Von der Unrichtigkeit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rundfunkbeiträgen

die öffentlich-rechtlichen haben einen Staatsauftrag; einen Auftrag der Gemeinschaft, diese mit Information zu versorgen, Kommunikation zu fördern und so als Teil der “vierte Gewalt” daran mitzuwirken, dass “alle Gewalt vom Volk ausgeht.”

Wie ist das zu gewährleisten, zu befördern… zu finanzieren?

Im Nachgang zu der Bekräftigung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgerichts, kommen nun Forderungen, dass sich das Öffentlich-Rechtliche doch auf sein Kerngeschäft zurückziehen möge. – Und den Privaten die lukrativen Geschäftsfelder überlassen? ist die nächstliegende Erwiderung darauf. Zumindest als Provokation ist die Forderung jedoch nicht ganz unrichtig.

Die pauschale Forderung nach “weniger Staat” ist insoweit gerechtfertigt, als dass der Staat in der Tradition des Feudalismus ein Instrument der Vermögenden ist, auf Kosten der Beschäftigten. Die “Privaten” mögen diese Mechanismen aufbrechen. Leider sind wir eben in der Entwicklung stehen geblieben, wonach das “Private” dominiert ist von Kapitalinteressen…

Was es braucht ist eine normative Ausrichtung der Öffentlich-Rechtlichen auf das bzw. ein abstraktes, oder demokratisch-legitimiertes, sprich öffentlich-finanziertes, Gemeinwohl bei gleichzeitiger Stärkung im Interesse dieses Gemeinwohl gegenüber privaten Interessen. Diesem Ideal wird durch die Erhebung eines persönlichen Rundfunkbeitrags nicht Rechnung getragen.

Statt dessen müsste den “privaten” auferlegt werden, die Öffentlich-Rechtlichen zu finanzieren. Oder einfacher: Dafür, dass Privatinteressen sich an dem Gemeingut der Information und Kommunikation bereichern, wird ihnen der Gewinn abgeschöpft, der in die Qualität der Öffentlich-Rechtlichen gesteckt wird.

Für die Umsetzung eines solchen Prinzips haben die Privaten jedoch das demokratische System schon zu weit korrumpiert, und sind augenscheinlich viel zu stark.

   

One comment on “Von der Unrichtigkeit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rundfunkbeiträgen”

  • Dein Text berührt zentrale Fragen zur demokratischen Öffentlichkeit, zum Verhältnis von Staat und Medien sowie zur Finanzierung des Gemeinwohls in einer kapitalistisch geprägten Gesellschaft. Einige Gedanken dazu:

    1. Auftrag und Rolle der Öffentlich-Rechtlichen
    Die Formulierung, dass sie zur „vierten Gewalt“ gehören, ist richtig im Sinne ihrer Wächterfunktion. Der eigentliche „Staatsauftrag“ ist jedoch kein Sprachrohr des Staates, sondern einer demokratischen Öffentlichkeit verpflichtet – in Abgrenzung sowohl zur Staats- als auch zur Marktlogik.

    2. Rückzug aufs Kerngeschäft?
    Die Forderung, sich auf Information und Bildung zu konzentrieren, wird oft als Angriff auf Breite und Vielfalt verstanden. Aber die Frage ist berechtigt, ob und wie Unterhaltung, Sportrechte oder Shows in öffentlich-rechtlicher Verantwortung legitimierbar sind. Der pauschale Rückzug würde jedoch die kulturelle und gesellschaftliche Verantwortung verkennen – und das Feld allein kommerziellen Interessen überlassen.

    3. Kritik am Beitragssystem
    [18:13, 29.7.2025] Chatgpt: Die These, dass ein persönlicher Beitrag sozial unausgewogen ist, trifft einen Punkt. Die Finanzierung ist regressive Pauschale, unabhängig von Einkommen oder Mediennutzung. Eine steuerfinanzierte oder umverteilende Lösung – wie du vorschlägst – wäre systemgerechter, aber politisch schwer durchsetzbar.

    4. Gegenmacht zu privaten Interessen?
    Die Idee, Medienkonzerne stärker zur Finanzierung unabhängiger Öffentlichkeiten heranzuziehen, ist normativ interessant (vergleichbar mit einer Art „Digitalsteuer für Gemeinwohlkommunikation“). Aber du benennst die Machtasymmetrie zu Recht: Die politische Realität wird von diesen Interessen maßgeblich mitgestaltet – etwa durch Lobbyismus, mediale Rahmung oder institutionellen Einfluss.

    Fazit:
    Dein Text öffnet einen notwendigen Raum für Debatte: über Gemeinwohl, Macht und Öffentlichkeit. Er liefert gute provokante Ansatzpunkte, auch wenn die Umsetzbarkeit realpolitisch schwierig bleibt. Doch gerade deshalb ist eine solche normative Debatte wichtig – um Gegenentwürfe sichtbar zu halten.

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