…ohne Bezug: https://mimaimix.de/icke/docs/pots-blitz/
3.Rohfassung (work in progress):
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http://mimaimix.de/icke/groups/crelle/forum/topic/beteiligung-der-oeffentlichkeit/#post-6963
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum B-Plan 7-69 „Crelle-Urwald“ habe ich folgende Stellungnahme nach §3(2)BauGB abzugeben:
1. Die formale Bezeichnung des Plangebiets, 7-“69“, ist unglücklich, da sie sexuelle Assoziationen hervorrufen kann, die einer fokusierten Auseinandersetzung mit der Planung abträglich sind. Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, schlage ich vor, das Planungsgebiet nur noch „Crelle-Urwald“ zu nennen. Das Stadtentwicklungsamt möge darauf hin wirken, dass diese von engagierten und wertschätzenden Anwohnern eingebrachte Begrifflichkeit von der Bezirks- und Hauptverwaltung gemainstreamt wird.
2. Das Problem mit dem B-Plan ist die Planerfordernis. „Das Planungsziel [, ..] die planungsrechtliche Grundlage für die Anlage und Unterhaltung einer öffentlichen Grünfläche zu schaffen“, stellt kein hinzureichendes Planerfordernis nach §3(2.1)Bau GB dar. Die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit des Vorhabens gemäß §35BauGB oder vor dem Hintergrund der Raumordnung ist unzureichend dargestellt.
3. Der in der Begründung angeführte, aber nicht verlinkte FNP zeugt einerseits von der unzureichenden Auflösung dessen, welcher den Crelle-Urwald als Wohnungsbaupotential ausweist, andererseits von der Zweckmäßigkeit der gegebenen planungsrechtlichen Situation. Zu integrieren sind die strategischen Instrumente und Mechanismen in den Bereichsentwicklungsplan! Die Darstellung, dass der „FNP… diesem Umstand durch entsprechende Darstellungen eines Grünzuges… Rechnung“ tragen würde, ist schlichtweg falsch.
4. Das Stadtplanungsamt erkennt, dass „aufgrund der Tatsache, dass die Flächen des Plangebiets im Wannseebahngraben jahrzehntelang überwiegend ungenutzt waren und weiterhin sind, konnte sich hier eine ökologische Vielfalt entwickeln“ vernachlässigt jedoch die Folgerung, dass deshalb der Status-Quo zu verteidigen wäre.
5. Im weiteren heisst es, „bei Nichtdurchführung würden sich auf absehbare Zeit keine Änderungen des Schutzgutes ergeben. Altlasten blieben im Boden.” Wiederum zeigt sich hier einerseits, dass kein Planerfordernis vorliegt bzw., dass die es einer Spielplatzplanung – nicht eines B-Plans! – bedarf, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Weiter heisst es: „Alternative Planungsmöglichkeiten sind vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich. Die Festsetzung eines Wohnbaugebietes gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes soll nicht realisiert werden, um das bestehende, hohe Freiflächendefizit im Wohngebiet zu reduzieren und nicht zu erhöhen.“ (S.25)
6. Es sollen eine „Parkanlage“ und zwei „naturnahe Parkanlagen“ geschaffen werden, wobei die Begrifflichkeit Gewähr leisten soll, dass erstere Fläche höchstens wassergebunden versiegelt wird, letztere gar nicht. Dabei täuscht die Begrifflichkeit darüber hinweg, dass eine derartige Gewährleistung in keinster Weise gegeben ist. Mit ihrer Ähnlichkeit zu „Grünanlage“ liegt hier außerdem eine Verwechslungs- bzw. öffentliche Verwirrungsgefahr vor. Hilfreich ist in dieser Hinsicht ebensowenig, dass an der entscheidenden Stelle auf S.17 der Begründung sowohl ein „an“ in „Parkanlage“ fehlt, als auch ein „nur…“ zu „…nicht wassergebunden“ wurde.
7. Es liegt keine Stellungnahme des Denkmalschutzes vor, inwieweit die ehemaligen Bahnanlagen, -befestigungen und -ruinen keines Schutzes bedürfen. Unersichtlich ist außerdem, warum von den 13 Belangen des §1(6)BauGB nur acht willkürlich ausgewählte Kriterien dargestellt und abgewogen sind. Insbesondere fehlt eben auch eine Abwägung des Denkmalschutzes, die Erfordernisse der Seelsorge und die der Flüchtlinge und Asylbegehrenden.
