WAbB in der Kreativwirtschaft

Europäische Sozialförderung in der bildungspolitischen Kreativwirtschaft


Daniel Kux

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stubscrum

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Post #6183

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Projektzyklus2

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thouARTt&t

§3(2)BauGB B7-69 “Crelle Urwald”

Um der Diskussion zu folgen, bitte anmelden bei:

http://mimaimix.de/icke/groups/crelle/forum/topic/beteiligung-der-oeffentlichkeit/#post-6963

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zum B-Plan 7-69 „Crelle-Urwald“ habe ich folgende Stellungnahme nach §3(2)BauGB abzugeben:

1. Die formale Bezeichnung des Plangebiets, 7-“69“, ist unglücklich, da sie sexuelle Assoziationen hervorrufen kann, die einer fokusierten Auseinandersetzung mit der Planung abträglich sind. Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, schlage ich vor, das Planungsgebiet nur noch „Crelle-Urwald“ zu nennen. Das Stadtentwicklungsamt möge darauf hin wirken, dass diese von engagierten und wertschätzenden Anwohnern eingebrachte Begrifflichkeit von der Bezirks- und Hauptverwaltung gemainstreamt wird.

2. Das Problem mit dem B-Plan ist die Planerfordernis. „Das Planungsziel [, ..] die planungsrechtliche Grundlage für die Anlage und Unterhaltung einer öffentlichen Grünfläche zu schaffen“, stellt kein hinzureichendes Planerfordernis nach §3(2.1)Bau GB dar. Die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit des Vorhabens gemäß §35BauGB oder vor dem Hintergrund der Raumordnung ist unzureichend dargestellt.

3. Der in der Begründung angeführte, aber nicht verlinkte FNP zeugt einerseits von der unzureichenden Auflösung dessen, welcher den Crelle-Urwald als Wohnungsbaupotential ausweist, andererseits von der Zweckmäßigkeit der gegebenen planungsrechtlichen Situation. Zu integrieren sind die strategischen Instrumente und Mechanismen in den Bereichsentwicklungsplan! Die Darstellung, dass der „FNP… diesem Umstand durch entsprechende Darstellungen eines Grünzuges… Rechnung“ tragen würde, ist schlichtweg falsch.

4. Das Stadtplanungsamt erkennt, dass „aufgrund der Tatsache, dass die Flächen des Plangebiets im Wannseebahngraben jahrzehntelang überwiegend ungenutzt waren und weiterhin sind, konnte sich hier eine ökologische Vielfalt entwickeln“ vernachlässigt jedoch die Folgerung, dass deshalb der Status-Quo zu verteidigen wäre.

5. Im weiteren heisst es, „bei Nichtdurchführung würden sich auf absehbare Zeit keine Änderungen des Schutzgutes ergeben. Altlasten blieben im Boden.” Wiederum zeigt sich hier einerseits, dass kein Planerfordernis vorliegt bzw., dass die es einer Spielplatzplanung – nicht eines B-Plans! – bedarf, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Weiter heisst es: „Alternative Planungsmöglichkeiten sind vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich. Die Festsetzung eines Wohnbaugebietes gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes soll nicht realisiert werden, um das bestehende, hohe Freiflächendefizit im Wohngebiet zu reduzieren und nicht zu erhöhen.“ (S.25)

6. Es sollen eine „Parkanlage“ und zwei „naturnahe Parkanlagen“ geschaffen werden, wobei die Begrifflichkeit Gewähr leisten soll, dass erstere Fläche höchstens wassergebunden versiegelt wird, letztere gar nicht. Dabei täuscht die Begrifflichkeit darüber hinweg, dass eine derartige Gewährleistung in keinster Weise gegeben ist. Mit ihrer Ähnlichkeit zu „Grünanlage“ liegt hier außerdem eine Verwechslungs- bzw. öffentliche Verwirrungsgefahr vor. Hilfreich ist in dieser Hinsicht ebensowenig, dass an der entscheidenden Stelle auf S.17 der Begründung sowohl ein „an“ in „Parkanlage“ fehlt, als auch ein „nur…“ zu „…nicht wassergebunden“ wurde.

