mein Beitrag für heute abend
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eingereicht unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtforum/de/debatte/gaestebuch
na so was: nach dem STEP Wohnen und der Berlin Strategie 2030 kommt nun schon das 3. Planungsinstrument dieser Legislaturperiode. Die Anforderungen wollen anscheinend den Entscheidungsträgern einfach nicht gerecht werden! So bläht man den Anforderungskatalog bis zur völligen Disorientierung auf und erfindet neue sinnentleerte Schlagworte, damit sich auch bloß nicht ändert.
Denn die Anzahl an Wohnungen zu bauen, die dem Problem der Gentrifizierung und der unerschwinglichen Mieten tatsächlich entgegen treten würde, ist reine Utopie. Der Weg dahin aber aggreviert das Problem bis zur Unlösbarkeit.
Transformationsraum: Die akute Migrationswelle der letzten Monate hat (idealer Weise) den Raum geschaffen für Veränderung. Veränderung in der Erkenntnis von Dynamiken der Stadtentwicklung – im Gegensatz zu wirtschaftsoptimistischen Prognosen und Veränderungen in den Strukturen: Nach Jahren des Stillstands wurde schon im November 2014 das Baugesetzbuch aktualisiert, und zwar mit dem Zusatz des Satzes 13, des 6.Absatzes des ersten Paragraphen des Baugesetzbuchs, nämlich dass die Belange von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden sollen.
Im Juli letzten Jahres ist das BauGB wiederum aktualisiert worden, dieses Mal den §35 – Außenbereich betreffend, so dass Freiflächen für die temporäre Unterbringung von geflüchteten Menschen herangezogen werden können. – Ein Plädoyer für Freiflächen in einer dynamischen Stadt, für den Spielraum unvorhersehbarer Entwicklungen. Ein Plädoyer insbesondere für eine Neubewertung des ehemaligen Güterbahnhof Wilmerdorf und der Bautzener Brache!
Dass diese Vorlage http://mimaimix.de/icke/petition/ sowie das Prinzip: “Aufstockung in Milieuschutzgebieten für Geflüchtetenunterbringung” (mit Ausnahmegenehmigungen nach §51(4)BauOBln Drs 1399/XIX noch nicht aufgegriffen wurde, ist ein Symptom für die Ideenlosigkeit der Berliner Regierung.
Nutzen Sie den Güterbahnhof Wilmersdorf und die Bautzener Brache, sowie die Geflüchtetenunterbringungsproblematik als Transformationsraum für eine neue, bedarfsgerechte Planungskultur auf der Basis des bewährten Berliner Instruments der Bereichsentwicklungsplanung sowie einer zeitgenössischen Bürgerbeteiligung durch Einwohnerversammlungen nach §42BezVG – für ein Rückbesinnen auf eine gerechte Abwägung öffentlicher und privater Interessen.