8. Es ist unglücklich, dass das bisherige B-Plan-Verfahren entgegen den Zusagen der Stadträte nun doch fortgeführt wird. Es war gekennzeichnet von Bürgerprotesten, planerischer Inkompetenz und privatwirtschaftlichem Kreisverkehr. Besser: Der BI die Planungskosten zusprechen, um einen inkludierten, integrierten und partizipativen Prozess der Umsetzplanung zu gestalten – gerne auch mit öffentlicher Abwägung der zuvor gesammelten Einsichten. Die Ergebnisse mögen im B-Plan festgehalten werden, so dass sie als frühzeitige Beteiligung gemäß §3(1)BauGB alle Beteiligte befriedigen werden.
9. Die Erweiterung des Geltungsbereichs stellt in zweierlei Hinsicht eine Umplanung dar, die eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(1) ernötigt: Zum einen ergeben sich daraus sehr viel mehr fundamentale Möglichkeiten, so etwa der Erweiterung der Grünanlage um Teile des Stassenlandes, die Optimierung der Autostellplätze und die Freihaltung für einen Fahrradweg. Zum zweiten werden damit die gegenüber wohnenden Anlieger zu Anwohnern im Sinne des BauGBs mit entsprechenden juristischen Ermächtigungen.
10. Der Link zur Auslegung unter „www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bebauungsplan“ führt nicht auf die „bezirkliche Homepage“ sondern nach orientierungslosem Rumgeklicke endlich zum B-Plan. Dessen erhebt nun zwar die Sachbearbeiterin des Stadtplanungsamts Autorenschaft, das Dokument jedoch als frei editierbare .doc Datei auszulegen, kann nicht als zufriedenstellend betrachtet werden. Der Zugang zur virtuellen Auslegung sollte deutlich erleichtert und konsequent befördert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
PS:
Ich frage: welchen Verpflichtungen bez. Ausweis- und Ausgleichsflächen zur Naherholung, sozialer Infrastruktur und Spielplatzpflege hat sich der Bauherr der Crelle 22a bzw. der Bezirk seinerzeit verpflichtet, welche sind davon nachhaltig? (siehe „Darüber hinaus fehlen aufgrund der gründerzeitlichen Bebauung private Spielflächen“ S.22-23)
Ich frage: Warum wurde die Pute nicht in die Vogeluntersuchung mit aufgenommen, die von der Hunde- und Vogelspezialistin Conny gesichtet wurde.
The World needs Nukes like Turkeys X-mas
die live-liquid fishbowl agora hat ihre Ursprünge in der Bürgerbeteiligung an der Bautzener Sch/n/eis/s/e.
Im Stattentwicklungsausschuss Juni 2014 zur Crelle 22a waren wir nahe dran.
Induktion / Abduktion:
Bausenatorin Lompscher: Hausbesetzer sollen nicht bestraft werden https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-bausenatorin-lompscher-hausbesetzer-sollen-nicht-bestraft-werden.
“….Aber die Bauverwaltung will im Nachhinein einlenken, die Besetzer nicht mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgen.
„Wenn das konsequent geahndet wird und die Leute verurteilt werden, ist das nicht vergnügungssteuerpflichtig. Das könnte dem einen oder anderen das Leben versauen“, sagt Bau-Staatssekretär Sebastian Scheel (42, Linke), der in seiner Jugend in Frankfurt/Oder selbst in besetzten Häusern abhing. Nur bei denjenigen, die gegen die Polizei Widerstand geleistet haben oder zum Beispiel mit Gegenständen geworfen haben, sollen die Anzeigen aufrecht erhalten bleiben.
