend – in ihrer anderweitigen Orientierungsloigkeit an immer neuen Instrumenten, um die Wähler kurzfristig still zu halten. So haben wir in dieser Wahlperiode alleine drei derartige Instrumente kommen und gehen sehen: den STEP Wohnen, die Strategie 2030 und nun die Strategie 2.0 – welche ironischer Weise insbesondere auf die Wirtschaft zielt, die eigentlich schon von 4.0 spricht.
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DSC_2005 der vorliegende B-Plan ist beispielhaft für die Probleme, die sich aus dieser Diskrepanz zwischen politischer Kurzsichtigkeit und Realitäten vor Ort ergeben: Das Planungsrecht sieht unzweifelhaft vor, dass 1. die Bereichsentwicklungsplanung die Flächennutzungsplanung informiert. 2. die Flächennutzungsplanung wiederum den Bebauungsplan bestimmt. Die Flächennutzungsplanung, die dergestallt interpretiert wird, dass sie eine Bebauung ermöglicht, wurde in dem vorliegenden Fall nicht aus dem Bereichsentwicklungsplan entwickelt, sondern ist einzig getrieben von den persönlichen Ambitionen des ehemaligen SPD-Politikers Baldow, der mit seinem seinerzeitigen Antrag DRS 0379/XVIII,

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zunächst die ehemalige Fraktionsvorsitzende Ahlhof, dann ihren Betthupfer Oltmann und zwischenzeitlich das Stadtplanungsamt vor sich hertreibt. – ich gebe zu Bedenken, dass sich das Bezirksamt seinerzeit viel Zeit ließ, den einfachen Antrag zu bescheiden – und das auch eher widerwillig.
Es ist Zeit, dass sich die SPD von diesem Erbe emanzipiert und beispielsweise auf ihr traditionelles Klientel des Sports hört, die in eben seit Jahren eine Vorhalte- und Ausgleichsfläche sehen.
Seit den Jahren, da die Politik es für opportun erachtete, von dem Verkauf öffentlichen Eigentums sich zu entfernen hin zu “Wohnungsbau”, hat sich ein schleichender Paradigmenwandel vollzogen,

  • von Innenstadtverdichtungsquatsch zu “Innen-vor Außenentwicklung”
  • von pauschal Bau und Wohnungen hin zu “sozial verträglichem” Wohnungsbau
  • von dem Mantra “kleinere Wohnungen” hin zu einer Affirmation auch “größerer Wohnungen” – ich beziehe mich dabei auf die Abwägung im B-Plan Bautzener Brache
  • neuerlich beginnt sich die Einsicht durchzusetzten, dass die Geflüchteten- und Migrationsfrage eben auch eine städtebauliche Problematik darstellt und insbesondere und explizit eine Aufgabe der Bauleitplanung ist, die hier – fahrlässig, also zu Lasten des Vorhabenträgers oder grob fahrlässig, also zu Lasten der Verwaltung – ignoriert wurde.

Das alles illustriert, wie die Verwaltung von falschen Voraussetzungen ausgeht, wenn sie der politischen Vorgabe der “wachenden Stadt” wider besseren Wissens folgt. Wir haben, wollen oder brauchen keine “Wachende” Stadt, sondern eine “dynamische”: Wir begrüßen die Dynamiken dieser Stadt und dieses Bezirks und bekräftigen diesen indem wir uns die Möglichkeiten offenhalten, unsere Vorhalte-, Ausgleichs-, Brach und Freiflächen situativ zu nutzen.
Sie sind gewarnt, dass ich ein Normenkontrollverfahren einleiten und Ihnen damit den B-Plan um die Ohren hauen werde.
Eine Festsetzung kann nicht statt finden, weil die Einwender_innen noch nicht “informiert” wurden und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(2) als noch nicht abgechlossen betrachtet werden kann. Geheilt werden kann, indem Sie den Antrag auf Einwohnerversammlung bescheiden.

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2 Comments

  1. Anonymous
    5. November 2024

    1. Risiko von was?
    1.1. Das Risiko der Anwendung von sexualisierter Gewalt

    Das Risiko der sexualisierten Gewalt in der Gemeinde ist in der Tat von verschiedenen externen Faktoren beeinflusst. Diese Faktoren können sowohl präventiv als auch risikoverstärkend wirken.

    Liberalisierung der Gesellschaft: Der Trend zur Diversifizierung von Sexualität und Gewalt kann dazu führen, dass bestimmte Verhaltensweisen normalisiert werden, was in einigen Kontexten zu einer erhöhten Sensibilität, in anderen jedoch auch zu einer Gefährdung führen kann.

    Demographischer Wandel: Die Begegnung verschiedener Kulturen und Wertvorstellungen kann sowohl Chancen für interkulturellen Dialog als auch Risiken in der Kommunikation und im Verständnis von Grenzen und Normen mit sich bringen. Es ist wichtig, eine gemeinsame Basis für den Umgang mit sexualisierter Gewalt zu finden.

    Vermehrte (mediale) Aufmerksamkeit: Die zunehmende Berichterstattung über Fälle sexualisierter Gewalt hat das Bewusstsein geschärft und kann dazu führen, dass Opfer eher bereit sind, Missbrauch anzuzeigen. Gleichzeitig kann es auch zu einer Stigmatisierung und einem Gefühl der Unsicherheit innerhalb der Gemeinde führen.

