packt die Punker in den Punker

Rückt den Bunker raus!

Einwohnerversammlung jetzt!

Antrag auf Einwohnerversammlung nach §42BezVG

Zur Deeskalation des Gewaltpotentials in dieser wichtigen Bezirksangelegenheit möge der BVV-Vorsteher eine Einwohnerversammlung nach §42BezVG einberufen, um die Möglichkeiten einer Nutzungsübertragung des Hochbunkers in der Pallasstrasse an Repräsentanten der autonomen Jugendkultur Schönebergers mit der interessierten Einwohnerschaft zu erörtern.

Die Einwohnerversammlung möge zeitnah, spätestens aber innerhalb der vorgesehenen 2-Monats-Frist und vor einer etwaigen Räumung der „Potse“, wenn möglich vor Ort, statt finden. Einzuladen sind die entsprechenden Träger der Jugendarbeit und der bezirkliche Vermögensverwalter, sowie die Finanz- und Kulturverwaltung senats-seitens. Außerdem Repräsentanten der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die den Hochbunker seinerzeit erbaut haben und – gegeben, dass Bezirk und Land Berlin seit über 40 Jahren nichts mit dem Bunker anzufangen wissen – wohl das grösste Anrecht auf ihn haben.

Der interessierten Einwohnerschaft wird im Vorfeld Zugang zu dem Objekt gestattet, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Gartenfest Soziale Erhaltungsverordnung §§42172 Grazer Gärten

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FlyerGartenfest

Liebe An- und Mitbewohner!

In unserem Innenhof steigt das Garten-Fest

am Samstag, den 15. Juli von 15-20Uhr

Zum Kennenlernen, Austauschen, Spass haben und Vorstellen, Besprechen und Diskussion des…

Garten- und Müllkonzepts u.a.

…in entspannter Atmosphäre.

Wir freuen uns auf Euer Kommen!

Ein jedes bringe etwas mit: z.B. Stuhl, Picknickdecke, Essen, Getränke,… und das eigene Besteck und Becher

der Umwelt zu Liebe!

Am Nachmittag soll es Kaffe und Kuchen geben, am Abend feuern wir den Grill an.

Rückfragen an fest@WEG395.de

 

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http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6104

1_Version_vom_06_06_2017 2_Version_vom_14_05_2014

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1_Version_vom_06_06_2017

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Gartenfesstkonzept

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Gebiet_GrazerPlatz

Antrag auf Einwohnerversammlung nach §42BezVG

Liebe Christine,

(Harald mit veralteter email Adresse in cc, sowie Rolf Brüning, Partner der BrIck´s GbR)

Untenstehendes Konzept Dir z.K.

In Anbetracht dieser und weiterer Überlegungen, denke ich, dass es angebracht wäre, eine Einwohnerversammlung zu den einzelnen, hier insbesondere Grazer Gärten, Milieuschutzgebieten zu verfolgen. Nun wollte ich nicht unbedingt einen Antrag stellen, der dann von der AfD mitgetragen würde, sondern die Zustimmungen von 18 Verordneten im Vorfeld suchen und mit deren Unterschriften damit dann am Freitag zu Böltes gehen, der eine Vorlage fertig machen würde. Ein solches Verfahren hab ich schon mal (inkonsequent aber prinzipiell akzeptabel Weise unter Dittmeyer verfolgt).

Ob Ihr das Verfahren und die Schiene der Einwohnerversammlung gut heissen könnt?

Ob Ihr damit einverstanden seid, dass ich damit bei der CDU hausieren gehe?

Wen wolltet Ihr sonst noch mittragen lassen? Ich könnte mich dazu überwinden, bei der FDP anzufragen. Mir wäre es allerdings lieber, wenn Ihr (einzelne) Stimmen aus den Reihen der Grünen oder der SPD auftreiben könntet.

