Schuschidaridäd

Oh, da: https://www.hanisauland.de/lexikon/s/subsidiaritaet.html ist doch was nettes:


Worterklärung
Das aus dem Lateinischen kommende Wort „Subsidiarität“ bedeutet sinngemäß „zurücktreten“ oder „nachrangig sein“. Der Staat– und das ist das Prinzip der Subsidiarität – tritt dann zurück von einer Aufgabe, wenn diese Aufgabe auch von einer „untergeordneten“ Organisation erfüllt werden kann.

Beispiel Sozialhilfe

Um es verständlicher zu machen, ein Beispiel: In Deutschland bekommen viele Menschen Sozialhilfe. Wer aber zahlt diese Sozialhilfe aus? Ein Ministerium, also eine hohe Bundesbehörde, könnte das möglicherweise machen, tut es aber nicht. Das Ministerium sagt vielmehr, dies ist die Aufgabe der Gemeinde oder der Stadt, in der die Menschen wohnen. Das Sozialamt der Stadt kann diese Aufgabe viel besser wahrnehmen als das Ministerium, es ist „näher“ an den Menschen, kann diese Aufgabe besser erfüllen.
Aber auch das Sozialamt selbst muß nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln. Es wird deshalb schauen, ob nicht vielleicht die Familie, Verwandte ersten Grades, zunächst einmal helfen müssen. Mit dem Prinzip der Subsidiarität soll die Eigenleistung der einzelnen Bürger und Bürgerinnen wie auch der Gemeinschaften, in denen die Bürger leben (Familie, Gemeinde), gefördert werden. Besonders in der Sozialpolitik, aber auch in der Bildungspolitik spielt Subsidiarität eine wichtige Rolle. Denn sonst müsste der Staat jede Kleinigkeit von oben mit großem Aufwand bestimmen, regeln und verwalten.

Grundsatz in der EU

Erwähnt sei noch, dass auch im Vertrag der Europäischen Union das Subsidiaritätsprinzip festgeschrieben ist.
Das heißt, die EU-Mitgliedstaaten sollen die Dinge regeln, die sie selber erledigen können, und nicht alles soll von der Brüsseler EU-Zentrale aus bestimmt werden.
Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid