Rekommunalisierung der Politik

Idee – ich hasse dieses Wort. Wann immer meine kreativen Fähigkeiten dorthingehend kategorisiert werden, sind es keine blosen Ideen – plötzliche Einfälle – sondern durchaus konkrete Vorstellungen, die sich aus meinem Habitus, inklusive eines großen Erfahrungsschatzes und langjähriger systemischer Auseinandersetzung mit der Materie.

Es geht darum, Kompetenzen zu dezentralisieren, auf eine niedereren Verwaltungsebene anzusiedeln, um „local ownership“ zu gewährleisten.

Dazu sollen Kompetenzen

  1. von der Senats(- /Haupt-)verwaltung an das Bezirksamt,
  2. vom Bezirksamt an die BVV, und
  3. von der BVV an die Einwohnerschaft

abgetreten werden.

Ein erstes Brainstorm identifizierte folgende Möglichkeiten:

ad 1.
(a) Denkmalschutz: Die Feststellung der Denkmalschutzwürdigkeit sowie der Denkmalschutzplan wird von der Oberen Denkmalschutzbehörde auf der Ebene der Senatsverwaltung festgestellt. Von einer Dezentralisierung ist ein größeres Interesse und Kontrolle durch den Bezirk zu erwarten.
(b) Flüchtlingspolitik: Hier habe ich und andere schon länger eine größere Bedeutung der Kommunen gefordert, inklusive Asylvergabe und Humanitäre Aufnahme auf Bezirksebene zu regeln. Konkret sollen die Bezirke, die ein größeres Integrationspotential haben, selbst aktiv werden können und Flüchtlingsunterbringungen zur Verfügung stellen und betreiben. Die Ressourcen vom LaGeSo und an privat werden selbstverständlich den entsprechenden Bezirken zugerechnet. Anders herum also als bisher betreibt der Bezirk und das LaGeSo kontrolliert die Normen.

ad 2.
(a) Stellenbesetzung: Personal ist eines der zwei Kernpunkte der Transparenz. Die Stellenbesetzung also eine Frage der transparenten Verwaltung. Wie bereits zu den Stellen der „wachsenden Stadt“ angeregt, mögen die zu besetzenden Stellen in der Verwaltung nach dem d’Hondt-Verfahren (in diesem Fall tatsächlich d’Hondt, weil es für eine sequentielle Zuordnung das offensichtlichere Verfahren ist) den politischen Parteien in der BVV zugesprochen werden. Dadurch werden die real exisitierenden parteipolitischen Verflechtungen formalisiert, eine Transparenz geschaffen, die Verwaltung getrieben, in einer größeren Öffentlichkeit zu verhandeln und letztlich das informelle parteipolitische Geschachere entflochten und die Kommunalpolitik versachlicht.
(b) Haushalt: Finanzen, der zweite Kernpunkt der Transparenz. Die Bedeutung der BVV in dieser Hinsicht ist schon gegeben durch §12(?)BezVG. Dies soll bekräftigt werden, denn in der Realität stellt das Bezirksamt den Haushaltsplan auf und die Zählgemeinschaft nickt ihn ab. Das liegt in erster Linie an der schwer durchschaubaren Darstellung des Haushalts. Deshalb mögen – durchaus im Rahmen eines „Bürgerhaushalt“-genannten Konzepts, die Fachausschüsse klar den Dezernaten und ihren Budgets zugeordnet werden. Das Bezirksamt behält die Gestaltungspriorität über extra-budgetet Mittel, denen eine wachsende Bedeutung zu kommt.

ad 3. Bauleitplanung: Damit beschäftige ich mich im Rahmen der „rekommunalisierten Bauleitplanung“ und der „liquiddemokratischen Bereichsentwicklungsplanung“ sperat und intensiver. Wenn denn der Flächennutzungsplan auf Senatsebene und die B-Planung auf Bezirksebene angesiedelt ist, so möge ersterer aus der liquiddemokratischen Bereichsentwicklungsplanung, inklusive der „permanenten Einwohnerversammlung“ nach §42BezVG aus Anlass eines Einwohnerantrags nach §44BezVG, entwickelt und letztere von diesem Gremium begleitet werden.

Selbstverständlich mögen die mit den Aufgaben einhergehenden Ressourcen, Gelder und Personalstellen, entsprechend mit verschoben werden.

Mit 2(a), (b) und 3. wird die Gleichung Kapital (2b)= Arbeit (2a) + Boden (3) abgebildet.