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Umsetzung des Masterplans Integration im Bezirk

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Sie betrachten derzeit eine Revision Titel "Umsetzung des Masterplans Integration im Bezirk", auf 11. Juli 2016 um 02:30 Uhr von Michael Ickes gespeichert
Titel
Umsetzung des Masterplans Integration im Bezirk
Inhalt
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode

Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.07.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Große Anfrage
BV Ickes
Drucks. Nr:

xxx/XIX

Umsetzung des Masterplans Integration im Bezirk

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie kann es sein, dass €479,000 -die größte aller bezirklichen Zuweiungen - für die "Integration" von Geflüchteten ohne Beteiligung der BVV im Hinterzimmer des Rats der Bürgermeister entschieden werden soll?

Worin liegt der "Pilot"charakter in der Aussicht, dass die Umsetzung der explizit aus dem Bezirk heraus betriebenen "Kooperation"bibliothek sich deshalb verzögert oder gar zu scheitern droht, dass sie einen eigenen Eingang bekommen soll, wo es doch gerade der gemeinsame Eingangsbereich ist, wo Begegnung statt finden kann.

Welche Parteien werden die Eier_stöcke haben, um die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, um
* 40 leerstehende Wohnungen in der G87;
* die Odenwaldtrasse 1;
* Ausnahmegenehmigungen für Aufstockung zur Flüchtlingsunterbringung
zu betreiben?

Inweifern ist die Bezirksverwaltung, nach dem Vorwurf des Verwaltungsversagen angesichts der akuten Migrationswelle des letzten Jahre, flexibel und resillient...

Inwiefern kann das BA in diesem Zusammenhang die Initiative privater "Hostel-"Betreiber auch Gutes abgewinnen, die in der "akuten Migrationswelle" - bei allen Nachrichten von Abzocke und Geldmacherei einzelner - in ihrer Gesamtheit einen Großteil der Geflüchteten aufgenommen und eine Unterkunft ermöglicht haben?

Inwiefern kann es ein zukunftsweisendes Modell sein, wonach der Bezirk die "Bürgschaft" für "ehrenamtliche" Menschen im Bezirk übernimmt, die Geflüchtete Menschen einladen und aufnehmen?

Warum wird bei dem Beschluss vom AGH vom 22.06.2016 zur Entwicklung de Tempelhofer Flughafengebäudes in keiner Weise die Vorstellungen zur Installation von MUFs erwähnt?

Warum fand der §1(6.13) keine Berücksichtigung bei der jahrelangen Aufstellung der B-Pläne, insbesondere...

Welcher real-existierenden Beschränktheit bedarf es von Politik und Verwaltung nicht zu erkennen, dass die Freiflächen im Aussenbereich prädestiniert dafür sind, den situativen Druck der Unterbringung von Geflüchteten durch MUF abzufangen und auch in Zukunft ideale Vorhalteflächen darstellen um den dynamischen Herausforderungen zu begegnen zu können?

Muss man nicht zu dem Schluss kommen, dass Stadt und Land die am wenigsten vorbereitete landeseigene Wohnbaugesellschaft ist. Und warum betreibt sie nicht diese Flexibilität auf dem Güterbahnhof Wilmersdorf?

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Textauszug
Fußnoten





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11. Juli 2016 um 00:30 Uhr Michael Ickes