zur BVV

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
Damen und Herren,

der Preis für die Pflege des öffentlichen Raums geht diesen Monat an die Partei für ihr Plakat:

in Deutschland

https://die-partei.net/bremerhaven/files/2016/02/Die-PARTEI-Bremerhaven-Storch-und-St%C3%B6rchin-Druckversion.jpg

der Preis der formvollendetsten Einwohneranfrage an Frau Marlis Funk, obwohl sie das Fragezeichen vergas:

wie ist es möglich, dass die Beseitigung von 2 Gebäuden laut Schreiben vom 25.2.2016 auf der Bautzener Brache angezeigt wurde und nach §62 A bs.3 BauOBln verfahrensfrei sei, tatsächlich aber eine Beräumung von sämtlichen Gebäuden, historischen Stützmauern, Bodenveriegelungen auf einer fast 2ha großeen Fläche erfolgte, das Abrissmaterial nicht abgefahren wurde, stattdesen der mit großer Wahrscheinlichkeit kontaminierte Bauchutt direkt auf der Fläche, – unter größter Staub- und Lärmbildung – recyclet, geschreddert und zerkleinert wird – direkt neben einem Kinderspielplatz und einer Wohnbebauung.“

Ich frage dazu das Bezirksamt:

1. wie kann es sein, dass die Auflage des Denkmalschutzes gemäß wiederholter Stellungnahme von SenStadtUm, zuletzt vom 3.3.2016, wonach der Abstand zu den denkmalgechützten Gebäuden des „Umsteigers“ sowie des S-Bahnhofes, „deutlich vergrößert“ werden müssten, in der Abstimmung des „städtebaulichen“ Konzeptes keine Berücksichtigung finden?
2. wie kann es sein, dass die Stützmauer, die zum denkmalgeschützten „Ensemble“ der Yorckbrücken zählt, und deren Freimachung von Vegetation zur Wirkungsentfaltung explizit naturfeindliche Eingriffe begründet hat, nun selbst bauvorbereitenden Maßnahmen zum Opfer fällt bzw. von dem Bauvorhaben in eklatanter Weise bedroht ist?

Außerdem mein Antrag:
[gview file=“ inklusive des Antrags auf Sondermittel:

1600€ zur Vorbereitung der Iniatoren der Einwohnerversammlung
zu welchem Frau Schöttler im Vorfeld meinte:

der Antrag auf Sondermittel für die Einwohnerversammlung Bautzener Brache ist aus haushaltsrechtlicher Sicht abzulehnen, da bei Kapitel 3100 bereits Gelder für diesen Zweck vorgesehen sind (Doppelfinanzierung).

Dazu habe ich zu sagen:

  • Es stellt keine Doppelfinanzierung sondern eine Ergänzung zu den Mitteln aus Kapitel 3100 dar.
  • Selbst wenn es eine Doppelfinanzierung darstellen würde, so könnten die Sondermittel trotzdem bewilligt werden, da es sich um eine Entscheidungshoheit der BVV handelt und nicht des Bezirksamts.
  • wohingegen sich die spekulative immobilienwirtschaft PR…
  • Nachhaltigkeit

Die Einwohnerversammlung nach §42BezVG….

Und dann noch:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. In wieweit sieht sich das Bezirksamt in der Pflicht, seine Kompetenzen und Hoheitsrechte des Bezirks zu verteidigen und das Ansinnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), das B-Plan Verfahren und die Festsetzung von 7-66VE (Bautzener Brahe) an sich zu ziehen, zurückzuweisen, vor dem Hintergrund, dass die mit Schreiben vom 15.Januar 2016 aufgeführten Gründe, nach $7 AGBauGB kein „dringendes Gesamtinteresse“ Berlins begründen?
  2. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass, wenn die „Gesamtinteressen Berlins“ durch die angrenzende Yorckstrasse und Deutsche Bahn berührt seien, wie mit Schreiben von SenStadtUm vom 22.Oktober 2013 mitgeteilt, nicht viel eher die übergeordnete Radverbindung über die Bautzener Brache, Brücke 5 und den Biomarkt im „Gesamtinteresse Berlins“ liegen?
  3. Welches sind die Kosten zur denkmalschutzgerechten Herstellung der Fuß- und Radverbindung über die Brücke 5 und den Biomarkt, die über die vom Bauherrn versprochenen €200.000 hinausgehen, und warum werden diese Kosten weder im Vorraus ermittelt noch der Bauherr darauf festgelegt, wie von SenStadtUm angeregt?