die llfa ist ein Tool in der Toolbox der Methode der emisch-systemischen Prozesssteuerung. Es (oder sie, die Agora, die Muttergöttin Venus..?) ist eine Plattform der Öffentlichkeit, die sich aus den Protesten um die Bautzener Sch/n/eis/s/e in Schöneberg in den Jahren 2012-13 entwickelt hat. Sie ist ein sozialpsychologisches Programm der hobos glocales.
in der Evolution der emisch-systemischen Prozesssteuerung hat sie sich recht früh heraus kristallisiert, nämlich im Rahmen der Bautzener Sch/n/eis/s/e und der liquiddemokratischen Bereichsentwicklungsplanung. Damit ist sie verknüpft mit #statt Zeit-, Plan-& EntwicklUNG und #infofrei. Außerdem verwandt mit der Narrativen42, geLEBtER Widerstand sowie Integration & Rehabilitation.
“….Aber die Bauverwaltung will im Nachhinein einlenken, die Besetzer nicht mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgen.
Anzeigen zurückziehen oder nicht?
„Wenn das konsequent geahndet wird und die Leute verurteilt werden, ist das nicht vergnügungssteuerpflichtig. Das könnte dem einen oder anderen das Leben versauen“, sagt Bau-Staatssekretär Sebastian Scheel (42, Linke), der in seiner Jugend in Frankfurt/Oder selbst in besetzten Häusern abhing. Nur bei denjenigen, die gegen die Polizei Widerstand geleistet haben oder zum Beispiel mit Gegenständen geworfen haben, sollen die Anzeigen aufrecht erhalten bleiben.
Bei Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch drohen Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
„Stadt und Land muss als Eigentümer selbst entscheiden und sollte sich politisch nicht unter Druck setzen lassen“, sagt Benedikt Lux (36), Grünen-Innenexperte. Noch deutlicher wird Frank Zimmermann (61, SPD): „Ich hoffe, dass die Anzeigen nicht zurück genommen werden. Die Berliner Linie gilt – und dazu gehört selbstverständlich die Verfolgung von Straftaten.“
Ingo Malter (56), Geschäftsführer von „Stadt und Land“, will sich dem dringenden Wunsch des Senats nicht fügen. „Nein, ich werde die Anzeigen nicht zurück ziehen“, sagt er der B.Z.. „Das ist eine Frage der Konsequenz und des Rechts. Als Geschäftsführer kann ich es nicht eigenmächtig unterlassen, die Interessen meines Unternehmens zu vertreten.“
Weitere Stimmen zu den Hausbesetzungen:
„Bei spekulativem Leerstand sollten Hausbesetzungen zukünftig geduldet werden, statt Wohnraum verfallen zu lassen.“ Katrin Schmidberger (35, Grüne) Sprecherin Wohnen, Mieten
„Die Räumung eines städtischen Hauses in Neukölln halte ich politisch für falsch.“ Monika Herrmann (53, Grüne), Bürgermeisterin Friedrichshain-Kreuzberg
„Vor diesem Hintergrund ist die Motivlage der Besetzerinnen und Besetzer, ein deutliches politisches Zeichen zu setzen, nachvollziehbar.“ Katrin Lompscher (56, Linke), Bausenatorin
„Große Unternehmen und Hedgefonds treiben die Mieten in irre Höhen. Völlig richtig, wenn Mieter mit verschiedenen Aktionen dagegen protestieren.“ Bernd Riexinger (62, Linke), Parteichef
„Verhandlungen müssen ernsthaft geführt werden, nicht von der Polizei entschieden werden. Diese Räumungen werden r2g noch beschäftigen.“ Katina Schubert (56, Linke), Berliner Landeschefin
„Ziviler Ungehorsam ist ein legitimes Mittel, um auf Missstände aufmerksam zu machen.“ Canan Bayram (52, Grüne) Bundestagsabgeordnete
die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind nicht fähig, das Gemeinwohl zu bedienen.
weil das Parlament seine Aufsichtsratsfunktionen nicht wahr nimmt.
– ist es ja gar nicht (das Parlament ein Aufsichtsrat)
– die Wähler sind nicht aufgeklärt
(politische) Bildung ist Aufklärung!
rational
#statt moral
vis-a-vis Empirizismus vis-a-vis die letzte Freiheit ist die Kunst (Ästhetik) vis-a-vis Normativismus.