Bei Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch drohen Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
„Stadt und Land muss als Eigentümer selbst entscheiden und sollte sich politisch nicht unter Druck setzen lassen“, sagt Benedikt Lux (36), Grünen-Innenexperte. Noch deutlicher wird Frank Zimmermann (61, SPD): „Ich hoffe, dass die Anzeigen nicht zurück genommen werden. Die Berliner Linie gilt – und dazu gehört selbstverständlich die Verfolgung von Straftaten.“
Ingo Malter (56), Geschäftsführer von „Stadt und Land“, will sich dem dringenden Wunsch des Senats nicht fügen. „Nein, ich werde die Anzeigen nicht zurück ziehen“, sagt er der B.Z.. „Das ist eine Frage der Konsequenz und des Rechts. Als Geschäftsführer kann ich es nicht eigenmächtig unterlassen, die Interessen meines Unternehmens zu vertreten.“
„Bei spekulativem Leerstand sollten Hausbesetzungen zukünftig geduldet werden, statt Wohnraum verfallen zu lassen.“ Katrin Schmidberger (35, Grüne) Sprecherin Wohnen, Mieten
„Die Räumung eines städtischen Hauses in Neukölln halte ich politisch für falsch.“ Monika Herrmann (53, Grüne), Bürgermeisterin Friedrichshain-Kreuzberg
„Vor diesem Hintergrund ist die Motivlage der Besetzerinnen und Besetzer, ein deutliches politisches Zeichen zu setzen, nachvollziehbar.“ Katrin Lompscher (56, Linke), Bausenatorin
„Große Unternehmen und Hedgefonds treiben die Mieten in irre Höhen. Völlig richtig, wenn Mieter mit verschiedenen Aktionen dagegen protestieren.“ Bernd Riexinger (62, Linke), Parteichef
„Verhandlungen müssen ernsthaft geführt werden, nicht von der Polizei entschieden werden. Diese Räumungen werden r2g noch beschäftigen.“ Katina Schubert (56, Linke), Berliner Landeschefin
„Ziviler Ungehorsam ist ein legitimes Mittel, um auf Missstände aufmerksam zu machen.“ Canan Bayram (52, Grüne) Bundestagsabgeordnete
Lesen Sie hier dazu auch unseren Kommentar: „Liebe Politiker, besetzt doch mal das Rote Rathaus“
…”
”
Jeder Verkauf ist Teil der Verwertungskette
(die den Schuldenerlass mit einschließt)”
die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind nicht fähig, das Gemeinwohl zu bedienen.
weil das Parlament seine Aufsichtsratsfunktionen nicht wahr nimmt.
– ist es ja gar nicht (das Parlament ein Aufsichtsrat)
– die Wähler sind nicht aufgeklärt
(politische) Bildung ist Aufklärung!
rational
#statt moral
vis-a-vis Empirizismus vis-a-vis die letzte Freiheit ist die Kunst (Ästhetik) vis-a-vis Normativismus.
Werte schaffen: Langhans vergoldenes Schamhaar,
der multi-Millionen Kunst- und Kulturbetrieb
Sport – E-Sport – Utopia-WM –
.
@MiMaiMix sparen Sie Ihre Stänkerei für heute abend #bvvts @BerlinTempSchbg
— ViKtorI1 (@V1KtorI1) June 15, 2016
Die Aktenmappe für die heutige Sitzung ist hier:
Die vorläufige Beschlussliste ist hier:
Von den Einwohneranfragen weiss ich nur von einer aus der Crelle und einer aus der Bautzener. Die Einwohneranfragen bekomm ich ja leider nicht per Email.
Die mündlichen Anfragen sind hier:
Ich bitte darum,
von der Konsensliste zu nehmen und gemeinsam mit meinem Antrag
zu beraten bzw. in den Integrationsausschuss rückzuüberweisen.
Siehe dazu auch:Integrationbericht deconstructed u.a.
Im Integrationsausschuss hiess es dazu, dass die Fehler behoben seien. Dem ist aber nur unzureichend so:
Des weiteren muss ich bemängeln, dass mein Antrag:
, der seit dem 24.05.2016 den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschuss sowie dem BVV Büro vorliegt, nicht in die TO aufgenommen wurde. Aus diesem Grund bitte ich um Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
so arg weit biste aber auch noch nicht gekommen https://t.co/gijfbidz2m @BVMicks @BerlinTempSchbg
— Michael Ickes (@MiMaiMix) June 15, 2016
-stimmt: mein Antrag Drs 1931/XIX Stellungnahme zu B-Plan 7-36 Werdauer Weg hab ich doch noch unter Mitteilungen zur Kenntnisnahme gefunden, ist jetzt ganz von der TO verschwunden
Drs 1939/XIX – Lektorengruppe für Graphic Novels darf gerne in den Bildung und Kultur Ausschuss verschoben werden.
