Milieuschutz in Schöneberg

am  Freitag, den 08.November waren wir freundlicher Weise bei den Linken zu  ihrer bezirklichen kommunalpolitischen Arbeitsgruppe eingeladen, im  Rahmen derer Michael Nelken, letztwalperiodischer Stadtrat in Pankow,  jetztwalperiodischer Verordneter dort und Teilzeit-Referent im  Abgeordnetenhaus über den sogenannten Milieuschutz referierte. @Aloha und  ich waren dabei.

Der  Milieuschutz ist nach §172 (1) BauGB das Instrument der Sozialen  Erhaltungssatzung /-verordnung, eine der drei Erhaltungssatzungen (in  Berlin: -verordnungen), welche darüber hinaus sind: die städtebauliche  Erhaltungssatzung /-verordnung und die Umstrukturierungssatzung  /-verordnung. Alle diese Erhaltungssatzungen /-verordnungen sind  Instrumente der stadtplanerischen Steuerung, nicht des Mieterschutzes!

Trotzdem  soll der Milieuschutz in Schöneberg zur Anwendung kommen, um einer  weiteren Verdrängung entgegen zu wirken. Aktuell laufen Umfragen in zwei  Gebieten, nämlich dem Bayrischen Viertel (http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4594&options=4) und dem Gebiet von der Großgörschenstrasse bis zum Kaiser-Wilhelm-Platz (http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4596&options=4),  die zu etablieren suchen, dass die drei Voraussetzungen für den Erlass  von Sozialen Erhaltungsverordnungen bestehen, die da sind:  Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck, Verdrändgungspotential.

Sollten  sich diese Voraussetzungen durch die Umfrage bestätigen, werden wohl  diese Verordnungen erlassen werden, die dann nach sich ziehen, dass bei  Umbauten (nicht Neubauten!) von Amts wegen separat geprüft wird, ob  angezeigte Maßnahmen der Verordnung entsprechen oder nicht. Dabei kommt  es vornehmlich darauf an, welche Maßnahmen in der Verordnung als dem  Milieuschutz entgegen laufend definiert werden. Maßnahmen, die der  prinzipiellen Ertüchtigung dienen, wie z.B. die Außentoilette in die  Wohnung zu verlegen, können nicht verwehrt werden.

Deshalb,  so Nelken, zeigte die Soziale Erhaltungsverordnung, wie sie in Pankow  seit 1997 in Kraft ist, bisher wenig Wirkung. Ihr eigentliches Potential  käme erst zum Tragen, wenn es, wie jetzt in Schöneberg, um Verdrängung  durch luxuriösere Modernisierungsmaßnahmen geht. Da könnten dann  Maßnahmen, wie Wohnungszusammenlegung, Grundrissänderungen, ggf. Abriss,  Fahrstuhleinbau, Balkonanbau bis hin zu “wandhängenden WCs” der Riegel  vorgeschoben werden. Zu bedenken sei allerdings, so Nelken auch, dass  derart detailierte Einschränkungen der Eigentumsrechte letztlich vor  Gericht kaum Bestand haben, dass sie eher individualistischen  Modernisierer einschüchtern, als kapitalkräftige Gentrifizierer  abzuhalten.

Damit steige ich mal in eine Kritik an dem aktuellen Vorhaben ein: Die Wirksamkeit der Sozialen Erhaltungsverordnung ist völlig  unzureichend dargestellt; sie ist ein zahnloser Tiger, der einen  Rattenschwanz an Bürokratie – laut Haushaltsplan sollen zwei neue  Stellen dafür im bezirklichen Stattentwicklungsamt geschaffen werden –  nach sich zieht, die effektiv eine begrüßungswerte individualistische,  kleinteilige und damit behutsame Modernisierung behindert.

Ein  wirklich piratisches Anliegen fand noch keinerlei Erwähnung: Was, wenn  durch die soziale Erhaltungssatzung argumentiert wird, dass der Ausbau  eines zeitgemäßen Internets, eine Aufwertung darstellt, die verboten  gehört? Selbst wenn die Kriterien der Erhaltungsverordnung partizipativ  erarbeitet werden, wird die jeweilige Prüfung des Genehmigungsverfahren  der Kontrolle durch BVV und Bevölkerung weitgehend entzogen sein.

Schließlich  geht die Soziale Erhaltungsverordnung völlig an den Bedarfen und  Forderungen aus der Bevölkerung vorbei. Denn es sind nicht die  kleinteiligen Modernisierungsmaßnahmen, die einen Anstieg der Mieten und  die Gentrifizierung beflügeln, sondern die spekulativen Neubauten, wie  sie die vehementen Proteste am Lokdepot, der Bautzener Brache und der  Crellestrasse ausgelöst haben. Die Unfähigkeit des Stattenwicklungsamtes  unter der betongrünen Leitung, diese Expertise und Erfahrung aus der  Bevölkerung zu würdigen, wird konterkariert durch die aktuellen  Umfragen, die von ihrem Inhalt her und in ihrer Methodik kein  schlüssiges Bild der tatsächlichen Situation für die Anwohner ergeben  können. Dass sie die einzige Beurteilungsgrundlage darstellen sollen  dafür, ob eine Soziale Erhaltungsverordnung erlassen wird oder nicht,  grenzt wohl an Amtsanmaßung.

Michael Ickes
statt Plan-&Entwicklung
situationalistischer Sprecher der Piraten in der BVV TS

   

3 comments on “Milieuschutz in Schöneberg

  • Besonders kritisch ist die räumliche Konfiguration an der Nahtstelle zwischen dem Vorhaben **Crelle 22a** und der geplanten **Parkanlage** zu bewerten. Hier manifestiert sich die durch die Nummerierung ‘7-69’ bereits evozierte **reziproke Einverleibung** in einer Weise, die planungsrechtlich höchst bedenklich ist:

    1. **Die synchrone Nutzungsüberschneidung:** Es entsteht der Eindruck einer **oralen Raumschluckung**, bei der private Verpflichtungen zur Spielplatzablöse (siehe PS) und öffentliche Freiflächenbedarfe in einer **invertierten Abhängigkeit** stehen. Während der Investor die ökologische Substanz des Urwalds ‘genießt’, wird die öffentliche Hand zur Bereitstellung der Infrastruktur genötigt, die eigentlich dem privaten Bauherrn obliegt.
    2. **Oben und Unten im Grundbuch:** Die Abgrenzung zwischen dem ‘Oben’ (der baulichen Verdichtung der Crelle 22a) und dem ‘Unten’ (der tiefergelegten Wildnis des Bahngrabens) wird durch die **planerische 69-Logik** aufgehoben. Es findet eine **gegenseitige Durchdringung** von Abstandsflächen und Schutzgütern statt, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung spottet.
    3. **Die Versiegelungs-Lüge:** Wenn die ‘Parkanlage’ nur ‘wassergebunden’ versiegelt wird (Punkt 6), führt dies zu einer **permanenten Feuchtestruktur**, die – gepaart mit der ‘naturnahen’ Intimität des Geländes – jene ‘Entgrenzung der Begegnung’ befördert, die bereits auf dem Tempelhofer Feld als **kollektive Interaktion** (Rudelbumsen) eingefordert wurde.

    Das Stadtplanungsamt muss sich fragen, ob es hier eine **nachhaltige Grünflächensicherung** betreibt oder lediglich die **kopfüber stehende Logik** einer Investorenbevorzugung unter dem Deckmantel einer ’69er-Symmetrie’ legitimiert.

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