7. Es liegt keine Stellungnahme des Denkmalschutzes vor, inwieweit die ehemaligen Bahnanlagen, -befestigungen und -ruinen keines Schutzes bedürfen. Unersichtlich ist außerdem, warum von den 13 Belangen des §1(6)BauGB nur acht willkürlich ausgewählte Kriterien dargestellt und abgewogen sind. Insbesondere fehlt eben auch eine Abwägung des Denkmalschutzes, die Erfordernisse der Seelsorge und die der Flüchtlinge und Asylbegehrenden.

8. Es ist unglücklich, dass das bisherige B-Plan-Verfahren entgegen den Zusagen der Stadträte nun doch fortgeführt wird. Es war gekennzeichnet von Bürgerprotesten, planerischer Inkompetenz und privatwirtschaftlichem Kreisverkehr. Besser: Der BI die Planungskosten zusprechen, um einen inkludierten, integrierten und partizipativen Prozess der Umsetzplanung zu gestalten – gerne auch mit öffentlicher Abwägung der zuvor gesammelten Einsichten. Die Ergebnisse mögen im B-Plan festgehalten werden, so dass sie als frühzeitige Beteiligung gemäß §3(1)BauGB alle Beteiligte befriedigen werden.

9. Die Erweiterung des Geltungsbereichs stellt in zweierlei Hinsicht eine Umplanung dar, die eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(1) ernötigt: Zum einen ergeben sich daraus sehr viel mehr fundamentale Möglichkeiten, so etwa der Erweiterung der Grünanlage um Teile des Stassenlandes, die Optimierung der Autostellplätze und die Freihaltung für einen Fahrradweg. Zum zweiten werden damit die gegenüber wohnenden Anlieger zu Anwohnern im Sinne des BauGBs mit entsprechenden juristischen Ermächtigungen.

10. Der Link zur Auslegung unter „www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bebauungsplan“ führt nicht auf die „bezirkliche Homepage“ sondern nach orientierungslosem Rumgeklicke endlich zum B-Plan. Dessen erhebt nun zwar die Sachbearbeiterin des Stadtplanungsamts Autorenschaft, das Dokument jedoch als frei editierbare .doc Datei auszulegen, kann nicht als zufriedenstellend betrachtet werden. Der Zugang zur virtuellen Auslegung sollte deutlich erleichtert und konsequent befördert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

PS:

Ich frage: welchen Verpflichtungen bez. Ausweis- und Ausgleichsflächen zur Naherholung, sozialer Infrastruktur und Spielplatzpflege hat sich der Bauherr der Crelle 22a bzw. der Bezirk seinerzeit verpflichtet, welche sind davon nachhaltig? (siehe „Darüber hinaus fehlen aufgrund der gründerzeitlichen Bebauung private Spielflächen“ S.22-23)

Ich frage: Warum wurde die Pute nicht in die Vogeluntersuchung mit aufgenommen, die von der Hunde- und Vogelspezialistin Conny gesichtet wurde.

The World needs Nukes like Turkeys X-mas

kommunale Kulturpolitik in Schöneberg

Ach ja, die Anarchie. Die wollte die deutsche Sozialdemokratie nicht würdigen oder gar anerkennen, in ihrer Leistung für den Widerstand. Da sind die Franzosen (“empört euch”) und die Angelsachsen (Diana Francis, …) deutlich weiter.

 

Ziel: Vermögensverwaltung Bunker #besetzen, Pallasstraße; Fachbereich Leber´sche Kohlenhandlung.

Aktion: geLEBtER Widerstand, gedenk der (Annedore) Leber in Dir, die Verteidigung der Roten Insel. #infofrei

Organisation: hobos glocales

 

Torgauer Str aktuelle Impressionen #statt #infofrei Euref

Neuigkeiten vom EUREF:
“… ist, seit 2009 der B-Plan aufgestellt wurde, in einem Festsetzungsverfahren,” erinnerte Stattrat Oltmann im letzten #Statt Ausschuss. Seitdem wurden drei Baugenehmigungen erteilt. Die erste vom Bezirksamt, die letzten beiden im Widerspruchsverfahren von SenStatt. Im Gegensatz zum Bezirksamt ist SenStatt der Ansicht, dass die Verkehrskapazität bis 75000qm Bruttogeschossfläche Gewähr leistet sei. Mit der Fertigstellung des aktuellen Gebäudes ist eine Bruttogeschossfläche von 85000qm erreicht.

Für weitere Baugenehmigungen bedarf es eines neuen Verkehrsgutachtens. Das wird nun vom Bezirksamt in Auftrag gegeben.