Werte schaffen: Langhans vergoldenes Schamhaar,
der multi-Millionen Kunst- und Kulturbetrieb
Die Stellungnahme der BI “Stadtplanung von unten” im Kiezpalaver Schöneberg zur Vorlage des Bezirksamts zur Beschlussfassung der Festsetzung des Bebauungsplans für die Bautzener Brache.
Meine Ablehnung der beiden Bauvorhaben ist bekannt. Ich bin zu der Meinung gelangt, dass im Außenbereich keine B-Pläne festgesetzt werden sollten. Das entspricht der Prämisse, “Innenentwicklung vor Außenentwicklung,” deren Interpretation in der Begründung auch dieses B-Plans zum ehemaligen Güterbahnhof Wilmerdorf zu kurz greift. Die Außenbereichflächen in unserem Bezirk stellen wichtige Vorhalteflächen dar, in einer Zeit, in der es faktisch nicht möglich ist, die Bedarfe mit dem für eine B-Plan-Festsetzung nötigen Zeithorizont treffsicher zu ermitteln. Ich weiße darauf hin, dass die Prognosen aus den 90er Jahren eine Bevölkerungszahl von 4mio für das Jahr 2010 vorhersahen; Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind prinzipiell und tendentiell nach oben verschoben, weil sich die Wirtschaft selbstverständlich eine “wachsende Stadt” wünscht und Optimismus in der Baubranche verbreiten muss. Dass die Realitäten andere sind, stellt sich exemplarisch an der Verzögerung des BER dar und die damit ausbleibenden Investitionen. Weil die Bedarfe über einen derartigen Zeithorizont nicht ermittelt werden können, bastelt die Politik – kurzsichtig auf die nächste Wahl schielend – in ihrer anderweitigen Orientierungsloigkeit an immer neuen Instrumenten, um die Wähler kurzfristig still zu halten. So haben wir in dieser Wahlperiode alleine drei derartige Instrumente kommen und gehen sehen: den STEP Wohnen, die Strategie 2030 und nun die Strategie 2.0 – welche ironischer Weise insbesondere auf die Wirtschaft zielt, die eigentlich schon von 4.0 spricht. 3-20140514-Ausschprotokoll-StEP-TOP-3.1-M16a
der vorliegende B-Plan ist beispielhaft für die Probleme, die sich aus dieser Diskrepanz zwischen politischer Kurzsichtigkeit und Realitäten vor Ort ergeben: Das Planungsrecht sieht unzweifelhaft vor, dass 1. die Bereichsentwicklungsplanung die Flächennutzungsplanung informiert. 2. die Flächennutzungsplanung wiederum den Bebauungsplan bestimmt. Die Flächennutzungsplanung, die dergestallt interpretiert wird, dass sie eine Bebauung ermöglicht, wurde in dem vorliegenden Fall nicht aus dem Bereichsentwicklungsplan entwickelt, sondern ist einzig getrieben von den persönlichen Ambitionen des ehemaligen SPD-Politikers Baldow, der mit seinem seinerzeitigen Antrag DRS 0379/XVIII,
zunächst die ehemalige Fraktionsvorsitzende Ahlhof, dann ihren Betthupfer Oltmann und zwischenzeitlich das Stadtplanungsamt vor sich hertreibt. – ich gebe zu Bedenken, dass sich das Bezirksamt seinerzeit viel Zeit ließ, den einfachen Antrag zu bescheiden – und das auch eher widerwillig. Es ist Zeit, dass sich die SPD von diesem Erbe emanzipiert und beispielsweise auf ihr traditionelles Klientel des Sports hört, die in eben seit Jahren eine Vorhalte- und Ausgleichsfläche sehen. Seit den Jahren, da die Politik es für opportun erachtete, von dem Verkauf öffentlichen Eigentums sich zu entfernen hin zu “Wohnungsbau”, hat sich ein schleichender Paradigmenwandel vollzogen,
von Innenstadtverdichtungsquatsch zu “Innen-vor Außenentwicklung”
von pauschal Bau und Wohnungen hin zu “sozial verträglichem” Wohnungsbau
von dem Mantra “kleinere Wohnungen” hin zu einer Affirmation auch “größerer Wohnungen” – ich beziehe mich dabei auf die Abwägung im B-Plan Bautzener Brache
neuerlich beginnt sich die Einsicht durchzusetzten, dass die Geflüchteten- und Migrationsfrage eben auch eine städtebauliche Problematik darstellt und insbesondere und explizit eine Aufgabe der Bauleitplanung ist, die hier – fahrlässig, also zu Lasten des Vorhabenträgers oder grob fahrlässig, also zu Lasten der Verwaltung – ignoriert wurde.