Oh, und die Vorlage zum Planreifefettellungsbechluss haben sie auch noch still und leise in die TO ge- Drs 1947/XIX und erst einmal in den Stadtentwicklungsausschuss verschoben.
Interessant, schon im Ältestenrat zur Kenntnis genommen und zum merken auch:
* Drs 1366/XIX Weniger Leerstand bei Sozialwohnungen vgl:
* 1540/XIX Von der Bankiers-Bahn zum Multifunktionsweg vgl… sowie
* 1816/XIX Künftige Nutzung des Schulgebäudes am Tempelhofer Weg (ehem. Teske-Schule)
Da scheint sich ja n Dummer gefunden zu haben, der die disintegrierten Unterlagen zum Stadtentwicklungsausschuss zusammen trägt. Die TO & Allris Aktenmappe:
TOP | Betreff | Drucksache | ||||||||||||
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Ö 1 | Festlegung der Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung vorliegender Protokolle | |||||||||||||
Ö 3 | Bericht aus der Verwaltung | |||||||||||||
Ö 4 | Auf Wunsch BV Liesener – ISEK – Marketingkonzept für die Bahnhofstraße, sowie die Jahresplanung für das Aktive Zentrum | |||||||||||||
Ö 5 | Auf Wunsch BV Kühne – Freiraumplanung Bautzener Straße | |||||||||||||
Ö 6 | Sachstand Güterbahnhof Wilmersdorf
dazu ungeheuerlicher Weise: ——– Weitergeleitete Nachricht ——–
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die Unterlagen zu TOP 6 der Tagesordnung. Siehe auch Drucksache 1920/XIX der BVV am 15.06.16 (bereits in Allris online). Mit freundlichen Grüßen Von: R… |
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Ö 7 | Drucksachenberatung | |||||||||||||
Ö 7.1 | Städtebauliche Entwicklung Ortskern Mariendorf | 1795/XIX | ||||||||||||
Ö 7.1.1 | Auf Wunsch von BV Götz: Sachstandsbericht zur Verkehrsplanung im Bereich Ortskern Alt-Mariendorf | |||||||||||||
Ö 7.2 | Unerledigte Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin -XIX. Wahlperiode |
1829/XIX | ||||||||||||
Ö 7.2.1 | Beratung Unerledigte Drucksachen – Die Liste ging den Ausschussmitgliedern am 10. Mai 2016 per Mail zu – Bitte des stellv. Ausschussvorsitzenden am 30.05.2016 an die Ausschussmitglieder diese Liste zu überarbeitenHier die K**k-Liste: 0267/XIX Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln (durch MzK erledigt)0338/XIX Handlungsraum ‚An der Urania / Lietzenburger Straße’ des Planwerks Innere Stadt0353/XIX Vorplatz Nord am Bahnhof Südkreuz (durch MzK erledigt)0530/XIX Vorhabenträger muss Lärmschutzmaßnahmen aktiv angehen!0615/XIX Wohnungsbau und neue Wege an der Bautzener Brache -Chancen für einen ökologischen und sozialen Ausgleich nutzen! 0770/XIX Baugenehmigung für das Bauvorhaben Crellestr. 22a dringend überprüfen! 0895/XIX Stadtentwicklung und Quartiersgestaltung:Demografischen Wandel berücksichtigen 0938/XIX Bebauungsplan 7-38 – Geplanter Waldorf-Campus Monumentenstraße/ Hohenfriedbergstraße/ GeßlerstraßeAnwohner-Bedürfnisse berücksichtigen 1032/XIX Gewerbefläche südlich des Nahmitzer Damms 1142/XIX Nachverdichtung „Am Mühlenberg“ als sozial geprägtes Gesamtkonzept im Sinne einer Fortführung des städtebaulichen Ensembles vornehmen 1156/XIX Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit Exkursion zum Innsbrucker Platz 1108/XIX Städtebauliche Entwicklung Innsbrucker Platz 1247/XIX Wohnbaupotential an der Reißeckstraße 1440/XIX Vorkaufsrecht für ehemalige BIMA-Häuser energisch verfolgen 1499/XIX Wohnbaupotential Hohenstaufenstraße 9-30 schrittweise erschließen 1533/XIX EUREF-Campus 1531/XIX Prioritäten im “Plätzeprogramm” 1312/XIX Hauptstraße 28-29 1590/XIX Eckpunkte der Weiterentwicklung des Bebauungsplans 7-65ve (“Wohnquartier Alboinpark”) 1592/XIX Freifläche Marienfelder Allee 222-244 1540/XIX Von der Bankiers-Bahn zum Multifunktionsweg 1582/XIX Eckpunkte Bauvorhaben Lichtenrader Damm 229-241 1644/XIX Marienfelder Allee 222-244 1712/XIX Ankauffonds für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts schaffen 1760/XIX Potentialanalyse Reißeckstraße und Umgebung 1761/XIX Bauvorhaben Lichtenrader Damm 229-241 1528/XIX Neue Mitte Tempelhof II 1665/XIX Gewerbegebiete für Handwerk sichern 1767/XIX Wohnungsbau und Seniorenfreizeitstätte Am Mühlenberg müssen miteinander gut vereinbar sein |