Zu erstellen ist ein Anforderungsprofil und eine user-story.

Analyse

systEMISCHe

Prozess

Phänomen

Gestaltung (design)

ViKtorI!

virtuelle Verwaltung

struktur – funktion – vorgang

normativismus – Empirie

(Rationalität, Ethik/Moral, Ästhetik)

Gewaltenteilung

kollektive Kommunikation

sender –> transmission –> receiver

objekt 1. differenziert

2. attributiv (in subjekt)

3. funktional (operativ)

intelligente Information

darstellen & beobachten

funktion

programm

input & output

Programm

Aktionen

Methodik

Die emisch-systemische Methode der Prozesssteuerung.

Das universalschema zur VEREINheitlichten DARSTELLUNG von Phänomenen und Prozessen

Struktur: Wirkungsmächtigkeitsradien des Cornu-Torus… ein Körper… eine Welt in…

funktion: 3+1=>5+2 d-Rotation

Vorgang/output/Darstellung

Rahmenbedingungen: Strudel, Meer

Organisation

BrIck´s
Die #statt zeit-, plan-& entwicklung ist #infofrei, die Freiheit…

…der Name ist Programm.

Sie ist die Alternative zur Zeitung, zur Zeitplanung, zum Plan und Planung, sowie zur Entwicklung der Zeit, der Zeit und der Entwicklung; der Ausschluss von 7 Objekten des Widerstandes.

Denn die Freiheit ist der Widerstand.

§42BezVG, die Antwort auf Bürgerbeteiligung, Bürgerhaushalt und den ganzen Rest
ViKtorI!
hobos glocales

functional cooperation in peacekeeping

conflict transformation: articulate, position, mobilise: turning the vicious into the virtuous cycle

SystEMIK auf dem Weg vom Ist zum Soll

Integration & Rehabilitation

Wirkung

persönlich, privat, öffentlich

Neulich in Mongolia: “die Kuh gluckst, Khan”


Post #6183

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Kommentar Einwohnerversammlung Ponte Rosa

Kommentar zu BVV Vorsteher Stefan Böltes auf Gleisdreieck Blog

Ja, danke schön für die Info. Ähnliches sollte ebenso für die Einwohnerversammlung zum Milieuschutz in den Grazer Gärten öffentlich gemacht werden. Oder besser noch: Tatsächlich standardmäßig als Pressemitteilung durch das Bezirksamt. Für die angegebene Email-Adresse des Vorstehers scheint die Trennung des Bezirksamts zur BVV schließlich auch aufgehoben. Außerdem wäre es sinnvoll (gewesen), die “Gegenliebe… bei den Antragstellern” nicht nur anzunehmen, sondern vorab abzufragen.

Das BauGB regelt nicht ausschließlich “die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im B-Plan-Verfahren”, wie der BVV-Vorsteher Glauben machen möchte. Selbstverständlich ist es möglich, sowohl Einwohnerversammlungen zur frühzeitigen (§3.1 BauGB) Bürgerbeteiligung abzuhalten als auch die verbindliche Bürgerbeteiligung (§3.2 BauGB) damit zu flankieren.

Dabei kann es bei der Einwohnerversammlung zur Ponte Rosa erst einmal gar nicht um das formale B-Plan Verfahren gehen, denn das Bezirksamt hat ja schon eine Baugenehmigung nach §34BauGB in Aussicht gestellt, welche ein solches Verfahren umgeht (umgehen würde). Die Einwohnerversammlung ist in gewisser Weise also als Ersatz zu sehen, für die umgangene Bürgerbeteiligung, die in einem B-Plan Verfahren notwendig (gewesen) wäre.

Es handelt sich bei Einwohnerversammlungen auch nicht notwendiger Weise “lediglich” um “Informationsveranstaltungen”, wie der BVV-Vorsteher schreibt. Vielmehr misst sich an ihnen der konkrete politische Wille, in der Verantwortung eines und einer jeden Bezirksverordneten, Bürgerbeteiligung von reiner Information auf eine Ebene der Kommunikation und Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu heben.

https://gleisdreieck-blog.de/2017/08/23/bezirk-tempelhof-schoeneberg-verschweigt-beschlossene-einwohnerversammlung-zur-bebauung-im-flaschenhals-ponte-rosa/comment-page-1/#comment-14835

Gartenfest Soziale Erhaltungsverordnung §§42172 Grazer Gärten

Download (PDF, 191KB)

FlyerGartenfest

Liebe An- und Mitbewohner!

