Kiezpalaver

was soll ich da jetzt sagen

verdammt, hier soll der Link auf die social seite

2 Replies to “Kiezpalaver”

  1. Michael Ickes Author des Beitrags

    Hallo Rolf, zurück? Gute Zeit gehabt? Weiter unten der minimal invasiv geeditet Text an Giese. Ich kam nicht dazu, ihn gestern abend vorzustellen, weil (a) viele viele Mädels da waren, die alles andere machen wollten als zu arbeiten; (b) die Mappe immer noch nicht vorlag; (c) der Crelle-Fest Auftritt am 6.09. Priorität hatte. Lass uns am Dienstag durchsprechen, zur Vorlage am Donnerstag. LG, Mi Sehr geehrte Frau Vorsitzende Giese, in Ihrer Antwort auf unsere Eingabe vom 26.03.2015 schreiben Sie, das sich der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, dem Sie vorsitzen, „sich in seiner letzten Sitzung zum wiederholten Mal mit Ihrer (also unserer) Eingabe zur Behandlung des Einwohnerantrages zum Wannseebahngraben durch die BVV Tempelhof-Schöneberg befasst hat“. Aber was, fragen wir uns mit Verlaub, ist dabei herausgekommen? Als einziges der Hinweis auf ein Schreiben des Rechtsamtes dessen Einschätzung Sie und der Ausschuss sich anschließt. Eine Stellungnahme vom 23.02.2015, also zum Zeitpunkt Ihrer Antwort bereits fünf Monate alt, trotzdem haben Sie von April bis Juli gebraucht, um zu dieser Einsicht zu kommen. Ganz nebenbei: es wäre wohl ein „besonderer Service“ gewesen, wenn Sie sich auf dieses Schreiben beziehen, dieses auch anzulegen. Das nur nebenbei, denn wenn Sie sich (und der Ausschuss) wiederholt mit dem Thema beschäftigt haben, was darauf schließen lässt, dass vielleicht doch einige Fragen offen waren, warum haben Sie dann von der Möglichkeit „den Petenten und andere Personen anzuhören“ nicht Gebrauch gemacht? [§17 (3)a BezVerwG]. Wenn diese Möglichkeit besteht, hätten Sie z.B. auch, „als andere Personen“, den in dieser Sache sein Verbandsklagerecht ausübenden Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Berlin einladen können. Wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte, wurde seitens dieses Verbandes nur einen Tag nach der BVV-Sitzung auf der das umstrittene Verfahren bzgl. des Einwohnerantrags (Drs. 1319/XIX) angewendet wurde, ein Antrag gemäß § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Die darin aufgeführten Gründe, überzeugten offensichtlich das Gericht, so dass dem Antrag stattgegeben wurde. Im Gegensatz dazu stand der Antrag der Zählgemeinschaft aus SPD und Grünen der forderte „Planung zum Grünzug Wannseebahngraben zügig umsetzen“ (Drs. 1391/XIX) und der das Fällen der mehr als 90 Bäume zur Folge gehabt hätte. Da mit Schreiben vom 17.02.2015 das Bezirksamt von dem geplanten Schritt des BUND, nämlich den Antrag nach §123 VwGO zu stellen unterrichtet wurde, wäre es seitens der antragstellenden Zählgemeinschaft ein kluges, verantwortungsvolles Handeln gewesen, ihren Antrag von der Tagesordnung zu nehmen. Oder sollte etwa das Bezirksamt die Antragsteller bzw. die BVV von dem Antrag des BUNDs nicht unterrichtet haben? Die Unterrichtung des Bezirksamtes ist übrigens sowohl sowohl aus rechtlichen wie auch politischen Gründen notwendig; eine Unterbleibung könnte durch das Prozessrisiko einen erheblicher finanzieller Schaden für den Bezirk nach sich ziehen. Gesetzmäßig wäre es an Ihnen gewesen, eine Prüfung dieser Zusammenhänge zu verlangen. So z.B. ob die in § 36(2)g BezVerwG formulierte „Aufgaben des Bezirksamts die Beanstandung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung (§ 18)“, tatsächlich erfüllt wurde, und wenn nicht, warum nicht. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, das Beanstandungsrecht des Bezirksamt geht auf den § 18 BezVerwG zurück. Dieser Paragraf bezieht sich auf Verstöße der BVV gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften. Der BVV-Antrag (Drs. 1391/XIX) verstößt offensichtlich gegen Rechtsvorschriften, denn wenn dem nicht so wäre, hätte das Verwaltungsgericht den Antrag des BUND auf einstweilige Verfügung nicht annehmen können. Umso erstaunlicher, ja, erschreckender ist es, dass selbst aus zeitlicher Distanz der genau für solche Fragen eingerichtete und zuständige Ausschuss, dem Sie vorstehen, nichts anderes zu bieten hat, als das offensichtlich unreflektierte Nachbeten eines Verwaltungsschreibens. Als Staats- und Wahlbürger dürfen, nein müssen, wir erwarten, dass Zusammenhänge dieser Art im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden erörtert werden und dass diese Erörterung und die daraus folgen Maßnahmen den Petenten dargestellt werden. Sie und der Ausschuss setzen sich mit Ihrem Verhalten dem Verdacht aus, dass Sie eher als eine objektive Prüfung von Sachverhalten und –zusammenhängen die Scheinlegitimation von Verwaltungshandeln und juristisch wie politisch fragwürdig zustande gekommener BVV-Beschlüsse als Ihre Aufgabe verstehen. MfG Am 17.08.2015 um 20:52 schrieb MIckes:

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