    “Systemisches Versagen”: Dieser Begriff, wie von der Pröbstin angesprochen, verweist auf strukturelle Probleme innerhalb der evangelischen Kirche, die möglicherweise dazu beitragen, dass Fälle von sexualisierter Gewalt nicht angemessen behandelt werden. Hierzu zählen unzureichende Schutzkonzepte, mangelhafte Schulungen und ein fehlendes Bewusstsein für die Thematik auf verschiedenen Ebenen.

    ### 1.2. Aus diesen externen Faktoren ergibt sich ein Risiko bezüglich:

    – **Vertuschung von Vorkommnissen sexualisierter Gewalt:** Die genannten externen Faktoren können dazu führen, dass Vorfälle nicht gemeldet oder ernst genommen werden, was zu einer Kultur der Vertuschung beiträgt. Dies kann insbesondere in einem institutionellen Kontext geschehen, wo Machtverhältnisse und Loyalitäten die Offenlegung von Missbrauch verhindern.

    ### 1.3. Wie ist dieses Risiko zu bewerten?

    Das Risiko sollte als sehr hoch eingestuft werden, da:

    – **Mangelnde Transparenz:** Wenn es keine klaren Informationen über beanstandenswerte Vorkommnisse in der Gemeinde gibt, können diese unentdeckt bleiben und weiterhin auftreten.

    – **Institutionelle Barrieren:** Institutionelle Richtlinien und Verhaltenskodizes sind oft unzureichend oder nicht konsequent umgesetzt, was dazu führt, dass Missbrauch nicht angemessen adressiert wird.

    – **Seelsorgerische Kontexte:** In seelsorgerischen Sitzungen kann es zu einem Machtungleichgewicht kommen, das es Tätern erleichtert, Übergriffe zu begehen, während Opfer sich in ihrer Verletzlichkeit nicht trauen, die Vorfälle zu melden.

    ### 1.4. Welches könnten mitigierende Maßnahmen sein?

    Um das Risiko der Vertuschung von Vorkommnissen sexualisierter Gewalt zu verringern, sollten folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

    – **Transparenz schaffen:** Erhebung und Veröffentlichung von Daten zu beanstandenswerten Vorkommnissen innerhalb der Gemeinde, um ein Bewusstsein für das Problem zu schaffen.

    – **Profiling/Stereotyping von Vorkommnissen:** Entwicklung eines Schulungsprogramms, das sich mit den spezifischen Merkmalen und Mustern von Vorfällen beschäftigt, um präventiv zu wirken.

    – **Institutionelle Richtlinien und Verhaltenskodizes:** Überarbeitung und strikte Umsetzung von klaren Richtlinien, die den Umgang mit sexualisierter Gewalt regeln und die Verantwortlichkeit der Beteiligten festlegen.

    – **Kontrollmechanismen zur Qualitätssicherung:** Einführung regelmäßiger Überprüfungen und Audits der seelsorgerischen Sitzungen, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den Richtlinien und dem Schutz von Betroffenen durchgeführt werden.

    – **LGBTIQ+ Community einbeziehen:** Die spezifischen Risiken für die LGBTIQ+ Community anerkennen und in die Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen einbeziehen, um ein inklusives und sicheres Umfeld zu fördern.

    – **Sichtbarkeit und Sensibilisierung:** Aktive Aufklärung in der Gemeinde über sexualisierte Gewalt und die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Die Themen sollten in Gottesdiensten, Gemeindeversammlungen und anderen Veranstaltungen angesprochen werden, um das Bewusstsein zu erhöhen.

    – **Öffentliches Engagement:** Initiativen, die das Engagement der Kirche in der Öffentlichkeit fördern, wie die Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. CSD), können dazu beitragen, die Sichtbarkeit der LGBTIQ+ Community zu erhöhen und ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen.

    Diese Maßnahmen können dazu beitragen, das Risiko der Vertuschung von sexualisierter Gewalt zu minimieren und eine Kultur des Schutzes und der Offenheit innerhalb der Gemeinde zu fördern.

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  2. Michael Ickes
    4. August 2016

    Ihr Lieben, wisst, dass ich die nächten sech Wochen in Weisrußland sein werde und nicht viel Gelegenheit haben werde, mich mit
    * der Bautzener Brache,
    * dem Güterbahnhof Wilmersdorf noch
    * der G87 u.a.
    zu beschäftigen.
    Alles Herzenangelegenheiten von mir, die ich nur ungern zurück lasse.
    Wie Ihr vielleicht auch wist, betreibe ich die Hobos glokal gGmbH i.G., die ich der Flucht in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit vercrieben hat. Sie trägt u.a. mein Gewerbe als Vermittler von Flüchtlingsunterkünften.
    Das wiederum soll ich Antragsberechtigung für eine Normenkontrolle gewähr leisten. Damit kommen alle Eure berechtigten Vorhaltungen an die Verwaltung in diesem kaptialistischen Sytem zum tragen: Von Spoirt bis zu Dingen, an die Ihr gar nicht denkt: Kunst z.B. – die dezentrale Kulturförderung entdeckt das AGBauGB für sich!
    * Werner verkagt den Staat wegen unterlassener Hilfeleitung, Deprivation und Körperverletzung gegenüber den Flüchtlingen und dem ozialen Frieden;
    * Die G87 hat 40 zu aktivierende Wohnungen. Macht 50 Flüchtline x

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