In unserem Innenhof steigt das Garten-Fest

am Samstag, den 15. Juli von 15-20Uhr

Zum Kennenlernen, Austauschen, Spass haben und Vorstellen, Besprechen und Diskussion des…

Garten- und Müllkonzepts u.a.

…in entspannter Atmosphäre.

Wir freuen uns auf Euer Kommen!

Ein jedes bringe etwas mit: z.B. Stuhl, Picknickdecke, Essen, Getränke,… und das eigene Besteck und Becher

der Umwelt zu Liebe!

Am Nachmittag soll es Kaffe und Kuchen geben, am Abend feuern wir den Grill an.

Rückfragen an fest@WEG395.de

 

Download (PDF, 77KB)

http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6104

1_Version_vom_06_06_2017 2_Version_vom_14_05_2014

Download (PDF, 122KB)

1_Version_vom_06_06_2017

GDE Error: Requested URL is invalid

Gartenfesstkonzept

GDE Error: Error retrieving file - if necessary turn off error checking (308:Permanent Redirect)

Gebiet_GrazerPlatz

Antrag auf Einwohnerversammlung nach §42BezVG

Liebe Christine,

(Harald mit veralteter email Adresse in cc, sowie Rolf Brüning, Partner der BrIck´s GbR)

Untenstehendes Konzept Dir z.K.

In Anbetracht dieser und weiterer Überlegungen, denke ich, dass es angebracht wäre, eine Einwohnerversammlung zu den einzelnen, hier insbesondere Grazer Gärten, Milieuschutzgebieten zu verfolgen. Nun wollte ich nicht unbedingt einen Antrag stellen, der dann von der AfD mitgetragen würde, sondern die Zustimmungen von 18 Verordneten im Vorfeld suchen und mit deren Unterschriften damit dann am Freitag zu Böltes gehen, der eine Vorlage fertig machen würde. Ein solches Verfahren hab ich schon mal (inkonsequent aber prinzipiell akzeptabel Weise unter Dittmeyer verfolgt).

Ob Ihr das Verfahren und die Schiene der Einwohnerversammlung gut heissen könnt?

Ob Ihr damit einverstanden seid, dass ich damit bei der CDU hausieren gehe?

Wen wolltet Ihr sonst noch mittragen lassen? Ich könnte mich dazu überwinden, bei der FDP anzufragen. Mir wäre es allerdings lieber, wenn Ihr (einzelne) Stimmen aus den Reihen der Grünen oder der SPD auftreiben könntet.

Solid. Grüze,

Mi

xxx

From: Michael Ickes
Sent: Thursday, July 6, 2017 18:20
To: …
Subject: RE: [Schoenebergerkiez-Orga] Auswertung und Kommentierung – bitte um Korrektur etc.

Liebe…

folgendes Schreiben an meine WEG Verwaltungsbeiratskolleg_innen Dir z.K. bez. der Schiene, die ich fahre.

Ich möchte Euch darauf aufmerksam machen, dass geplant ist, ein sogenanntes Soziales Erhaltungsgebiet (nach §172.2 BauGB) um die Grazer Gärten, inklusive unserer Anlage, zu etablieren.

Dieses Vorhaben prägt unsere Auseinandersetzung um Eigentumsübertragung und Sondernutzungsrechte mit – egal, was Euch verschiedene Interessensgruppenvertreter und Politiker erzählen wollen!

Am Mittwoch soll im Stadtentwicklungsausschuss darüber erstmalig beraten werden. Ich werde dort anwesend sein und mit Eurem Gutheißen für den Verwarlungsbeirat (oder „Anwohner-Ini“?) folgendes fordern:

  1. Keine Wegbeschreitung (Vorplanung, Vorstudien etc…) ohne vorherige Vorstellung. – Einladung gerne zum Gartenfest nächsten Samstag.
  2. Keine Planung, Vorstudie etc. ohne Beteiligung der WEG o.ä.
  3. Warum bleibt Nordmannszeile etc. ausgegrenzt, wo doch gerade dort (die Deutsche Wohnen) mieterfeindliche Sanierungen plant und an der Mietspirale dreht, wohingegen die Grazer Gärten durch den Denkmalschutz gewisser Maßen geschützt sind?

