die Verteidigung der Roten Insel

aus dem Protokoll der morgigen (10.5.2017) Sitzung des Stattausschusses, Rathaus Schöneberg, 17Uhr

aus dem Protokoll der morgigen (10.5.2017) Sitzung des Stattausschusses, Rathaus Schöneberg, 17Uhr

Nein, liebe Frau Kühn-Dobos,

das Bezirksamt wirkt nicht auf einen Eigentümerwechsel der G87 hin. Das wäre entgegen des Grundgesetz Art. 14 (1) GG. Wohl aber ruft das Bezirksamt die Eigentümerin in die Pflicht nach (2) und prüft momentan, ob und wie das „Wohle der Allgemeinheit“ vertraglich festgehalten und entsprechend im Grundbuch verankert werden kann. Wir dürfen Ihnen zu dieser berlinweiten Diskussion insbesondere den Bericht der Fachtagung vom Dezember letzten Jahres zum Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten an`s Herz legen. (http://mimaimix.de/…/dokumentation_fachtagung_vorkaufsrecht_digital.pdf)
Das „Wohle der Allgemeinheit“ wird in dem vorliegenden Fall vom Bezirksamt verstanden als

  1. dass sich ein wirtschaftlicher Betrieb der G87 auch nach den notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen weiterhin dämpfend auf den Mietspiegel der Umgebung auswirkt;
  2. dass der pluralistische soziale Mikrokosmos der G87 weiterhin und gemäß der aktuellen und zeitgenössischen Herausforderungen ein strahlendes Beispiel für eine gelungene Integration darstellt.

Unter Berücksichtigung

  1. des angespannten Wohnungsmarkts, insbesondere für Geflüchtete und Migranten,
  2. der, insbesondere jüngsten, Geschichte des Gebäudes, dessen Sozialgefüge durch die Roma zwar in große Mitleidenschaft gezogen wurde, dessen materielle Schaden jedoch erst nach deren Auszug durch Dritte verursacht wurde,
  3. der Kosten für die öffentliche Hand der Entflechtung der unhaltbaren Zustände in der G87 im ersten Halbjahr 2015 mit der Überbelegung durch Roma, die Kosten, die deren Unterbringung in einem privaten Hostel an der Ecke Belziger / Hauptstraße, mit einschließen,
  4. der Druck auf den Wohnraum in der G87 durch diese Menschen, den Sie richtiger Weise beschreiben, aber auch durch andere, so wie ein Spinner, der im Februar dieses Jahres anscheinend das Gebäude für besetzt erklärt hat,

verfolgt das Bezirksamt

  1. die Facilitation einer Nutzerkooperative, die in weitgehender Eigenregie den Wohn- und Nutzraum zweckmäßig wieder instandsetzt, sozial und integrativ wirksam wird, und sich aktiv, klar und deutlich von jeder Form des Rassismus, Xenophobia und Antiziganismus distanziert;
  2. die Belegung des Ladens im Vorderhaus, möglicher Weise entsprechend des neuen Mieterschutzgesetzes, welches eine Mietervertretung vorsieht, um einen ordnungsmäßige Belegung der Gebäudeflächen zu Gewähr leisten,
  3. Fördergelder zu akquirieren, um die Integrationsleistung der Bewohnerschaft zu würdigen, und einen wirtschaftlichen Betrieb des Gebäudes zu ermöglichen,
  4. In Kooperation mit einem anerkannten Träger ein Pilotprojekt vor Ort zu etablieren, wobei jungen Erwachsenen eine duale Handwerker- bzw. Restauratorenausbildung ermöglicht wird, die ihnen eine Qualifikation und Perspektive in Deutschland oder ihrem Heimatland gewährt und internationale Standards setzt.
  5. Sollte sich die Eigentümerin nicht auf eine Wirtschaftlichkeit des Gebäudes nach diesem Model, eines Verkehrswert von €1,7mio und einer Rendite von 5% einlassen, so bleibt nach wie vor das Vorkaufsrecht der Mieter für sieben Jahre.

    In all diesen Bestrebungen ist das Bezirksamt auf die Mitarbeit der Anwohnerschaft angewiesen und baut insbesondere auf Ihre, liebe Frau Kühn-Dobos, aktive Mitarbeit.

    Ihr freundliches Stattplan- und -entwicklungsamt.

       

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