Campact hat die Tobin-(auch Finanztransaktionsteuer) wieder einmal auf die Agenda gebracht. Die Staatengemeinschaft soll in die zügellosen Entwicklung der Finanzmärkte mäßigend eingreifen und eine Finanzbasis schaffen, um deren Nachteile und Gefahren zu mitigieren. Was seit 1972 für die Finanzmärkte vorgesehen ist, muss 2016 für den Datenmarkt angedacht werden.

Daten sind eine neue Kommodität, mit der Google, Facebook & Co. privat eine Menge Geld erwirtschaften. Dabei sind Daten persönlich; ihr Mehrwert sollte dem Individuum zu Gute kommen. Das tun sie auch in einem gewissen Sinne, nämlich ansonsten würden Individuen nicht ihre persönlichen Daten frei geben. Es ist debattierbar, inwiefern Menschen dazu gehalten oder geködert werden, ihre Daten preis zu geben, aber letztlich tun sie es freiwillig oder im Gegenzug für etwas. Der Staat als mandatierte Exekutive der Gesellschaft hat das Recht (oder die Pflicht?), einen Mehrwert abzuschöpfen.

Noch dazu, wenn
(a) eine Förderung der Entwicklung im Sinne von globaler Kommunikation, Technik und Bildung
und (b) die gesellschaftliche Mitigation von Schwächen und Gefahren, wie (Kinder-)Pornographie und XenoPHOBIAe
Geld (Kapital) kosten.

Der Staat hat verschiedentlich in die Datenwirtschaft eingegriffen, am relevantesten hier möge die Verteigerung seinerzeit neuer Mobilfunkfrequenzen her halten: Sie hat die Telekom auf ihrem Privatisierungsweg unterstützt und ein Kartell befördert. Für die öffentliche Hand war sie letztlich ein 0-Summen-Spiel.

An anderer Stelle hatte ich vorgeschlagen, kommunale (bezirkliche) Internetprovider zu etablieren, die öffentliche, uneingeschränkte Zugänge für jeden Menschen (Bürger) bereit stellen. Die damit erhobenen Steuereinnahmen mögen der (Flucht in der) kommunalen Entwicklungszusammenarbeit zu Gute kommen. Außerdem dürfte damit das Gefühl der Unsicherheit angegangen werden, hin zu der Verwirklichung des pursuit of happyness, die Sicherheit von persönlichen Daten, sowie ggfl. die Strafverfolgung.

Was wird besteuert? – Wir wollen nicht den Datenverkehr unterbinden, sondern das Erheben von Daten von Anfang an. Für jede Abfrage von Daten – erfasst in der IP-Adresse – wird somit eine Steuer von dem Abfragenden fällig. Es ist absehbar, dass der Anbieter diese Kosten auf den Verbraucher (Konsumenten) umschlägt bzw. selbst in Konkurrenz mit der Kommune tritt. Die Entwicklung der Basis ist willkommen, Spitzentechnologie ist hingegen dem Staat (der Staatengemeinschaft) vorbehalten.

Fazit: Category-view: Latest, links & page

omohm

victori

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Kommentare

2 Antworten zu „Die Datenerhebsteuer“

  1. This is a most useful contrintbution to the debate

  2. […] Die Dreifaltigkeit des Normativismus entspricht den Fakultäten der Persönlichkeit, des Privaten und der Öffentlichkeit. Vom Mittelteil haben wir des Guten zu viel. Wissenschaft, der Sozialsektor, die Betriebswirtschaft… alle zielen sie auf das Private. Persönliche Daten werden an der Öffentlichkeit vorbei kommodifiziert. […]