LG, Mi

From: …
Sent: Tuesday, July 4, 2017 21:17
To: SchöneBerg, OrgaListe
Subject: [Schoenebergerkiez-Orga] Auswertung und Kommentierung – bitte um Korrektur etc.
Importance: High

 

 

Entwurf

 

Auswertung und Kommentierung der Antworten zu „Ausweisung von Erhaltungsgebieten“

 

Sehr geehrte Verordnete der CDU / SPD / GRÜNE / FDP – Fraktion in der Tempelhof-Schönenberger-BVV,

hier eine kurze, kommentierende Auswertung der Antworten auf unsere Fragen zu „Ausweisung von Erhaltungsgebieten“ vom April 2017.

 

Alle, bis auf eine (AfD) in der BVV vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen, haben auf unsere Fragen zur Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB geantwortet. Dafür besten Dank.

 

Die bündigste, aber schnellste Antwort kam von der FDP. Sie hält, verkürzt gesagt, den Milieuschutz bzw. die Erhaltungssatzung für sinnlos und als überflüssiges Hemmnis für die freien Kräfte des Marktes. Deshalb beantwortet sie die Fragen nicht, sondern betont, dass sie sich verstärkt für Wohnungsneubau einsetzt.

Am ausführlichsten beantworteten die LINKE und die CDU unsere Fragen, wobei deren Schwerpunktsetzung unterschiedlich ist.

 

Während die LINKE dezidiert auf die Fragen einging, hat der stadtentwicklungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion in einem Vorspann einige grundsätzliche Bemerkungen zu Zielen und Möglichkeiten von Erhaltungssatzungsgebiete gemacht. So sieht er in der Erhaltungssatzung nur „sehr wenige Möglichkeiten für den Mieterschutz“ und deren „Propagierung“ als einen [linken sic!] „Versuch, die Senatspolitik propagandistisch bei den Berliner Mietern zu vermarkten“. Das kann man so sehen, aber, um „den Druck auf die Mieten abzumildern“ sieht die CDU nur „einen Zuwachs von 120.000 – 150.000 Wohnungen bis 2022“ als sinnvolle Möglichkeit. Ob das die Bestandsmieter retten würde wäre zu fragen und wohin die gebaut werden sollen auch.

 

Auch die LINKE steht der Ausweisung „sozialer Erhaltungsgebiete grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.“ Sie merkt an, dass in der Verwaltung „im Zusammenhang mit dem Umwandlungsverbot, (…) eine Aufstockung des Personal zur Umsetzung“ benötigt wird. Beim Vorkaufsrecht wird auf den Koalitionsvertrag der Landesebene verwiesen: „Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch.“ Zudem ist man der Meinung, dass „beim Vorkaufsrecht alle Optionen geprüft werden müssen.“ Auch wird die Forderung gestellt, dass „der Bezirk bzw. das Land (…) in die Auseinandersetzung mit der BIMA gehen muss.“ Weil, „die jetzt geplante Revision gegen das Urteil des Landgerichts zu einer wichtigen Auseinandersetzung beim Vorkaufsrecht gehört. In diesem Zusammenhang ist auf den Koalitionsvertrag auf der Landesebene zu verweisen: „Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch.“ Als einzige Fraktion fordert die LINKE „ein sozialverträgliches Grundrecht auf Wohnen“ und plant dazu eine Bundesratsinitiative.

Von der, die Zählgemeinschaft bildenden Fraktionen, antwortete die SPD frühzeitig und mit einem individuellen Schreiben, während die Grünen als letzte (???) die Kurzfassung eines unkommentierten Positionspapiers zur Wohnungspolitik ihrer Abgeordnetenhausfraktion für genügend erachteten.
Die SPD, steht der „Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete im Bezirk sehr aufgeschlossen gegenüber und hält diese für ein sinnvolles Mittel der Einflussnahme auf die Quartiersentwicklung in von Verdrängung gefährdeten Quartieren.“ Sie erkennt zudem, dass in der Verordnung „noch Regelungslücken bestehen. Wir sehen hier klaren Nachbesserungsbedarf.“ Allerdings scheint die Fraktion selbst nicht aktiv werden zu wollen um diesem abzuhelfen: „Die Zuständigkeit und Kompetenz für die Verordnung liegt bei der Landesebene. Wir sehen das Anliegen dort in guten Händen.“

 

