Von der Unrichtigkeit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rundfunkbeiträgen

die öffentlich-rechtlichen haben einen Staatsauftrag; einen Auftrag der Gemeinschaft, diese mit Information zu versorgen, Kommunikation zu fördern und so als Teil der „vierte Gewalt“ daran mitzuwirken, dass „alle Gewalt vom Volk ausgeht.“

Wie ist das zu gewährleisten, zu befördern… zu finanzieren?

Im Nachgang zu der Bekräftigung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgerichts, kommen nun Forderungen, dass sich das Öffentlich-Rechtliche doch auf sein Kerngeschäft zurückziehen möge. – Und den Privaten die lukrativen Geschäftsfelder überlassen? ist die nächstliegende Erwiderung darauf. Zumindest als Provokation ist die Forderung jedoch nicht ganz unrichtig.

Die pauschale Forderung nach „weniger Staat“ ist insoweit gerechtfertigt, als dass der Staat in der Tradition des Feudalismus ein Instrument der Vermögenden ist, auf Kosten der Beschäftigten. Die „Privaten“ mögen diese Mechanismen aufbrechen. Leider sind wir eben in der Entwicklung stehen geblieben, wonach das „Private“ dominiert ist von Kapitalinteressen…

Was es braucht ist eine normative Ausrichtung der Öffentlich-Rechtlichen auf das bzw. ein abstraktes, oder demokratisch-legitimiertes, sprich öffentlich-finanziertes, Gemeinwohl bei gleichzeitiger Stärkung im Interesse dieses Gemeinwohl gegenüber privaten Interessen. Diesem Ideal wird durch die Erhebung eines persönlichen Rundfunkbeitrags nicht Rechnung getragen.

Statt dessen müsste den „privaten“ auferlegt werden, die Öffentlich-Rechtlichen zu finanzieren. Oder einfacher: Dafür, dass Privatinteressen sich an dem Gemeingut der Information und Kommunikation bereichern, wird ihnen der Gewinn abgeschöpft, der in die Qualität der Öffentlich-Rechtlichen gesteckt wird.

Für die Umsetzung eines solchen Prinzips haben die Privaten jedoch das demokratische System schon zu weit korrumpiert, und sind augenscheinlich viel zu stark.