Das alles illustriert, wie die Verwaltung von falschen Voraussetzungen ausgeht, wenn sie der politischen Vorgabe der “wachenden Stadt” wider besseren Wissens folgt. Wir haben, wollen oder brauchen keine “Wachende” Stadt, sondern eine “dynamische”: Wir begrüßen die Dynamiken dieser Stadt und dieses Bezirks und bekräftigen diesen indem wir uns die Möglichkeiten offenhalten, unsere Vorhalte-, Ausgleichs-, Brach und Freiflächen situativ zu nutzen. Sie sind gewarnt, dass ich ein Normenkontrollverfahren einleiten und Ihnen damit den B-Plan um die Ohren hauen werde. Eine Festsetzung kann nicht statt finden, weil die Einwender_innen noch nicht “informiert” wurden und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(2) als noch nicht abgechlossen betrachtet werden kann. Geheilt werden kann, indem Sie den Antrag auf Einwohnerversammlung bescheiden.
Der Antrag Schächten könnte den RBB interessieren (in cc). Er mag so verstanden werden wie mein Satire-Antrag zur Tempelhofer Damwildjagd, mein ich aber ernst: Ich glaube, die demokratischen Kräfte können in dieser Frage Wählerstimmen aus dem rechten Rand für sich gewinnen: Dilet Kolat und die SPD sind stark in Friedenau und am Grazer Platz; sie positionieren sich auf der Seite der Relionsfreiheit. Die Grünen mögen die Tierschützer und andere postmoderne Ernährungskünstler für sich vereinnahmen. Die CDU darf der AfD die Fremdenfürchter abschöpfen. Alles Friede, Freude, Eierkuchen.
In Peto habe ich noch einen Antrag auf Einwohnerversammlung nach §42Satz3BezVG für die Bautzener Brache. Den möchte ich edoch zurückhalten, bis die Einwohnerversammlung zum Güterbahnhof Wilmersdorf nach §42Satz1BezVG beschlossen ist. Einer Vereinheitlichung der Verfahren dienlich ist sie allemal: Der Güterbahnhof Wilmersdorf hatte eine “Infoveranstaltung” zur Auslegung der B-Pläne, die Bautzener Brache eine “Einwohnerversammlung”. Zur Abwägung bekommt nun der der Güterbahnhof Wilmdersorf eine “Einwohnerversammlung”, die Bautzener Brache eine -Versammlung vom BA organisiert. Davon versprechen wir uns eine Mitarbeit in der Ausarbeitung. Ein Fishbowl-Format ist jeweils favorisiert.
Eine Große Anfrage, zumindest als Platzhalter für eine unerledigte Drucksache in der September-Sitzung, zum Themenkomplex Masterplan Integration, schicke ich Ihnen separat vor 10Uhr Dienstag morgen.
In der Präambel zum Durchführungsvertrag zum B-Plan 7-66VE (Bautzener Brache), wird der Vertrauensschutz bemüht:
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung findet hier nur teilweise Anwendung, da das Projekt bereits vor Verabschiedung des Modells weit fortgeschritten war und ein Vertrauensschutz gegenüber der Vorhabenträgerin existiert.
In der Wikipedia heisst es dazu:
Vertrauensschutz
Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.
In Deutschland wird er aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes) abgeleitet; in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ist verfassungsrechtliche Grundlage das Willkürverbot.
Im öffentlichen Recht äußert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z. B. darin, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen. Eine weitere Auswirkung ist, dass im deutschen Recht Verwaltungsakte, welche den Bürger begünstigen, nur mit Wirkung für die Zukunft oder bei fehlender Schutzwürdigkeit des Bürgers aufgehoben werden dürfen (§ 48, § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Im Sozialrecht ist der Vertrauensschutz in § 45 Absatz 2 SGB X normiert.