Da die Fraktion der Grünen nur mit einem allgemein gehaltenen Positionspapier der Landesebene geantwortet haben, ist zu vermuten, dass die Bezirksgrünen keinen eigenen Standpunkt zu dem Thema haben. Immerhin beschäftigt sich das Papier der Abgeordnetenhausfraktion in vier Punkten mit dem Milieuschutz und arbeitet bis auf das Vorkaufsrecht, was keine Erwähnung findet, durchaus die Knackpunkte heraus. So will man z.B. „das noch stumpfe Schwert schärfen und den Milieuschutz zum Mieterschutzinstrument ausbauen. Dazu (…) Mietobergrenzen für Bestandsmieten in Milieuschutzgebieten zulassen.“ Zudem will man „den Missbrauch von energetischen Modernisierungsmaßnahmen, die keinerlei Nutzen für Klima und Menschen haben, (…) verhindern.“ Ein Dilemma für die Grünen weshalb man auch vermeidet zu sagen, wie dies geschehen soll.

Bitte um Kommentierung, Ergänzung, Verbesserung. Ich würde die gerne bis nächsten Montag an die Fraktionen schicken (ohne AfD), weil auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Mittwoch folgende TOP zu finden sind (!!):

 

TOP 8.6.

0265/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Schöneberger Süden“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)

TOP 8.7.

0266/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof (Anlage 1)

 

TOP 8.8.

0267/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Schöneberger Norden“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)

 

TOP 8.9.

0268/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Grazer Platz“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)

 

Saludos

R.

 

 

 

17.07.+6W 1.SeptWE

Das Horrorhaus besetzt

Presse-Mitteilung
zur Freigabe am Mittwoch, 22.02.2017 12:00
Das Horrorhaus besetzt!
„Leerstand in Zeiten des Wohnungsmangels ist unerträglich,“ meint Michael Ickes, der am Mittwoch morgen das Schöneberger „Horrorhaus“[1] für besetzt erklärt hat.

Das Haus war 2015 in die Schlagzeilen geraten, weil der Vermieter die Wohnungen mit bis zu 200 südost-europäischen Wanderarbeiter überbelegte und wertvollen Wohnraum zerstören ließ. Etwa 200 Altmieter überstanden diesen brutalen Entmietungsversuch. Nach wie vor werden sie jedoch mit Baugerüst, Mängelbeseitigungsverschleppung und willkürlichen Betriebskostenabrechnungen drangsaliert.

Und mindestens 30 Wohnungen bleiben ihrem Nutzen entzogen. Das ist in Zeiten des Wohnungsmangels ein unerträglicher Zustand! Offensichtlich spekuliert die Eigentümerin weiter darauf, ihre Luxus-Sanierungs- und Umwandlungspläne trotz Erhaltungsverordnung durchsetzen zu können. Die Kommunalpolitik und das Bezirksamt ergeben sich den Spekulanten willfährig; Plänen der Anwohnerschaft, hier mit dem bezirklichen Vorkaufsrecht eine genossenschaftliche Wohn- und Ausbildungsstätte zu etablieren, verschließt sich das Bezirksamt und schiebt zugesagte Mieterversammlungen auf die lange Bank.

Die Besetzer rufen auf:
* an Beschäftigungs- und Wohnungssuchende die Besetzung mitzutragen und sich den Wohnraum wieder herzustellen;
* an Stiftungen und Philanthropen, dieses Projekt materiell zu unterstützen;
* an Bildungsträger, sich an dem Projekt zu beteiligen, hier eine zweckmäßige Wohn- und duale Ausbildungsstätte für internationale Restauratoren einzurichten.

[1] http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/das-horrorhaus-von-berlin-monstroese-zustaende-in-der-grunewaldstrasse-87-eine-spurensuche/11945880.html

 

Bezugsgruppendelegiertenversammlung
ehemaliger Farben-Braune, Grunewaldstrasse 87, Schöneberg
Mittwoch, 22.02.2017 10Uhr

Leerstand besetzten – Selbstverwaltung organisieren

das Comite Executif Provisoire des hobos glocales übernimmt die provisiorische Verwaltung der G87.

Eine Gemeinschaft, die die Utopie eint, dass Wohnraum nicht auf dem vom neoliberalen Kapitalismus geprägten Markt verhandelbar ist. Eine Gesellschaft, die das Individuum befähigt, zu ihren vollen Potentialen diese Utopie zu verfolgen und zu verteidigen.