Solid. Grüze,

Mi

xxx

From: Michael Ickes
Sent: Thursday, July 6, 2017 18:20
To: …
Subject: RE: [Schoenebergerkiez-Orga] Auswertung und Kommentierung – bitte um Korrektur etc.

Liebe…

folgendes Schreiben an meine WEG Verwaltungsbeiratskolleg_innen Dir z.K. bez. der Schiene, die ich fahre.

Ich möchte Euch darauf aufmerksam machen, dass geplant ist, ein sogenanntes Soziales Erhaltungsgebiet (nach §172.2 BauGB) um die Grazer Gärten, inklusive unserer Anlage, zu etablieren.

Dieses Vorhaben prägt unsere Auseinandersetzung um Eigentumsübertragung und Sondernutzungsrechte mit – egal, was Euch verschiedene Interessensgruppenvertreter und Politiker erzählen wollen!

Am Mittwoch soll im Stadtentwicklungsausschuss darüber erstmalig beraten werden. Ich werde dort anwesend sein und mit Eurem Gutheißen für den Verwarlungsbeirat (oder „Anwohner-Ini“?) folgendes fordern:

  1. Keine Wegbeschreitung (Vorplanung, Vorstudien etc…) ohne vorherige Vorstellung. – Einladung gerne zum Gartenfest nächsten Samstag.
  2. Keine Planung, Vorstudie etc. ohne Beteiligung der WEG o.ä.
  3. Warum bleibt Nordmannszeile etc. ausgegrenzt, wo doch gerade dort (die Deutsche Wohnen) mieterfeindliche Sanierungen plant und an der Mietspirale dreht, wohingegen die Grazer Gärten durch den Denkmalschutz gewisser Maßen geschützt sind?

LG, Mi

From: …
Sent: Tuesday, July 4, 2017 21:17
To: SchöneBerg, OrgaListe
Subject: [Schoenebergerkiez-Orga] Auswertung und Kommentierung – bitte um Korrektur etc.
Importance: High

 

 

Entwurf

 

Auswertung und Kommentierung der Antworten zu „Ausweisung von Erhaltungsgebieten“

 

Sehr geehrte Verordnete der CDU / SPD / GRÜNE / FDP – Fraktion in der Tempelhof-Schönenberger-BVV,

hier eine kurze, kommentierende Auswertung der Antworten auf unsere Fragen zu „Ausweisung von Erhaltungsgebieten“ vom April 2017.

 

Alle, bis auf eine (AfD) in der BVV vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen, haben auf unsere Fragen zur Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB geantwortet. Dafür besten Dank.

 

Die bündigste, aber schnellste Antwort kam von der FDP. Sie hält, verkürzt gesagt, den Milieuschutz bzw. die Erhaltungssatzung für sinnlos und als überflüssiges Hemmnis für die freien Kräfte des Marktes. Deshalb beantwortet sie die Fragen nicht, sondern betont, dass sie sich verstärkt für Wohnungsneubau einsetzt.

Am ausführlichsten beantworteten die LINKE und die CDU unsere Fragen, wobei deren Schwerpunktsetzung unterschiedlich ist.

 

Während die LINKE dezidiert auf die Fragen einging, hat der stadtentwicklungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion in einem Vorspann einige grundsätzliche Bemerkungen zu Zielen und Möglichkeiten von Erhaltungssatzungsgebiete gemacht. So sieht er in der Erhaltungssatzung nur „sehr wenige Möglichkeiten für den Mieterschutz“ und deren „Propagierung“ als einen [linken sic!] „Versuch, die Senatspolitik propagandistisch bei den Berliner Mietern zu vermarkten“. Das kann man so sehen, aber, um „den Druck auf die Mieten abzumildern“ sieht die CDU nur „einen Zuwachs von 120.000 – 150.000 Wohnungen bis 2022“ als sinnvolle Möglichkeit. Ob das die Bestandsmieter retten würde wäre zu fragen und wohin die gebaut werden sollen auch.