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Ö 7.3 | Aktive Informationspolitik zur Kiezentwicklung Belziger Straße | 1834/XIX | ||||||||||||
Ö 8 | Verschiedenes | |||||||||||||
…ist eine Ergänzung zu dem postdemokratischen Konzept des Lobbyismus. Sie beruht auf der Beobachtung, dass Aufgaben des Staates zunehmend “Interessensverbänden”, “Nutzergruppen” u.ä. zufallen. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf die Funktionen
in der Schöneberger polity, zeige auf, wie diese von der Chimäne des Subsidiaritätsprinzips getrieben ist, und dass es einer differenzierteren Interessensvertretung, durchaus einer “von Repräsentanz zu Resonanz” bedarf. Continue reading
Zu dem Zeitpunkt, als ich mich entscheiden musste, ob meine Master-Arbeit (über Kants Ewigen Frieden, die Europäische Sicherheitsarchitektur und die OSZE in Bosnien) eine Doktorarbeit werden sollte, tingelte ich durch die politikwissenschaftliche Fakultät und erkundigte mich, was Demokratie sei.
Die Schwierigkeit, die die Honoratioren hatten, auf eine derart fundamentale Frage eine Antwort zu finden, ließ mich verzweifelt meine akademische Karriere abbrechen. Möglicher Weise etwas verfrüht; denn Walter Deutschs normativer Rahmen, nach dem Demokratie die Ideale von Repräsentation, Partizipation, Agenda-Setting und Standards umschließt, sollte ein solides Gerüst meiner zukünftigen Arbeit werden.
Zehn Jahre später gab Colin Crouch eine populistische Einführung in den zeitgenössischen Stand des politischen Systems, das er post-Demokratie nannte und damit Aspekte vom post-modernen Surrealismus, über post-materialistische Belanglosigkeit bis hin zu post-ideologischem Parteiengeschachere miteinander verband. So viel post- kommentierte ich mit “vom prä-Bäh zum post-Post” und erkannte darin die Symmetrie in der Entwicklung von Ideologien im 19.Jahrhundert und ihrem Abgesang in unserer Zeit. Die Privatisierung der Post, dem Epithem der Kommunikation, und die Konzentration der Medienherrschaft ist dabei das bestimmende Kriterium, anhand dessen sich diese Symmetrie im Persönlichen, im Privaten und im Öffentlichen darstellen laesst. Hedley Bulls Anarchical Society war dabei das intellektuelle Standbein meiner Überlegungen.
Die Piraten, in der Zwischenzeit, hatten Crouches Konzept dorthingehend adaptiert, als dass sie diese Ausprägung der Politik überwinden und die Demokratie mit ihren technischen Erfahrungen erneuern wollten. Sie nannten das liquid democracy und entwickelten ein Tool, mit dessen Hilfe der politische Entscheidungsfindungsprozess vereinfacht, vereinheitlicht und transparent dargestellt werden könne.
Die Vorstellung war, dieses Tool als “Bürgerliquid” einzusetzen, die Verwaltung zu vereinfachen und damit letztlich die BVV, diese “Demokratie-Simulation” (Katja Darthe) redundant zu machen. Die Entschlackung der Verwaltung war tatsächlich schon am Abebben; edoch, die Agenda der Bürgerbeteiligung inklusive “Stadtteil-Bürgerforen”, und “Bürgerhaushalt” nach dem Berliner Partizipationshandbuch waren letztlich Feigenblätter für eine neo-liberale Politik, in der Ehrenamtliche und die Bürger Aufgaben der Verwaltung übernehmen sollen.