Auch im Zivilrecht kommt der Grundsatz des Vertrauensschutzes zur Geltung, indem z. B. das Vertrauen des Erwerbers, dass der Besitzer einer Sache auch zur Übereignung berechtigt ist, geschützt wird (siehe näher unter Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten).
Es ist irrsinnig den Vertrauensschutz an dieser Stelle zu bemühen weil Bürgerrechte (der Vertrauensschutz) hier von einem Spekulanten entgegen eines öffentlichen Interesses (das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung) in Anspruch genommen werden. Die Rahmenbedingungen waren dem Vorhabenträger auch vor der formalen Institutionalisierung des Berliner Bodels bekannt und Grundlage der Planung: siehe Drs 1213/XIX Fortführung des Bebauungsplans 7-66 als vorhabenbezogener Bebauungsplan 7-66VE (Bautzener Brache)…
Am kommenden Mittwoch sollen im AGH Hauptausschuss die Mittel für die Investitionsmanahme #Lassen-Park frei gegeben werden. Das ist schlecht, weil die Pläne getrieben sind von Mittelabflussdruck und der Arroganz der Verwaltung.
Der Lassen-Park war im Vorfeld der Wahlen 2011 Spielfeld eines “Schildbürgerstreichs” und “Bezirksposse,” das vehemente Bürgerproteste und eine Rüge vom Rechnungshof zur Folge hatten und das Ergebnis, dass der Park drei Jahre lang nicht genutzt werden konnte. Damals scheiterte der €600.000 Plan daran, dass für die angedachten Maßnahmen nicht Gelder zur Unterhaltung her halten können. Nun sollen die selben Pläne mit €1,4mio aus Investitionsmitteln getätigt werden. Auf einer wenig publizierten und entsprechend nicht repräsentativen Infoveranstaltung am 15.06.2016 wurde gesagt, dass anders dem Bürgerwunsch nach Erhalt des Baumbestandes nicht nach zu kommen sei. Zugleich wurde jedoch dargestellt, wie die Wegeführung erneut geändert werden soll und Rigolen zur Entwässerung installiert werden sollen – beides Maßnahme, die vor fünf Jahren schon massiv von Anwohnern und Experten gerügt wurden. Denn weder besteht Bedarf an einer weitern Wegeänderung, nachdem die damalige Kompromislösung schließlich umgesetzt wurde, noch ist es angebracht zu erwarten, dass die Rigolen ein eventuelles Entwässerungsproblem in dieser “eiszeitlichen Abflussrinne” lösen könnten.
Ein tatsächliche Problem, nämlich dass die Menschen bei Starkregen die angrenzende Bibliothek mit schmutzigen Schuhen betreten, wird mit den Plänen nicht angegangen. Noch wurde in den letzten fünf Jahren geprüft, inwiefern die Bibliothek von den Plänen mit-profitieren kann – trotz detailierter Anregungen aus der Anwohnerschaft. Diese empfehlen einen kostengünstigen Steg über die vermatschenden Teile, ggfl. mit terassenartigem Vorplatz zur Nutzung einer erweiterten Bibliothek.
Darüber hinaus weisen Bürger darauf hin, dass Investitionsmaßnahmen wie der Rückkauf der Bautzener Brache deutlich zweckmäßiger wären.
Als Betreiber von Bürgerbeteiligung, Partizipation und direkter Demokratie befürworte ich Bestrebungen, die vorliegenden Bauplanungsunterlagen mit der Anwohnerschaft zu erörtern bevor weitere finanzpolitische Fakten geschaffen werden, mit denen weitere Konfrontation mit den Nutzern und Anwohnern vorprogrammiert ist. Im Sinne eines “Bürgerhaushalts” – besser: Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsaufstellung – glaube ich, dass prinzipiell Einwohnerversammlungen zur Investitionsplanung abgehalten werden sollten.
na so was: nach dem STEP Wohnen und der Berlin Strategie 2030 kommt nun schon das 3. Planungsinstrument dieser Legislaturperiode. Die Anforderungen wollen anscheinend den Entscheidungsträgern einfach nicht gerecht werden! So bläht man den Anforderungskatalog bis zur völligen Disorientierung auf und erfindet neue sinnentleerte Schlagworte, damit sich auch bloß nicht ändert.