 

Auch die LINKE steht der Ausweisung „sozialer Erhaltungsgebiete grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.“ Sie merkt an, dass in der Verwaltung „im Zusammenhang mit dem Umwandlungsverbot, (…) eine Aufstockung des Personal zur Umsetzung“ benötigt wird. Beim Vorkaufsrecht wird auf den Koalitionsvertrag der Landesebene verwiesen: „Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch.“ Zudem ist man der Meinung, dass „beim Vorkaufsrecht alle Optionen geprüft werden müssen.“ Auch wird die Forderung gestellt, dass „der Bezirk bzw. das Land (…) in die Auseinandersetzung mit der BIMA gehen muss.“ Weil, „die jetzt geplante Revision gegen das Urteil des Landgerichts zu einer wichtigen Auseinandersetzung beim Vorkaufsrecht gehört. In diesem Zusammenhang ist auf den Koalitionsvertrag auf der Landesebene zu verweisen: „Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch.“ Als einzige Fraktion fordert die LINKE „ein sozialverträgliches Grundrecht auf Wohnen“ und plant dazu eine Bundesratsinitiative.

Von der, die Zählgemeinschaft bildenden Fraktionen, antwortete die SPD frühzeitig und mit einem individuellen Schreiben, während die Grünen als letzte (???) die Kurzfassung eines unkommentierten Positionspapiers zur Wohnungspolitik ihrer Abgeordnetenhausfraktion für genügend erachteten.
Die SPD, steht der „Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete im Bezirk sehr aufgeschlossen gegenüber und hält diese für ein sinnvolles Mittel der Einflussnahme auf die Quartiersentwicklung in von Verdrängung gefährdeten Quartieren.“ Sie erkennt zudem, dass in der Verordnung „noch Regelungslücken bestehen. Wir sehen hier klaren Nachbesserungsbedarf.“ Allerdings scheint die Fraktion selbst nicht aktiv werden zu wollen um diesem abzuhelfen: „Die Zuständigkeit und Kompetenz für die Verordnung liegt bei der Landesebene. Wir sehen das Anliegen dort in guten Händen.“

 

Da die Fraktion der Grünen nur mit einem allgemein gehaltenen Positionspapier der Landesebene geantwortet haben, ist zu vermuten, dass die Bezirksgrünen keinen eigenen Standpunkt zu dem Thema haben. Immerhin beschäftigt sich das Papier der Abgeordnetenhausfraktion in vier Punkten mit dem Milieuschutz und arbeitet bis auf das Vorkaufsrecht, was keine Erwähnung findet, durchaus die Knackpunkte heraus. So will man z.B. „das noch stumpfe Schwert schärfen und den Milieuschutz zum Mieterschutzinstrument ausbauen. Dazu (…) Mietobergrenzen für Bestandsmieten in Milieuschutzgebieten zulassen.“ Zudem will man „den Missbrauch von energetischen Modernisierungsmaßnahmen, die keinerlei Nutzen für Klima und Menschen haben, (…) verhindern.“ Ein Dilemma für die Grünen weshalb man auch vermeidet zu sagen, wie dies geschehen soll.

Bitte um Kommentierung, Ergänzung, Verbesserung. Ich würde die gerne bis nächsten Montag an die Fraktionen schicken (ohne AfD), weil auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Mittwoch folgende TOP zu finden sind (!!):

 

TOP 8.6.

0265/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Schöneberger Süden“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)

TOP 8.7.

0266/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof (Anlage 1)

 

TOP 8.8.

0267/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Schöneberger Norden“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)

 

TOP 8.9.

0268/XX Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Grazer Platz“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)

 

Saludos

R.