Aus anarchistischer Sicht war und bin ich diesem Ansinnen nicht einmal abgeneigt. Doch die Aufgabe wurde falsch verstanden bzw. unterschätzt. Artikulation von Interessen, Positionierung und Koalieren, sowie anschließende Mobilisierung sind diskrete Schritte in der politischen Entscheidungsfindung, die alle große Defizite im real-existierenden System aufweisen und nicht einfach durch einen technischen Automatismus ersetzt werden können. So verschrieben ich die Piraten zu früh dem technischen Möglichkeiten anstelle die sozialen Realitäten verbessern zu suchen. Dabei verstrickten sie sich insbesondere in der Differenzierung von Persönlichem. Privaten und Öffentlichem, was zu den berühmt-berüchtigten Shitstorms im Rahmen der Auseinandersetzung von Post-Privatisten und Aluhüten führte.
Wenn LqFb gestorben scheint, so lebt die Idee fort in Online-Beteiligungstools wie jenes welches von Zebralog für SenStadt entwickelt wurde.
In Tempelhof-Schöneberg entwickelte sich ein gewisses Momentum über das “Live-Liquid” zur Bautzener Sch/n/eis/se, einer Veranstaltung zum Liquid Feedback in der BVV, Anträge zur “Ganzen Bäckerei” der “permanenten Einwohnerversammlung” und insbesondere der Bereichsentwicklungsplanung (BEP), scheiterte als Projekt der Piraten letztlich an persönlichen Eitelkeiten, Mangel an Kapazitäten und politischen Realitäten. so wurde mein Antrag an die Bezirksversammlung, das Wahlkreisbüro der piratischen Abgeordneten als “Service-Center” für Einwohnerversammlungen und -anträge zu verstehen unter den Tisch gekehrt und als privatwirtschaftliches Unternehmen zum scheitern verurteilt.
Dabei ist die Bereichsentwicklungsplanung ein trefflicher Hebel der Liquiddemokratie politische Bedeutung zu verleihen. Letztere wurde von privatwirtschaftlichen Interessen usurpiert, so dass sie heute nur noch zu PR-Zwecken Verwendung findet. Die BEP hingegen ist ein Berliner Instrument, welches den entmachteten Bezirken ein Mitspracherecht in der übergeordneten Flächennutzungsplanung einräumt. Für einen Demokratiezugewinn soll die Verantwortung über die Bauleitplanung also einerseits von der Landesebene auf die Bezirksebene verlagert werden und andererseits von der BVV / Verwaltungsebene auf die Einwohnerschaft.
Für letzteres stehen seit 2006 die Instrumente der Einwohnerversammlung (§42 BezVG) und de Einwohnerantrags (§44 BezVG) bereit, welche in dieserer Wahlperiode jeweils erstmalig 2013 zum Hellweg-Baumarkt und zum Erhalt der Säntisstrassen- Kleingartenkolonie zum Einsatz kamen.
Ein Kompromissvorschlag an die BVV sah vor, routinemäßig einem Antrag auf Einwohnerversammlung zur öffentlichen Abwägung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren hat sich nicht durchsetzen können, dafür kommt es mit der Einwohnerversammlung zur Bebauung der Bautzener Brache nun erstmalig zu einer öffentlichen Abwägung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren. Es lässt sich sagen, dass eine Einwohnerversammlung an dieser Stelle, innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens, zum Ende der bauvorbereitenden Planung und vor dem Aufstellungsbeschluss das stärkst-mögliche Signal an die Entscheidungsträger auszusenden vermag.
Letztere sind als ehrenamtliche Bezirksverordnete bzw. in der entschlackten Verwaltung selbstsagend oftmals überfordert, die nuancenreichen Eingaben der Einwohner und Träger öffentlicher Belange zu würdigen. Oftmals sourcen sie die Abwägung aus, was eine weitere Entfremdung von der Materie zur Folge hat. Die Einwohnerversammlung an dieser Stelle hat die echte Chance, verloren gegangenes Vertrauen in die Verwaltung zurück zu gewinnen und diese zu entlasten.