Denn die Anzahl an Wohnungen zu bauen, die dem Problem der Gentrifizierung und der unerschwinglichen Mieten tatsächlich entgegen treten würde, ist reine Utopie. Der Weg dahin aber aggreviert das Problem bis zur Unlösbarkeit.
Transformationsraum: Die akute Migrationswelle der letzten Monate hat (idealer Weise) den Raum geschaffen für Veränderung. Veränderung in der Erkenntnis von Dynamiken der Stadtentwicklung – im Gegensatz zu wirtschaftsoptimistischen Prognosen und Veränderungen in den Strukturen: Nach Jahren des Stillstands wurde schon im November 2014 das Baugesetzbuch aktualisiert, und zwar mit dem Zusatz des Satzes 13, des 6.Absatzes des ersten Paragraphen des Baugesetzbuchs, nämlich dass die Belange von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden sollen.
Im Juli letzten Jahres ist das BauGB wiederum aktualisiert worden, dieses Mal den §35 – Außenbereich betreffend, so dass Freiflächen für die temporäre Unterbringung von geflüchteten Menschen herangezogen werden können. – Ein Plädoyer für Freiflächen in einer dynamischen Stadt, für den Spielraum unvorhersehbarer Entwicklungen. Ein Plädoyer insbesondere für eine Neubewertung des ehemaligen Güterbahnhof Wilmerdorf und der Bautzener Brache!
Dass diese Vorlage http://mimaimix.de/icke/petition/ sowie das Prinzip: “Aufstockung in Milieuschutzgebieten für Geflüchtetenunterbringung” (mit Ausnahmegenehmigungen nach §51(4)BauOBln Drs 1399/XIX noch nicht aufgegriffen wurde, ist ein Symptom für die Ideenlosigkeit der Berliner Regierung.
Nutzen Sie den Güterbahnhof Wilmersdorf und die Bautzener Brache, sowie die Geflüchtetenunterbringungsproblematik als Transformationsraum für eine neue, bedarfsgerechte Planungskultur auf der Basis des bewährten Berliner Instruments der Bereichsentwicklungsplanung sowie einer zeitgenössischen Bürgerbeteiligung durch Einwohnerversammlungen nach §42BezVG – für ein Rückbesinnen auf eine gerechte Abwägung öffentlicher und privater Interessen.
Oltmann favorisiert Vorschlag VIII , ich NrIII (EJF Wohnungen für Flüchtlinge, Sozialamt / Bürgermeisteramt)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
…auch im Danke Frau Bürgermeisterin Schöttler und insbesondere das Gesundheitamt für ihre Ausführungen… Ich kann mich auch zumindeten Herrn Penks Beobachtungen vollumfänglich anschliessen…
nach meiner kleinen Intervention in der letzten BVV bekommen wir zwischenzeitlich ja immerhin die Updates zu den Tempodrom-tandorten.
Die Beratungen darüber hinken natürlich trotzdem hinterher, sind nach wie vor hinlänglich und verfehlen das Ziel. Insbeondere ist
die Fixierung von Containern für 2000 Geflüchteten auf dem Tempelhofer Feld
sowie
die Suche nach weiteren Standorten für jeweils 500 Flüchtlinge
inakzeptabel.
Zusätzlich zu der Geflüchtetenunterbringung auf dem Tempelhofer Feld sollen die 2000 Prätze in den Hangars vorgehalten werden für Unterbringungen nach dem ASOG.
Damit verfolgt – oder nimmt zumindet billigend in Kauf – der Bezirk und Berlin die Schaffung eines Flüchtlings- und Sozialghetto in Tempelhof.
Statt desse muss der Bezirk und Berlin die Geflüchtetenunterbringung wie im Aslyverfahrenbeschleunigungsgesetz von November 2014 ald Frage der Bauleitplanung begreifen und Standorte für eweils höchstens 200 Menschen zu identifizieren.
Insbesondere muss sowohl die Bautzener Brache als auch der Güterbahnhof Wilmerdorf endlich in Erwägung gezogen werden und das erwähnte Projekt des Masterplans Integration für Wohnungen für geflüchtete Menschen mit dem EF zur dezentralen Flüchtlingsunterbringung umsetzen.