Schutz vor sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche
Ende Januar 2024 wurde die ForuM-Studie zum sexuellen Missbrauch in der Evangelischen Kirche (EKD) der Öffentlichkeit vorgestellt. Betroffene weisen darauf hin, dass die Fallzahlen „nicht allzu weit weg sind von der katholischen Kirche“. Die Studie zeige nur die Spitze des Eisbergs. Der Vertrauensverlust in der Gesellschaft ist riesig. Die kirchlichen Aufklärungsbemühungen werden in Zweifel gezogen. Wir Kirchenmitglieder, die den Namen von Jesus Christus tragen, stehen in der Verantwortung, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht.
Nun hat sich endlich auch die EKD auf den Weg gemacht, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen. Sie selbst hatte die ForuM-Studie 2021 in Auftrag gegeben.
Auf allen Ebenen (Evangelische Kirche in Deutschland – 20 Landeskirchen – Diakonie Deutschland – Kirchenkreise – Kirchengemeinden) wird dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei geht es erstens um die Aufarbeitung vergangener Fälle und die Entschädigung Betroffener. Dazu werden landesweit Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAK) eingerichtet, die 2025 ihre Arbeit aufnehmen sollen. Zweitens haben alle Beteiligten die Aufgabe, Schutzkonzepte zu erarbeiten, die im Wesentlichen darin bestehen, dass die beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitenden Schulungen zum Thema sexualisierte Gewalt erhalten, erweiterte Führungszeugnisse vorlegen und einen Verhaltenskodex unterschreiben. Dies gebietet die Solidarität miteinander und mit den Opfern. Drittens werden Fälle von sexueller Belästigung oder Gewalt konsequent gemeldet.
Auch in unserer Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde haben wir seit Februar begonnen, die Form unseres zukünftigen Schutzkonzeptes zu diskutieren. Eine Arbeitsgruppe hat eine Risikoanalyse vorgenommen und bereitet die Schritte vor, die die Gemeinde gehen möchte, um das vertrauensvolle Miteinander in der Gemeindearbeit zu bewahren bzw. wieder herzustellen. Am 09.06. gab es eine erste Infoveranstaltung. Auch hat der Gemeindekirchenrat im Juni unseren Superintendenten Raddatz und die kreiskirchliche Ansprechperson Biskup zur Sitzung eingeladen und den Stand der Diskussion besprochen.
Sie werden demnächst über Abkündigungen, Plakate und Website davon hören und sehen und sind herzlich eingeladen, auf Infoveranstaltungen an der Entwicklung des Verhaltenskodex mitzuwirken sowie an Schulungen teilzunehmen.
Schutz vor sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche
Ende Januar 2024 wurde die ForuM-Studie zum sexuellen Missbrauch in der Evangelischen Kirche (EKD) der Öffentlichkeit vorgestellt. Betroffene weisen darauf hin, dass die Fallzahlen „nicht allzu weit weg sind von der katholischen Kirche“. Der Vertrauensverlust in der Gesellschaft ist riesig. Die kirchlichen Aufklärungsbemühun-gen werden in Zweifel gezogen. Wir Kirchenmitglieder, die den Namen von Jesus Christus tragen, stehen in der Verantwortung, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht.
Nun hat sich endlich auch die EKD auf den Weg gemacht, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen. Sie selbst hatte die ForuM-Studie 2021 in Auftrag gegeben. Auf allen Ebenen (EKD– 20 Landeskirchen – Diakonie – Kirchenkreise – Kirchengemeinden) wird dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei geht es erstens um die Aufarbeitung vergangener Fälle und die Entschädigung Betroffener. Dazu werden landesweit Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAK) eingerichtet, die 2025 ihre Arbeit aufnehmen sollen. Zweitens haben alle Beteiligten die Aufgabe, Schutzkonzepte zu erarbeiten, die im Wesentlichen darin bestehen, dass die beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden Schulungen zum Thema erhalten, Führungszeugnisse vorlegen und einen Verhaltenskodex unterschreiben. Dies gebietet die Solidarität miteinander und mit den Opfern. Drittens werden Fälle von sexueller Belästigung oder Gewalt konsequent gemeldet.
Auch in unserer Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde haben wir seit Februar begonnen, die Form unseres zukünftigen Schutzkonzeptes zu diskutieren. Eine Arbeitsgruppe hat eine Risikoanalyse vorgenommen und bereitet die Schritte vor, die die Gemeinde gehen möchte, um das vertrauensvolle Miteinander in der Gemeindearbeit mit Sensibilität und Achtsamkeit zu verbinden. Am 09.06. gab es eine erste Infoveranstaltung. Auch hat der Gemeindekirchenrat im Juni unseren Superintendenten Raddatz und die kreiskirchliche Ansprechperson Biskup zur Sitzung eingeladen und den Stand der Diskussion besprochen.
Sie werden demnächst über Abkündigungen, Plakate und Website davon hören und sehen und sind herzlich eingeladen, auf Infoveranstaltungen an der Entwicklung des Verhaltenskodex mitzuwirken sowie an Schulungen teilzunehmen.
Ina-Marie G.
Lieber Michael,
das Thema und die Situation sind deutlich dargestellt…
Danke für deinen Einsatz
Lg
Maria
Fragen zur Risikoanalyse:
* wie wird bei der Besetzung der neuen Pfarrstelle sicher gestellt, dass sie nicht mit einer/m belasteter Pfarrer/in besetzt wird?
-> Gemeinde muss vollen Einblick in die (erweiterte) Personalakte (eines jeden vom Kirchenkreis, der EKBO und EKD Mitarbeitenden) bekommen, um das Vertrauen wiederherzustellen;
* inwieweit wird bei der / den Stellenbesetzungen auf die Bedeutung von Sexualisierter Gewalt hingewiesen / geachtet / abgefragt / eingefordert?
-> das gilt auch für die Kitas; Stellenausschreibungen auf Ebay-Kleinanzeigen schaffen kein Vertrauen;
* inwieweit werden die Multiplikatoren-Funktion eines jeden sensibilisierten Mitarbeitenden und Glied geachtet? Inwieweit spielt die Kita dabei ihre Vorreiterrolle aus?
* inwieweit sind die etablierten Strukturen des Kirchenkreis (und aufwärts) belastbar? – z.B. Wenn wir jetzt alle Toiletten und kritische Orte vollkleben mit den Aufklebern zur sexualisierten Gewalt, wieviel Telefonnummern muss ein Betroffenes wählen, um Hilfe zu bekommen? -> *eine* zentrale Nummer, 24h, ko-gesponsort vom evangelischen Kirchenkreis;
* inwieweit wird den speziellen Bedarfen von sexuellen Randgruppen (LGBTIQ+) in den (Vorstellungen des) Schutzkonzeptes Rechnung getragen?
* inwieweit decken sich die evangelischen pädagogischen Konzepte mit der zeitgenössischen Theorie und Praxis der Sexualaufklärung?
* inwieweit werden Kriegserfahrung (Militarisierung) und Fluchtgeschichte (Lagerleben), sowie kulturspezifische Praktiken in die Agenda zur Prävention von sexualisierter Gewalt aufgenommen?
* wie weit schränken die Auflagen zur Präventation von sexualisierter Gewalt, insbesondere mit der Erweiterung der Achtsamkeit um Grenzüberschreitungen, die christliche, kirchliche und Gemeindearbeit ein? Inwieweit binden sie Ressourcen, geben ein falsches Signal der Sicherheit und lenken von der eigentlichen Problematik ab?
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