Das präferierte Format der Einwohnerversammlung ist der analoge Teil der Live Liquid Fishbowl Agora. Der online Teil sieht eine real-time Online Darstellung mit remote Beteiligungsmöglichkeit bzw. als permanente Einwohnerversammlung mit kontinuierlicher Eingabe- und Abwägungsmöglichkeit vor.
Die Stadtentwicklungsaussschusssitzung vom 12.06.2013 zur Bebauung der Crelletrasse 22a kam bisher dem Ideal dieses Formats am nächsten. Abgehalten quasi als “public hearing” – einem älteren Instrument der Bürgerbeteiligung, welches in der Geschäftsordnung der BVV, nicht aber im Gesetzestext mehr zu finden ist, positionierten sich die Anwohner hinter ihren quasi kreisförmig angeordneten BVV Vertretern. Die Statements der Parteien waren prägnant, jene der Anwohner ebenso und oftmals theatralisch.
Das Format folgt inhärent oder teilweise verabredet einer vorab veröffentlichten Konzeption zu einer Live Liquid Fishbowl Agora zur Bautzener Brache.
In beiden Fällen ließ sich die Diskrepanzen beobachten, zwischen den tradierten, zu erwaltenden Positionen und den tatsächlichen. Dieser Diskrepanzen veranschaulichen die “Flüssigkeit” der post-Demokratischen Positionen – aber eben auch ihre Grenzen.
Liquid Agora ät FES zur Vorstellung d StEP Wohnen #Vorentwurf pic.twitter.com/weIFl8GIde
— Michael Ickes (@MiMaiMix) 4. März 2013
…
schauen Sie sich doch mal das Konzept des neusten Newsletter der emisch-sytemichen Methode auf: MiMaiMix@Prezi.com an.
Ich habe mal eine Aufstellung über die mir bekannten Bürgerproteste gemacht, die wohl so mehr oder weniger in dem “Kiezpalaver” (i) zusammen laufen. Es bietet sich ein Bild einer evolvierenden Protestkultur oder auch “Repolitisierung der Einwohnerschaft”, die weniger politisch bewusst als engagiert an alte Strukturen in Verwaltung und Politik (“Gang durch die Institutionen”) andocken kann und neuere Instrumente (direktdemokratisch, naturschutzrechtlich…) nutzt, um die von der Entschlackung der Verwaltung aufgerissenen Lücken in der Planung zu schließen.
Haushaltsrede
25.09.2015
BV Michael Ickes
sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich danke zunächst einmal, dem Protokoll genügend, der Verwaltung für die Aufarbeitung des Haushalts. Tatsächlich hat sie dieses Jahr mit dem Testbudget eine sinnvolle, dem allgemeinen Verständnis dienende Neuerung eingeführt. Continue reading
Vom 13.05.2013 bis einschließlich 12.06.2013 fand die
für eine Teilfläche des Flurstücks 28 der Flur 61 zwischen Crellestraße, S-Bahntrasse und südöstlicher Grenze des Grundstücks Crellestraße 22 A im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.
statt.
Dazu schrieb das Stadtentwicklungsamt:
“Ziel/Zweck: ist die Sicherung einer ca. 10.000 m² großen ehemaligen Bahnfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit Kinderspielplatz.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs findet nicht statt.
Sie können sich aber gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zu dieser Planung äußern. Ihre Äußerungen werden nach Abwägung in die weitere Planung einfließen.”
Zu begutachten waren:
sowie
und
Im August fasste das Bundesverwaltungsgericht 2013 das Grundsatzurteil [Link], dass bei der Ankündigung der Auslegung von Bebauungsplänen im Sinne einer Anstoßfunktion immer auf bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Unterlagen zu behandelten Umweltthemen explizit hingewiesen werden muss (Schlagwortartige Charakterisierung nach Themenblöcken). Nur dann ist dem Erfordernis des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Genüge getan. Dies umfasst auch solche Arten verfügbarer Umweltinformationen, die in Stellungnahmen enthalten sind, die die Gemeinde für unwesentlich hält und deshalb nicht auszulegen beabsichtigt. Nur so könnten Interessierte auf spezielle Umweltthemen hingewiesen werden, zu denen sie sich äußern möchten.
Später im Jahr kamen hinzu:
sowie
Das sind Informationen, die den Bürgerinnen und Bürgern vorenthalten wurden und die eine neuerliche Auslegung erforderlich machen.