„eine erhaltungsrechtliche Zustimmung kann nicht erteilt werden“

Mein Redemanustript zur Großen Anfrage zur Gleditschstrasse in der BVV TS, Januar 2015

Sehr geehrte Vorsteherin,
Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Dr Klotz,

Dieses ewige zur Schau stellen – der zur Schau-Stellung wegen…

Einbauküchen, Fußbodenheizung, Kamine und Panoramafenster… gehen sowas von voll an den realen und existierenden Problemen in der Gleditschstrasse und anderen Erhaltungsgebieten vorbei…

Alles, was Sie im Zuge Ihrer erhaltungsrechtlichen Prüfung bislang erreicht haben ist, dass der Eigentümer ein billiges Aufzugsmodell budgetiert hat, aber die entsprechenden höheren Betriebs- und Wartungskosten unter den Tisch hat fallen lassen. Die hat unser Experte von Stadt&Land in der BVV, Axel Seltz, selbst mit 75 Cent pro Quadratmeter und Monatsmiete veranschlagt.

Summa summarum sprechen wir also immer noch von Mietpreissteigerungen von über 40 Prozent!

Wenn es irgendeine Ernsthaftligkeit gibt, in der Verfolgung der Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung in diesem Bezirk, dann nehmen wir die Mietpreisbremse, über deren Verzögerung so gerne lamentiert wird, als Zielvorgabe: Maximal 15% Mietsteigerung in drei, bzw. eine maximal akzeptable Mietpreissteigerung von 20% in den 5 Jahren der vorläufigen Gültigkeit der sozialen Erhaltungsverordnung.

Diese 20 Prozent sind zu erzielen durch das von den Mietern skizzierte Alternativkonzept, welches mit der Erneuerung des überalterten Heizkessels, einer Dämmung der Kellerdecke und der Instandsetzung der beliebten Kastenfenster, der Ernergieeinsparverordnung (EnEV) ebenso Genüge tut, bei deutlich geringeren Kosten – und damit geringerer Verdrängungsgefahr – für die Mieter.

Die Plausibilität dieses Alternativkonzeptes als klarer Weg zum Erreichen der Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung ist gegeben, weswegen

die erhaltungsrechtliche Zustimmung zu den beantragten Maßnahmen des Eigentümers darf nicht erteilt werden.

Statt dessen müssen die Mieter befähigt werden, auf Augenhöhe mit dem Eigentümer zu verhandeln. Das ist durch die Finanzierung von (Energie)Beratung der Mieters Wahl aus dem Haushaltstitel „Städtebauliche Maßnahmen“ möglich.

Wohnbauförderung: Auf der Bautzener Brache soll Hellweg Semer zusätzlich zu dem als Außenbereich geschenkten Baulands eine 15prozentige Wohnbauförderung bekommen. Die bGrünen betreiben damit die Zerstörung von Stadtnatur und Wohnungsbau, wo sonst nicht gebaut werden kann, weil niemand, der es sich leisten kann, neben den S-Bahnhof ziehen würde. Was wir hier entsprechend bekommen werden, ist ein subventioniertes Ghetto. Ebenso, dank Stadt&Land, am Güterbahnhof Wilmersdorf.

Wohingegen „Neubau die Mietpreisspirale befeuert“, wie die lokalen Grünen wohl nun endlich auch von Renate Künast am Dienstag gehört haben, würde es durchaus Sinn machen die Wohnbauförderung für die Aufstockung in der Gleditschstrasse zu beantragen, wodurch die umlagefähigen Kosten maßgeblich gesenkt und einer Verdrängung entgegen gewirkt werden köpnnte.

Diese Vorschläge aus der Mieter- und Bürgerschaft sind plausibel genug, um weiter verfolgt zu werden – von der Anwohnerschaft, dem Bezirksamt und in dem Prozess des Runden Tisches, der den Auftakt eines von Staatssekretär Daldrup vorgestellten Sozialplanverfahren „light“ darstellt.

Sie behaupten immer wieder, dass sie für derartige Prüfungen und Maßnahmen nicht die Ressources hätten. Aber für Bürgerbespaßung ala Seebauer oder neuerlich zum Mittelstreifen an der Urania haben sie!

Mit Herrn W. haben sie einen engagierten Mitarbeiter für die soziale Erhaltungsverordnung, mit Herrn B. als Abteilungsleiterer einen erfahrenen Stattplan- und Entwickler. Der war in Ungnade gefallen und kann sich mit der Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung rehabilitieren.

Schließlich wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Untere Denkmalbehörde, die momentan bei der Bauaufsicht ist, statt dessen der Stadtplanung beizuordnen, wo die Erhaltungsverordnung angesiedelt ist. Denn einige der etablierten Verfahren der Denkmalpflege sind durchaus vergleichbar mit jenen der sozialen Erhaltungsverordnung. So könnte ein Wissentransfer statt finden, Synergieeffekte, wie z.B. für die Grunewaldstrasse 87, genutzt und die Bedeutung der Stadtplanung gesteigert werden.

Frau Dr. Klotz:

  • auch mit Hinblick auf die Dienstaufsichtbeschwerde: räumen Sie Ihren Stall auf!
  • Befähigen Sie die Mieter auf Augenhöhe mit dem Eigentümer zu verhandeln un dzu einem einvernehmlichen Ergebnis zu belangen, das dem Willen der Politik, die Bevölkerungsstruktur zu erhalten sowie einer nachaltigen: ökologisch, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung gerecht wird;
  • Erteilen Sie dem beantragten Bauvorhaben keine erhaltungsrechtliche Zustimmung!
  • Hören Sie auf, sich und uns was vor zu machen: bisher wurde durch die soziale Erhaltungsverordnung noch nichts, aber auch gar nichts erreicht. Ein Runder Tisch ist so viel wie eine Schwalbe in Zeiten der Klimaerwärmung!
  • Schaffen Sie einen Erfolg mit der sozialen Erhaltungsverordnung in der Gleditschstrasse, bevor Sie weitere Kieze damit an der Nase herumführen. Oder bevor Sie das Umwandlungsverbot hochjubeln, was sich andernfalls als eine ebensolche Nullnummer werweisen wird.

Kommentare

Eine Antwort zu „„eine erhaltungsrechtliche Zustimmung kann nicht erteilt werden““

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