 

 

 

17.07.+6W 1.SeptWE

Systemisches Coaching

Systemisches Business Coaching mit Angelika
Dienstag, den 13.12.2016

1. Systemik: Kybernetik, von Neumann, Masey-Konferenz
1.1. Die Unterscheidung: offene und geschlossene Systeme
1.2. Input – Prozess – Output
1.3. Ist – Soll
1.4. Nachhaltigkeit (die Grenzen des Wachstums)

2. Familientherapie – Gruppenorganisation
2.1. Rollenverteilung

persönlich 2016-12-09-11-28-52
privat
öffentlich

Motivation (persönlich) – Interessen (privat)

artikulieren, positionieren, mobilisieren
ich – wir – es

2.2. Thinking out of the box

Wenn a dann c
wenn a dann nicht c
wenn b dann d
wenn b dann nicht d
wenn a dann c und d

3. Programm Management
3.1. Analyse, Design, Programm, Test
3.2. Wasserfall, iterativ, xtrem

4. G87

  • Ist – SWOT – Soll
  • was wollen wir (vision)
  • was haben wir (Problem/ist-Analyse)
  • was brauchen wir (Lösung/soll-Analyse)

Vision:SDG11, Resilience: Building affordable housing, integrativ, aware
Mission: Lokale Agenda
Expected Results: G87, ehemaliges Gesundheitsamt, Grazer Gärten, dezentrale Flüchtlingsunterbringung, Bildung für transient Populationen

Aktivities:

  • G87,
  • Grazer Gaerten,
  • internationale Bildung fuer transient populations,
  • pan-/transEuropaeisches Regionalbahnnetzgewerkschaft

Methodologie: die emisch-systemische Methode der Prozessgestaltung

Timetable: Programmzyklen Plan- Umsetz – M&E

Projektzyklen 3-monatig (12 Monate Project)

Organisation:

Finances:

42

Lompscher geht es um Grundsätzliches: „Wir haben vereinbart, bei umstrittenen Bauvorhaben die Planungen gemeinsam mit den Bürgern und den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften zu überdenken, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.“

§42BezVG
Art42VEU
§42ECBelarus

42… die Antwort auf die Frage nach
Bürgerbeteiligung
Bürgerhaushalt
… und dem ganzen Rest

… der dezentralen Flüchtlingsunterbringung
… der liquiddemokratischen Bereichsentwicklungsplanung
die Antwort auf die Frage nach…
Flucht in der
kommunalen
Entwicklungszusammenarbeit

Eine emisch-systemische Analyse der Crelle-Situation

Vom Ist zum Soll:Verfahrensfehler

      1. Es wird festgestellt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, der geheilt wird.
      2. Der Verfahrensfehler liegt darin, dass die Vereinbarung, den Einwohnerantrag in den Ausschüssen nicht zu behandeln, einseitig aufgekündigt wurde.
        • Er besteht (erst einmal) nicht in der falschen Anwendung des §44BezVG. – Das würde voraussetzen, dass eine Ausführungsverordnung vorhanden wäre.
      3. Der Weg zur Heilung vollzieht sich auf drei Bahnen, nämlich:
        • über den Eingabe und Beschwerde,
        • über den Rechtsweg, und
        • über annährende Gespräche (“Third Track”)
      4. Die Heilung ist bedingt durch den Weg.
        • Zunächst einmal besteht sie in einem “Re-run”: Der Einwohnerantrag wird in den Ausschüssen aufgerufen und erneut in der BVV ab- bzw. niedergestimmt.
        • In der Zeit des Beschreitens des Wegs vom Ist zum Soll ändern sich die Umstände – wir befinden uns nun in der Vegetationsperiode, die eine Fällung weiter erschwert.
        • Somit kann das Anliegen des Anwohnerantrags beispielsweise am Runden Tisch neu bewertet werden.
      5. … Und:
        • die Bahn gestattet,
        • das Bezirksamt setzt einen schmaleren Weg um,
        • gewährt das Bauen eines Baumhaus / Tipi…
        • und pflanzt drei mächtige Linden.

Verfahrensfehler